Transitstrecke

Vor 30 Jahren lag die Vmax auf der Verbindung zwischen Westberlin/Dreilinden und Westdeutschland/Marienborn bei 100 km/h. Es wurde intensiv kontrolliert und die Westmark abkassiert.

Das ist heute nicht viel anderes. Allerdings wird High Tech gemessen. Auf der Hinfahrt einmal und dann auf der Rückfahrt nochmal.

Nur gut, daß die Halterin jeweils nicht der/die Fahrer/in war. Und die Halterin einen Rechtsschutz-Versicherungs-Vertrag abgeschlossen hat.

Und daß sie einen guten Verteidiger kennt. ;-)

Update (31.8.06):
Es wird weiter ermittelt.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Transitstrecke

  1. 1
    Mein Name says:

    Hmmm heißt das, das sie nicht zahlen muss? *grübel*

  2. 2

    Nur der Fahrer kann belangt werden, nicht der Halter des Fahrzeuges.

  3. 3
    Mein Name says:

    Ach soooo, na das weiß ja sogar ein nicht so guter Verteidiger. ;)

    Mal davon abgesehen: Gibt es eine Statistik o.ä., wie oft in solchen Fällen ein Fahrtenbuch auferlegt wird? Ist das nur Mythos oder wird das wirklich öfters angewandt?

    P.S.: http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/category/ordnungswidigkeitenrecht/… Ordnungswidrigkeiten schreibt man mit 2x r :)

  4. 4

    @3:
    Orrdnungswidigkeiten? ;-)

    Statistiken sind mir keine bekannt. Die Anzahl der Mandate zur Verteidigung gegen die entsprechenden Auflagen haben in unserer Kanzlei in den letzten Jahren gut zugenommen.