Es ist mir gelungen, unter Ausnutzung sämtlicher Verfahrensvorschriften und durch Einsatz aller mir zur Verfügung stehender Argumentationshilfen das Amtsgericht Tiergarten ausnahmsweise dazu zu bewegen, gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße auf die Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Wer die Rechtsprechung in Moabit kennt, weiß, daß das eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit sein sollte. Deswegen habe ich hier auch schon ein Kerzlein angezündet. Die Entscheidung ist seit Anfang Februar rechtskräftig.
Heute ruft der Mandant hier an und fragt nach, ob er nicht doch lieber das Fahrverbot nehmen könnte.
Arrrrgnnnh!
Nie, nie, nie werden die Mandanten die Wunder zu schätzen lernen, die wir täglich vollbringen !
Hochachtung, welche/r Richter/in ist denn da über den Tiergartener Schatten gesprungen? Zum Thema seltsame Mandantenwünche hätte ich was beizusteuern: Mandantin (Studentin, wenig Geld) fragte an, ob man das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht herabsetzen könnte, sie würde dafür anstelle des einen Monats gern zwei Monate Fahrverbot nehmen :O)