Geheime Geheimnummer von AOL

Wir bitten Sie, die oben angegebene Telefonnummer nicht an AOL-Mitglieder weiterzugeben. Diese können sich rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, unter der Telefonnummer 0180 5 xxx (12 Ct/Min.) an die AOL Mitgliederbetreuung wenden.

Quelle: AOL-Antwort an die Polizei in einem Ermittlungsverfahren

Polizisten dürfen also günstiger mit AOL telefonieren als deren „Mitglieder“.

Da fällt mir noch folgender Wortwechsel aus dem usenet ein:

„Ich habe meinen Internetanschluß bei AOL!“
„Und wo hast Du Dein Hirn?“

Dieser Beitrag wurde unter Off Topic veröffentlicht.

4 Antworten auf Geheime Geheimnummer von AOL

  1. 1
    Christoph Schnabel says:

    Warum steht denn die Telefonnummer, also die geheime, nicht in dem Post? Welchen Grund gibt es denn, AOL diesen Gefallen zu tun?
    Hätte die Veröffentlichung der Nummer straf- oder standesrechtliche Konsequenzen, weil sie aus einer Ermittlungsakte stammt?

    Gruß,
    Christoph Schnabel.

  2. 2

    Strafrechtlich wäre das wohl unbedenklich. „Standesrecht“ gibt es nicht, allenfalls Berufsrecht, und das verhindert auch nicht eine Veröffentlichung. Aber vielleicht der Anstand? Genauso wie mich ausschließlich der Anstand (neudeutsch: die Fairness) daran hindert, Ihre eMail-Adresse und Ihre IP-Adresse hier zu veröffentlichen.
    Hört sich das vielleicht zu konservativ an, wenn ich Ihnen antworte: „Das macht man nicht.“?

  3. 3
    Carsten says:

    Jeder 0180-Nummer scheint eine „gewöhnliche“ Rufnummer zu entsprechen (irgendwie logisch).

    Eine „Übersetzung“ der 0180er-Nummern in die lokalen Anschlüsse findet man zB bei
    http://www.tk-anbieter.de/0180/ !

  4. 4
    Christoph Schnabel says:

    Und ich habe gedacht, Sie würden meine Adressen deshalb nicht veröffentlichen, weil Sie das vorher in der Kommentarfunktion versichert haben. So kann man sich irren…

    Übrigens: Den Begriff „Standesrecht“ findet man sowohl bei Wikipedia als auch bei Köbler: „Juristisches Wörterbuch“ und bei Lingenberg: „Kommentar zu den Grundsätzen anwaltlichen Standesrechts.“ Trotzdem nicht gut genug?

    MfG
    Christoph Schnabel.