Der Biß in die fütternde Hand

Am 5.12. teilt mir der Mandant mit, er werde den Vorschuß und die Kosten „heute noch“ überweisen. Am 8.12. schreibt er, daß er die Überweisungen „morgen“ in den Kasten werfen wird. Am 19.12. sitzt er im Besprechungszimmer; wir hatten einen Termin zur Erörterung des Akteninhalts und Planung der Verteidigungsstrategie vereinbart.

Auf dem Konto ist keine Zahlung vom Mandanten eingegangen. Komisch, wo der Mandant Stein und Bein darauf schwört, daß er den Vorschuß bereits am Freitag (15.12.) überwiesen habe.

Nur nebenbei: Dem Mandanten wird vorgeworfen, einen Betrug begangen zu haben.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Der Biß in die fütternde Hand

  1. 1

    Einen??? Ich kenne Gerichte, da würde dieser Sachverhalt auch noch für einen weiteren (Versuch) reichen… :o)

  2. 2
    Hermann says:

    Leider gibt es „den“ klassischen Betrüger.

    Sitzt unlängst so ein Knabe vor mir und beichtet mir im Laufe des Gespräches 22 Vorsttrafen, überwiegend einschlägige. Ich fordere einen Vorschuß an, um überhaupt tätig zu werden, das endgültige Honorar soll nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verhandelt werden.

    Vorschuß? Klar – kein Problem.

    Ich fordere die Akte an und bekomme von AG Bruchsal einen Karton (!) voll Papier. Mandant wird informiert und bekommt gleichtzeitig unter Fristsetzung mitgeteilt, daß ohne Zahlungseingang hier nicht mal der Fotokopierer angeworfen wird.

    Nach fruchtlosem Fristablauf sende ich das viele Papier ungelesen wieder zurück und teile die Mandatsbeendigung mit.

    Spesen auf denen ich sitzenbleibe: 12 € Aktenversendungspauschale und 29 € für die Rücksendung der Akte als Paket…

  3. 3
    MaxR says:

    Könnte man eine Akte nicht billiger als „Büchersendung“ senden?