Carport als umfriedeter Abstellplatz für ein stillgelegtes Krad

Das Oberlandesgericht Köln hat in dem Urteil vom 14. 6. 2005 (9 U 174/04) den folgenden Fall zu entscheiden:

Wilhelm Brause hat sich ein Wintermopped zugelegt und den Supersportler abgemeldet. Er wußte, daß er ein abgemeldetes Krad nicht einfach auf den Gehweg abstellen darf. Das gibt Mecker mit den Ordnungsbehörden.

Auch war dem Kradler bekannt, daß er es möglichst sicher vor Langfingern unterbringen muß, wenn er nicht den Versicherungsschutz für den Fall eines Diebstahls gefährden will. Dazu, so sagen die Versicherungsbedingungen, muß das Mopped in einen „Einstellraum“ oder auf einen „umfriedeten Abstellplatz“ überwintern.

Brause hat sich für die luftige Variante entschieden und das Motorrad unter einen Carport gestellt. Dieser war rechts und hinten durch eine Mauer sowie links und vorn durch eingehängte stabile Metallketten zwischen massiven Holzbalken gesichert.

Trotzdem war das gute Stück eines Tages nicht mehr dort, wo Brause es eigentlich erwartete. Der Versicherer meinte, ein Carport sei zu luftig und böte keinen Schutz gegen Diebstahl. Deswegen verweigerte er die Ersatzleistung.

Brause war damit nicht einverstanden und klagte zuerst vor dem Landgericht. Das gab dem Versicherer Recht. Der Kradler kämpfte weiter in der Berufung und dort mit Erfolg.

Das OLG Köln hielt fest, daß der Carport nicht vorwiegend nur symbolischen oder psychologischen Charakter habe. Der Schutz müsse nicht lückenlos sein. Ein verschlossener Abstellplatz werde nicht verlangt. Ausreichend sei auf jeden Fall, wenn der Platz wie hier in einen gewissen Schutzbereich einbezogen ist.

Die Entscheidung wurde in der Neue juristische Online-Zeitschrift – NJOZ 2006, Heft 18, Seite 1669, veröffentlicht. Wer sie braucht und nicht anderweitig bekommt, mag sich mit einer eMail an mich wenden.

Ich möchte mit der Darstellung dieser Entscheidung nun nicht dazu auffordern, ein Motorrad bedenkenlos in einen Carport (ist das Ding nicht ohnehin nur was für Autos? ;-) ) zu stellen. Da insbesondere hochwertige Fahrzeuge immer wieder Diebe anziehen wird wie Motten das Licht, gehört so etwas den Blicken böser Menschen entzogen.

Aber selbst das ist keine Garantie. Ich habe schon Fälle zu bearbeiten gehabt, in denen Motorräder aus einer verschlossenen Garage geklaut wurden und das, obwohl sie in der Garage noch einmal mit einem Bodenanker gesichert waren. Eine absolute Sicherheit wird es nicht geben.

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