Monatsarchive: Juni 2006

Generalstaatsanwaltschaft ermittelt auch nicht gegen 1 & 1

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will kein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der 1 & 1 Internet AG einleiten.

Ich hatte bereits berichtet, daß ich gegen die Westerwälder wegen

1) Abbuchens trotz Entzug der Lastschriftermächtigung und
2) Sperrung aller meiner Verträge trotz Erfüllung meiner entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen

Strafanzeige gestellt habe. Ersteres werte ich als Betrug, zweiteres als Erpressung.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz – die ich nicht für zuständig halte, weil der „Erfolgsort“ Berlin ist – will aber nicht ermitteln. Gegen die entsprechende Entscheidung hatte ich Beschwerde eingelegt.

Nun erhalte ich die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:
1. Es lägen keine tatsächlichen Anahltspunkte für eine vorsätzliche Täuschung im Sinne des § 263 StGB vor.
2. Der Anfangsverdacht einer versuchten Nötigung sei ebenfalls nicht gegeben.

Das ganze Begründung der Beschwerdeentscheidung hat einen Umfang von 3 (!) Zeilen. 8 Zeilen lang ist die Rechtsmittelbelehrung, die ich gern entgegen genommen habe: Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung habe ich soeben nach Koblenz gefaxt.

Ich meine nicht, daß die 1 & 1 Internet AG sich gegenüber wehrlosen Verbrauchern das herausnehmen darf, wofür wehrlose Verbraucher ohne Zögern der Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Moral ist etwas Wichtiges; das muß man doppelt haben!

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Offenkundig ungeeignet

Es ging mal wieder um die Vorlage einer Vollmacht. Diesmal bei der Staatsanwaltschaft Berlin. In einem Vermerk heißt es:

Die Versicherung eines Anwalts, dass eine Bevollmächtigung erfolgt sei, ist ausreichend, um Akteneinsichten vorzunehmen und Stellungnahmen abzugeben.

Sie ist unzureichend, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung zu führen.

Es ist erfreulich, daß dies zwischenzeitlich bei dem Herrn Ermittler bekannt ist. Aber dann kommt doch noch die Trotzreaktion:

Da der Verteidiger in einem anderen durch Uz. bearbeiteten Verfahren es vorzog, eine 1 1/2 – seitige Abhandlung über die Notwendigkeit der Vorlage einer Vollmacht zu verfassen anstatt – wie auch von namhaften Verteidigern praktiziert – eine solche zu den Akten zu reichen, wurde von einer erneuten Anfrage an den Verteidiger Abstand genommen.

OK, dann bin ich eben in den Augen des Ermittlers kein namhafter Verteidiger. Ob er deswegen weiter nörgelt?

Auf das hiesige Schreiben Bl. 48 erfolgte keine Reaktion, obwohl angekündigt worden war, dass sich die Mandantschaft grundätzlich zu dem Vorwurf äußern wolle, Bl. 38.

Für eine Beiordnung ist der Verteidiger offenkundig ungeeignet.

Schön, daß jetzt schon Staatsanwälte beurteilen können, wann eine Verteidigungsschrift sinnvoll ist oder ob der Angeklagte sich erst einmal durch Schweigen verteidigen möchte. Dann werden Verteidiger ja überflüssig. Zumindest die nicht namhaften.

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Der erste Tote im Tunnel ist ein Kradfahrer

Am 1.6.06 gegen 20 Uhr verlor ein 47-jähriger Kradfahrer aus Kreuzberg im Tiergartentunnel in Fahrtrichtung Süd aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Motorrad und geriet gegen den linken Bordstein. Er kam ins Schleudern, streifte auf einer Länge von zirka 27 Metern die Tunnelwand, prallte gegen eine Nottür und wurde aus dem Sitz geschleudert. Der 47-Jährige erlitt schwere Verletzungen und ist in einem Krankenhaus gestorben. Es handelt sich um den sechsten Kradfahrer, der in diesem Jahr in Berlin bei einem Verkehrsunfall getötet wurde.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Der sechste Moppedfahrer ist zugleich das erste Unfallopfer im neuen Tiergartentunnel.

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Suizidversuch als Mittel zum Zweck?

Der 39-jährige Spandauer, der gestern im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Stichverletzungen seiner 47-jährigen Mitbewohnerin am Brunsbütteler Damm festgenommen wurde, ist heute aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Die bisherigen Ermittlungen der 4. Mordkommission beim Berliner Landeskriminalamt ergaben, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat, in der Absicht sich umzubringen.
Die Spandauerin war gestern Mittag mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gekommen. Eine Notoperation rettete ihr Leben. Die Verletzte hatte Zeugen gegenüber geäußert, dass ihr Mitbewohner sie bedroht und auf sie eingestochen habe.
Daraufhin nahmen Polizeibeamte den 39-Jährigen zunächst als Tatverdächtigen fest.

Gegen die Frau wird nun wegen der Vortäuschung einer Straftat und falscher Verdächtigung ermittelt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Ob die Frau dem Mitbewohner auf diesem Wege irgend etwas mitteilen wollte? Ich denke, sie hat wohl nicht nur strafrechtliche Probleme.

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Hallo Welt!

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Weitere Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 ergangen

Frau Rechtsanwältin Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar hier im Blog:

Hallo Herr Kollege Hoenig,

meine Einstweilige Verfügung wurde am Montag beim LG Frankfurt beantragt, am Dienstag ohne mündliche Verhandlung erlassen und 1und1 heute um 11.00 zugestellt;

Bisher (14.00) sind aber weder meine Kanzleimails noch meine 10 Internetseiten – u.a. www.kanzlei-schneider.de – freigeschaltet.

Grüße aus Frankfurt

Mareen Schneider

Ich kann ihr nur wünschen, daß das Landgericht Frankfurt/M ein wenig schneller den zu erwartenden Zwangsgeld-Antrag bearbeitet wie das Landgericht Berlin meinen.

Den Gegenstandswert hat das LG Frankfurt/M mit 15.000 EUR festgesetzt, es sind 10 Domains und 3 eMail-Adressen betroffen, über die Frau Schneider den größten Teil ihrer Kanzleikorrespondenz abwickelt.

Ich denke, die Antragsschrift und die Einstweilige Verfügung sollten den Weg zur Staatsanwaltschaft finden. Selbst wenn die Forderung von 1 & 1 berechtigt wäre, handelte es sich bei der Sperrung um eine unangemessene – verwerfliche – Rechtsausübung, die zumindest verdammt nah dran ist …

Mag die Staatsanwaltschaft sich das gewerbsmäßige Sperren von Anwaltsdomains durch die Westerwälder doch mal näher anschauen. Die Prüfung ist kostenlos – für die Geschädigte(n).

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