Her mit den Haftanträgen gegen Bush und Konsorten!

fordert Kollege Jony Eisenbergs in seinen juristischen Betrachtungen der taz.

Er fragt sich unter anderem, ob

Bush wegen einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (§ 21 StGB) nur eingeschränkt schuldfähig ist. So soll der Mann seine juvenile Neigung zum Verzehr von alkoholischen Stimmungsaufhellern durch die nichtstoffliche Sucht eifernder christlicher Rechthaberei substituiert haben.

Aufhänger für diese Betrachtungen ist

eine gute Nachricht von der italienischen Justiz: Ein Richter hat 22 europäische Haftbefehle gegen CIA-Agenten erlassen, die einen Islamisten und fundamentalistischen Hetzer aus Italien nach Ägypten verschleppt haben. Dort soll der Mann seitdem in grober Weise gefoltert worden sein.

Interessant ist auch, daß dieser „Bericht“ von Eisenberg „nicht gegendarstellungsfähig“ ist. :-)

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