Ein Kollege auf der Mailingliste für Rechtsanwälte fragt, was diese – amtliche – Abkürzung bedeutet.
Ein anderer fand heraus:
„Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach dem Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“.
Irgendwann platzt diese Blase. Ich hoffe nur, daß ich das nicht mehr erleben muß.