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Ein Kollege auf der Mailingliste für Rechtsanwälte fragt, was diese – amtliche – Abkürzung bedeutet.

Ein anderer fand heraus:

„Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach dem Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“.

Irgendwann platzt diese Blase. Ich hoffe nur, daß ich das nicht mehr erleben muß.

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