Antrag der Verteidigerin Zündels

In den Kommentaren zu dem Beitrag Zündel Prozess – Antrag von RA Sylvia Stolz findet sich ein Antrag, der angeblich von der ehemaligen Pflicht-, wohl jetzige Wahl-Verteidigerin Zündels verfaßt und dort veröffentlicht wurde.

Ich frage mich, warum mir immer der Wortlaut von § 20 StGB in den Sinn kommt, wenn ich solches Zeug lese.

Einen Kommentar, der mit dem Pseudonym „Horst Mahler“ unterzeichnet wurde, hat die Jurastudentin gelöscht. Das muß wohl selbst ihr, die ja ansonsten nicht gerade zimperlich auftritt, zu happig gewesen sein. Ob’s nun Mahler selbst war, der da geschrieben hat?

Ich bin gespannt darauf, ob „die da“ nicht auch bald ein eigenes Prozeß-Blog veröffentlichen.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Antrag der Verteidigerin Zündels

  1. 1

    Ich denke nicht, dass es Mahler war. Ob es Stolz war, kann ich auch nicht mit Sicherheit sagen. Es wurde jedenfalls jeweils dieselbe IP-Adresse benutzt. Man müsste wohl Frau Stolz anschreiben, wenn man es mit Sicherheit wissen wollte…

  2. 2

    Ich muß es nicht mit Sicherheit wissen. Aber mir scheint, daß man von dort aus die Reaktionen in der Blwag-Öffentlichkeit mitverfolgt. Deswegen ja auch meine Anregung mit dem Blog. ;-)