Monatsarchive: Oktober 2005

Mein Besuch in Moabit

Das Knastblog berichtet über meinen heutigen Besuch in der Untersuchungshaftanstalt Moabit, den ich wegen der derzeit noch unerträglicheren Verhältnisse vorzeitig abbrechen mußte.

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Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

Am 11. und 12. November 2005 findet das Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV im Hotel Dorint Sofitel Schweizerhof Berlin, Budapester Str. 25, 10787 Berlin-Mitte, statt.

Das Programm der Veranstaltung können der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV entnehmen.

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit „modernen Verteidigungsstrategien“. Am Freitag, dem 11. November 2005 wird voraussichtlich die Bundesministerin der Justiz ein Grußwort sprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und der Strafrechtsausschuss des DAV werden anlässlich des Besuchs der Ministerin ihr den Entwurf für eine „Reform des Ermittlungsverfahrens“ übergeben.

Auf dem Herbstkolloquium 2005 wird die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV am Samstag, dem 12. November 2005, 11.00 Uhr, zum zweiten Mal den Ehrenpreis pro reo verleihen. Die genaue Beschreibung des Ehrenpreises finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.

Die Abendveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV am 11. November 2005 im Restaurant Käfer im Deutschen Bundestag ist bereits ausgebucht. Sie können sich aber gerne auf der Warteliste registrieren lassen.

Es sind noch einige Restplätze für das Herbstkolloquium frei.

Sie können sich bei der Veranstaltungsorganisation der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Frau Stefanie Koch, Postfach 80 01 60, 81601 München, e-mail: koch@ag-strafrecht.de anmelden.

Quelle: Rundmail des DAV

Ich würde mich freuen, den einen oder anderen mitlesenden Kollegen dort treffen zu können.

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Symposium: Rechtsanwälte im Nationalsozialismus

Von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger bekam ich heute morgen die Einladung zu dem Symposium, das vom Forum Anwaltsgeschichte am 23.11.05 in Mainz veranstaltet wird.

Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Juristen, dürfte aber insbesondere für selbstbewußte Strafverteidiger sehr spannend werden. Ich bedauere, aus Termingründen voraussichtlich nicht teilnehmen zu können.

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Überforderter Oberstaatsanwalt

Gegen meinen Mandanten, ein Rechtsanwalt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Tatvorwurf lautete Betrug. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die knappe Nachricht des Herrn Oberstaatsanwalts:

„… teile ich Ihnen mit, dass ich das Verfahren … gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt habe.“

Da meinem Mandanten daran gelegen war, die Gründe für die Einstellung zu erfahren, und er darauf auch einen Anspruch hat, habe ich den Herrn Oberstaatsanwalt geschrieben:

„Unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV beantrage ich, die Gründe der Einstellung bekannt zu geben.“

(Die Ziffer 88 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren lautet: „In der Mitteilung … sind die Gründe der Einstellung … auf Antrag … bekanntzugeben, …“)

Darauf erhalte ich folgende Antwort vom Oberstaatsanwalt:

„… teile ich mit, dass die Ermittlungen einen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nicht ergeben haben; das Verfahren war daher wie mitgeteilt gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.“

Ich hatte den Oberstaatsanwalt nicht gebeten, das Gesetz abzuschreiben und mir den Wortlaut zu übermitteln; die Vorschriften kenne ich. Statt dessen will mein Mandant die Tatsachen erfahren, die zur Rechtsfolge des Gesetzes, nämlich zur Einstellung, geführt haben.

Erst überzieht er meinen Mandanten mit einem Ermittlungsverfahren, das seine berufliche Existenz gefährdet, und dann ist er offenbar damit überfordert, eine Begründung für seine Einstellungsentscheidung zu liefern.

Nun bin ich gespannt darauf, was die Generalstaatsanwaltschaft auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde dazu schreibt. Und dann schaue ich nochmal in die Ermittlungsakte.

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Fünf Tote bei Unfall

Ein 75 Jahre alte Frau war nach einem Überholmanöver aus zunächst unbekannter Ursache nicht wieder auf ihre Spur zurückgefahren. Fünf Motorräder auf der Gegenfahrbahn konnten nicht mehr ausweichen und rasten in das Auto der Frau.

Quelle: Badische Zeitung Online – Titisee-Neustadt: Fünf Tote bei Unfall

Ich freue mich, daß mein Freund Gisbert nach seinem Ausflug ins Elbsandsteingebirge soeben sein Mopped in den Hof geschoben und sich nur über kalte Füße beschwert hat.

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FUCK!

Nein, nicht was Sie gerade denken. Ich berichte über den Fleichmarkt Fuck.

„… dabei handelt es sich nicht um Schmähkritik sondern um die (…) eingetragene Wort-/Bildmarke der Dohle Handelsgruppe Service GmbH & Co KG aus Siegburg.“

schreibt das MarkenBlog (dort auch das Bild)

Wie spricht sich der Name denn nun aus? ;-)

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Geht’s noch?

Sollte für Verkehrsrechtler kein Problem darstellen: Online-Führerscheintest.
Eigentlich. ;-)

Quelle: www.motorradonline.de (Direktlink oben)

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NPD-Demo erfolgreich gestoppt: Göttingen rockt.

Heute, am 29.10.05 hat die NPD wieder einmal versucht im Rahmen einer Demo durch Göttingen zu ziehen. Wäre da bloss nicht die eine oder andere Gegenaktion gewesen.

Die Antifa Göttingen berichtet: Alles in Allem sehr sehr schick gelaufen!

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Schutzkleidung

Für Motorradfahrer weniger geeignet.

via: Männerblog

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Selbstmord aus niedrigen Beweggründen?

Was ist ein Selbstmord? Ein qualifizierter (str.) Selbsttotschlag? Welche Variante des § 211 Abs. 2 StGB kommt denn in Betracht? Doch wohl nicht Heimtücke? Zur ultimativen Befriedigung des Geschlechtstriebes wäre ja wohl auch eher doof.

Vielleicht sollte man über den Sprachgebrauch nicht in (straf-)juristischen Kategorien nachdenken. Aber Selbsttötung paßt einfach besser, wenn man das Fremdwort vermeiden möchte.

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