Die Unterschrift eines Menschen verrät ein wenig über seinen Charakter. Ich – im Nebenberuf auch Küchenpsychologe – denke, diese Rechtspflegerin hat kein Problem mit ihrem Auftreten.
Bei den Strafvollsteckungsbehörden können wir schüchterne, graue Mäuse ja nun wirklich nicht gebrauchen. Oder?
Vielleicht hat die Dame beim Unterschreiben auch einfach nur geniest… ;-)
Glückwunsch, Frau Schmidt!
Irgendwie müssen sich ja Menschen, die keinen wirklichen Nachnamen abbekommen haben, sondern lediglich unter einen ‚Sammelbegriff‘ (Müller, Schmidt) fallen, von hunderttausenden Namensgleichen abheben dürfen.
;-)
Küchenpsychologe? Ich denke, mit der Analyse haben Sie sich einen Doktor verdient…
Vielleicht wurde der Dame das Schreiben auch während der Unterzeichnung zwecks eiliger weiterer Veranlassung vom Schreibtisch gezogen? :-P
Ich unterschreibe ab sofort alles mit einem roten Edding.
In der vorliegenden Sache mutmaße ich einfach mal, dass die Dame einen Malkurs absolviert und während ihrer Arbeitszeit fleißig übt.
Ansonsten hat sie wirklich einen XXXXL Personalausweis.
Ich würde tippen, da besteht der Name nach dem S aus einer Kombination aus a, m, n und u und am Ende „ler“ oder so ähnlich.
Ich habe auch eine relativ große Unterschrift. Das bringt mir gelegentlich ungläubige Blicke beim Abzeichnen eines Kreditkartenbeleges ein. Und ja: An Selbstbewusstsein mangelt es mir nicht. Ob man das eine mit dem anderen in Verbindung bringen kann, wage ich zu bezweifeln. Hatte schon einen Vorgesetzten im Vorstandsrang, der auch selbstbewusst ist. Der hatte eine recht „mickrige“ Unterschrift, bei einem durchaus langen Nachnamen.
Oder es war ein versehen.
Ist mir auch schonmal passiert. Ich hab es dann vorgezogen, das (private) Schreiben nochmal auszudrucken und „anständig“ zu unterschreiben.
In einer Behörde hätte ich das aber vermutlich nicht nochmal gemacht..
Trotz selbstbewusster Unterschrift versteckt sie sich aber behördentypisch hinter derartigen Satzungetümen, anstatt einfach zu schreiben: „…übersende ich Ihnen die Strafbefehlsabschrift.“
@Chak
ne ne, Sie schickt sie ja nicht nur. Es ist zu crh’s „weiterer Verwendung“.
Ist eine solche Generalfreigabe überhaupt BDSG-konform??
Den Herrn Hoenig erFreud es, warum kommt mir bei solchen „Unterfertigungen“ nur immer gleich die Assoziation „blond“?
„Sie hat kein Problem mit ihrem Auftreten“.
Touché!
Als Beamter kenne ich das Problem, dass die Kollegin beim Unterschreiben da hatte. SIe ist offensichtlich beim Unterschreiben kurz in den Beamtenschlaf verfallen.
Liebe Katarina, nu ist doch. Geh nach Hause … crh
Vielleicht ist der Name ja auch nur besonders lang, dass sie die gesamte Breite des Blattes brauchte ;-)
Das Anti-Troll-Verkehrsschild weckt Neugier. Wie kann man denn ausgerechnet bei diesem Thema so viel trollen wollen? Gibt eigentlich nur eine Erklärung: Die Rechtspflegerin heißt Katharina :-)
Ist eigentlich Niemendem aufgefallen, dass das gar keine rechtsgültige Unterschrift ist?
siehe z.B. hier: http://hoesmann.eu/wann-liegt-eine-rechtsgultige-unterschrift-vor/