Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung …

… ist es nicht notwendig, die Mitglieder des Gerichts, die Vertreter der Bundesanwaltschaft, die Protokollführer und die dem Senat und der Bundesanwaltschaft zugeordneten Justizbediensteten, sowie die Amtshilfe leistenden Polizeibeamten und die zum Schutze gefährdeter Personen eingesetzten Polizeibeamten zu durchsuchen. Das gilt auch für die von diesen Personen etwa mitgeführten Taschen und Behältnisse.

Weil aber möglicherweise Verteidiger, Nebenklägervertreter, Nebenkläger, Dolmetscher, der Vertreter der Jugendgerichtshilfe und Sachverständige diese mühsam aufrecht erhaltene Sicherheit und – bayerische – Ordnung gefährden werden könnten, werden sie, nachdem sie sich ausgewiesen haben, durchsucht.

Sie sind durch Abtasten der Kleidung und Durchsicht der Behältnisse, auch unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors oder eines Metalldetektorrahmens, auf Waffen und Gegenstände zu durchsuchen, die zur Störung der Hauptverhandlung geeignet sind.

Darüber hinausgehende Durchsuchungsmaßnahmen sind nur durchzuführen, wenn das Suchgerät anspricht.

Das hat der Vorsitzende des 6. Strafsenats des OLG München am 4.3.2013 so verfügt.

Ich hatte über diese waffenschmuggelnden Verteidiger bereits am 15. April 2013 berichtet. Auch Rechtsanwalt Udo Vetter hält die Verteidiger für gefährlich. Und Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., sieht die 70er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts wiedergekommen; er prognostiziert eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage, ob Rechtsanwälte – Strafverteidiger ebenso wie Nebenklagevertreter – quasi von Natur aus bombenlegende Terroristen sind.

Einen interessanten Gedanken spricht Udo Vetter aus, über den man mal nachdenken sollte:

Sollte derartiges in so einer krassen Form akzeptiert werden, wäre das ein fatales Signal an andere Gerichte. Strafverteidiger könnten dann offen gedemütigt und diskriminiert werden. Das wäre für mich gegebenenfalls ein Grund, bei so was in dieser Rolle nicht mehr mitzuspielen.

Einmal angenommen, die Verteidiger (und vielleicht auch der eine oder andere solidarische Nebenklagevertreter? – an dieser Stelle ein Gruß aus Kreuzberg nach Hamburg!) lassen sich am ersten Prozeßtag nicht durchsuchen. Dann ist damit zu rechnen, daß der Große Vorsitzende sie nicht in den Gerichtssaal läßt. Da in diesem Verfahren auch vor dem OLG München Verteidiger aber (noch?) notwendig sind, dürfte dieser Termin nach Aufruf ziemlich kurzfristig wieder beendet werden.

Es könnte sein, daß dieses Verfahren das letzte ist, das der Vorsitzende bis zu seiner Pensionierung führen wird, wenn er so weiter macht. Weil das Verfahren bis dahin dauert …

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Strafverteidiger veröffentlicht.

4 Antworten auf Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung …

  1. 1
    Miraculix says:

    Konsequent und wirksam.

    Die Verhandlung findet nicht statt bis der Richter zu Verstand kommt; die bisher beste Idee!

  2. 2
    ???? says:

    Seit der Sache mit dem Gericht in Dachau wird in Bayern quasi „verrückt“ gespielt.
    Andererseits, hatten nicht Anwälte der RAF Waffen in den Stammheimer Knast geschmuggelt?
    Ich war damals ein Schulkind.
    Meine Eltern hörten auf Mittelwelle immer den Deutschlandfunk aus Köln.

  3. 3
    Sonstwer says:

    Das schon, aber andere RAF-Anwälte wurden Innenminister – was hat den größeren Gesamtschaden verursacht?

  4. 4
    Zwerg says:

    Mag man mal darlegen, ob ein Fall bekannt ist in welchem ein Staatsanwalt oder Richter eine Waffe mit in den Saal brachte und dort dann damit ein Unglück geschah. Bei Rechtsanwälten soll so etwas ja vorkommen.