Waffenschmuggel nur durch Verteidiger

501144_web_R_K_by_Rolf Handke_pixelio.deWenn man sich die Anordnung des vorsitzenden Richters Manfred Götzl bei Lichte anschaut, könnte man auf die Idee kommen, die Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe seien ihm nicht willkommen.

Der Richter befürchtet nämlich, die Verteidiger Heer, Sturm und Stahl könnten Waffen und Sprengstoff in den Gerichtssaal schmuggeln. Deswegen läßt er sie „körperlich durchsuchen“, bevor sie den Gerichtssaal betreten dürfen.

Sicher ist sich dieser Vorsitzende aber, daß Richter, Vertreter des Generalbundesanwalts, Justizbedienstete und Polizeibeamte – eben anders als die Verteidiger – quasi von Amts wegen von solchen (Befreiungs-?)Aktionen Abstand nehmen werden; diese Personen werden nicht „körperlich“ durchsucht.

Nun gibt es aber keinen Erfahrungssatz dahin gehend, daß Generalbundesanwälte oder Polizeibeamte per se keine Waffenschmuggler sind. Deswegen reklamieren die Verteidiger zu Recht ihre Ungleichbehandlung und beantragen „Gleiches Recht für alle!“ und die Durchsuchung auch der anderen Verfahrensbeteiligten und Anwesenden, die Robe oder Uniform tragen.

Vielleicht hilft diesem Richter Götzl mal jemand dabei, wenigstens den einen oder anderen Fettnapf nicht zu betreten. Ich befürchte, der Herr ist mit diesem Verfahren überfordert.

Bild: Rolf Handke / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Verteidigung veröffentlicht.

17 Antworten auf Waffenschmuggel nur durch Verteidiger

  1. 1
    matthiasausk says:

    Vielleicht will er den Prozeß auch einfach gar nicht …

  2. 2
    Trino says:

    Nun ja … immerhin sucht sich der Angeklagte seinen Verteidiger selber aus, auf die Auswahl aller übrigen beim Prozess Mitwirkenden hat er keinen Einfluss … also meiner Meinung nach schon ein sachlicher Grund bei den Verteidigern ein erhöhtes Risiko zu sehen.

    Nichts desto trotz sehe ich das Risiko insgesamt als sehr sehr gering … und ich weiß auch nicht, ob sich Zschäpe ihre Verteidiger ausgesucht hat … vermutlich aber schon wenn es gleich drei sind …

  3. 3
    moep says:

    Man muss dem Richter ja auch zugute halten, dass die Namen der Verteidiger (Heer, Sturm, Stahl) verdächtig klingen ;)

  4. 4
    RA Müller says:

    Daß die Kollegen ausgerechnet Heer, Sturm und Stahl heißen, könnte den Erlaß der Anordnung motiviert haben… Na, immer noch besser als die Kanzlei Windhund, Leder, Krupp & Stahl oder die Kollegen Ehre, Treue, Volk & Raum.

  5. 5
    Dante says:

    Naja, Fälle in denen Verteidiger(innen) für die Angeklagten Waffen in den Gerichtssaal geschmuggelt haben, hat es ja durchaus schon gegeben, auch wenn man die Fälle in der Geschichte der BRD wahrscheinlich an einer Hand abzählen kann.

    Für entsprechende Fälle durch Richter, Polizisten oder Staatsanwälte bräucht man meines Wissens gar keine Hand. Es hat sie nicht gegeben.

  6. 6
    Denny Crane says:

    @ Dante

    Mit dem Argument, könnte man aber auch Alkoholtests gegen Anwälte anordnen, da ja schon öfter Anwälte alkoholisiert vor Gericht aufgetreten sind (da kenne ich übrigens auch den ein oder anderen Staatsanwalt und Richter).

    Ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, daß die Verteidiger ihre Stellung mißbrauchen, halte ich solche Anordnungen für unzulässig, zumal die Kollegen meines Wissens unverdächtig sind, politisch oder persönlich mit der Angeklagten zu sympathisieren, wie das etwa in manchen RAF-Prozessen der Fall war.

  7. 7
    T.H., RiAG says:

    BVerfG 2 BvQ 27/06

    • Danke. Die in eingeweihten Kreisen :-) durchaus geläufige Entscheidung des BVerfG habe ich zugunsten der verehrten Leserschaft einmal unter Ihrem Kommentar verlinkt.

      Mir ist der hiesige Sachverhalt nicht bekannt, deswegen kann ich nicht feststellen, ob die Entscheidung des BVerfG auf diesen Fall übertragbar ist. Nur hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Verteidigerrechte aus Art. 3 GG sei die Entscheidung hier einmal zitiert:

      Eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung der Antragstellerin im Verhältnis zu sonstigen Justizangehörigen, insbesondere den Vertretern der Bundesanwaltschaft, ist ebenfalls nicht gegeben. Ob eine entsprechende Gefährdungslage in diesem Einzelfall in vergleichbarer Weise auch hinsichtlich der Justizangehörigen in Betracht zu ziehen ist, kann dahin stehen. Denn die Antragstellerin kann nicht beanspruchen, von Sicherheitsmaßnahmen ausgenommen zu werden, weil das Gericht von deren Erstreckung auf andere Personen mit vertretbaren Gründen abgesehen hat.

      Dieses Argumentum spricht für sich. Es läßt sich eben alles begründen, wenn man (vulgo: das Gericht) es eben so will. Das haben wir Juristen in langen Jahren gelernt.

      crh

  8. 8
    matthiasausk says:

    Daß jemand gerade in diesem Zusammenhang als „Denny Crane“ schreibt, entbehrt nicht einer gewissen Komik ;)

  9. 9
    T.H., RiAG says:

    @crh

    Beim Boxen ist es doch so, dass vor dem Kampf die Handschuhe kontrolliert werden, und da darf dann immer ein Vertreter des gegnerischen Lagers dabei sein. Könnte man in München ja auch machen – die Bundesanwälte durchsuchen die Verteidiger und umgekehrt. ;-)

    Aber mal im Ernst: eine solche Anordnung ist sicher nicht generell unzulässig. Wenn, und dies ist kein fiktives Beispiel, ein Verteidiger früher in einer Naziband gesungen hat ist in solchen Verfahren ggf. schon eine gewisse Vorsicht geboten.

    Bei den in München tätigen Verteidigern ist ein solcher Hintergrund aber soweit ersichtlich nicht gegeben, so dass man hier auch anders hätte verfahren können/sollen. Dass man dies nicht gemacht hat, passt irgendwie schon in das Bild, dass man seit dem Debakel wegen der Presseplätze gewinnen konnte. Ist eigentlich vorgesehen, dass die Angeklagten neben ihren Verteidigern sitzen oder muss darum auch noch gestritten werden?

    Oder es liegt doch an den Namen – ob wohl bei der Alternativen Abnwaltssozietät Marx, Engels und Genossen mit Kanzleisitz Rosa-Luxemburg-Platz anders verfahren worden wäre? ;-)

  10. 10
    Denny Crane says:

    @ T.H.

    Die Entscheidung des BVerfG betraf aber einen etwas anders gelagerten Sachverhalt. Will man nicht unterstellen, daß unsere Ermittlungsbehörden in Sachen rechter Terror ein weiteres mal versagt haben, ist wohl kaum damit zu rechnen, daß die Verteidiger der Frau Zschäpe aus der rechten Szene heraus als Waffenschmuggler mißbraucht werden. Ein sachlicher Grund für die Anordnung ist daher nicht zu erkennen.

    Es ist schon ein merkwürdiges Verständnis von einem Rechtsstaat, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten immer fein sauber getrennt wird und die Staatsorganen pauschal als die „Guten“ angesehen werden (wofür in diesem Verfahren wahrlich kein Anlaß besteht) und der Verteidigerseite pauschal unterstellt wird, sie wolle der Angeklagten Waffen besorgen.

    Ich frage mich, weshalb die Verteidiger sich so etwas antun. Ich käme nicht im Traum auf die Idee, für die fusseligen Pflichtverteidigergebühren auch nur eine Seite dieses Aktenmonstrums zu lesen, geschweige denn, mich mit solchen Anordnungen demütigen oder in der Verhandlung von einem miesgelaunten Vorsitzenden dafür anfeinden zu lassen, daß ich den Job überhaupt mache.

  11. 11
    schneidermeister says:

    @Denny Crane und RA Hoenig:

    Wenn Sie mal nach dem,ähm: politischen und „musikalischen“ Hintergrund der Verteidiger RA Hammer und RAin Schneiders googeln, erklärt sich vielleicht dieses angeblich ungerechtfertigte Misstrauen etwas.

    Staatsanwälte und Richter haben anders als Verteidiger in der Regel vor und zwischen den Verhandlungstagen keinen Besuch von Angehörigen und/oder Sympathisanten der Mandanten, bei dem dann, hüstel, problematisches Material mitgegeben werden könnte.
    Dass damit die Anwaltschaft unter „Generalverdacht“ gestellt werde, ist eine beliebte Phrase.
    Zum einen muss es aber nicht sein, dass sie aktiv mitwirken , sondern durchaus ungewollt als „trojansches Pferd “ eingesetzt werden könnten, zum anderen hat Herr Hoenig vor einiger Zeit selbst gezeigt, dass es durchaus Kollegen gibt, die bereit sind, Dinge tun, die sie nicht tun sollten (ich erinnere an die drei Handies in der Kaffeedose in der JVA, dazu schrieben Sie in diesem blog „idiotischer geht’s nicht“…).

  12. 12
    jj preston says:

    Causa Pinzner.

  13. 13
    doppelfish says:

    Vielleicht hat man sich ja an einen früheren Prozess erinnert.

  14. 14
  15. 15
    Lordofdarkside says:

    So abwegig ist der Gedanke mit der Übergabe verbotener Gegenstände nicht. Ich kenne einen renomierten Hallenser RA der öfters mal Mandanten in der UH mit Smartphones, Tabak und anderem verorgt, und bei Verlegung derselbigen in die SH die gefährlichen Gegenstände auch wieder an sich nimmt…

  16. 16

    […] Ein wenig untergegangen ist in meinen Augen die Meldung, die vor einigen Tagen über die Ticker gelaufen ist, wonach die drei Verteidiger im NSU-Verfahren vor Betreten des Sitzungssaals jeweils auf Wappen pp. durchsucht werden sollen (siehe hier die Beiträge bei Zeit.de und  Focus.de). Nur der Kollege Hoenig hat darüber berichtet (vgl. hier: Waffenschmuggel nur durch Verteidiger). […]

  17. 17

    […] hatte über diese waffenschmuggelnden Verteidiger bereits am 15. April 2013 berichtet. Auch Rechtsanwalt Udo Vetter hält die Verteidiger für gefährlich. Und Rechtsanwalt Detlef […]