Ernsthaft professionell

Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, eine Marihuana-Plantage betrieben zu haben. Und zwar auf professionell hohem Niveau, behauptet der Staatsanwalt:

Das Ganze wirkte auf mich nicht sonderlich professionell, jedenfalls sah ich auf den Bildern, die die Polizei von den Räumen gemacht hatte, noch reichlich Möglichkeiten zur „Optimierung“. Da hat so mancher Strafverteidger schon Besseres gesehen.

Eine ernst gemeinte Anlage sieht tatsächlich anders aus. Hier ist zum Beispiel eine, die von polnischen Drogenspürhunden Ermittlungsbehörden entdeckt wurde:

Für so etwas gibt es bei uns bereits Freiheitsstrafen, die man nicht mal so einfach auf dem Haftsack absitzt. Ich möchte nicht wissen, was die polnischen Gerichte dafür aufrufen. Im übrigen ist der Aufenthalt in einem polnischen Knast nach den mit zu Ohren gekommenen Berichten eher nicht zur Steigerung der Lebensfreude geeignet.

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht veröffentlicht.

14 Antworten auf Ernsthaft professionell

  1. 1
    HD says:

    In der Tat! Eine sehr beeindruckende Anlage, die dieser polnische Beitrag da zeigt. Hoher Einsatz (die Errichtungskosten dürften in die Hunderttausende gehen – mindestens), hohes Risiko (zweistellige Haftstrafen).

  2. 2
    IANAL says:

    Ich frage mich ja, wie die polnischen Betreiber verhindern wollten, dass ihr exorbitanter Wasser- und Stromverbrauch auffällt.

    Aber der Hund ist süüüß!

  3. 3
    Den says:

    @IANAL: Wasser und Strom kosten dort nicht die Welt….wenn die Behörden am grünen Staub mitverdienen. ;)

  4. 4
    IANAL says:

    @Den: Um die Kosten gehts da glaube ich in der Tat weniger – die dürften durch den Umsatz locker reingespielt werden. Aber ein so hoher Verbrauch fällt natürlich auf. Also muss man dafür sorgen, dass sich niemand zu sehr wundert. Und das kann natürlich schief gehen.

  5. 5
    Alexandra Braun says:

    Hm, da kannst Du doch schön das Video in die HV eineführen. „Professionell? Ha, DAS ist professionell!“ ;-)

  6. 6
    tapir says:

    @IANAL: Kommt drauf an, was für eine Anlage überirdisch betrieben wird/wurde. Energieintensive Nutztierhaltung o.ä. könnte einen hohen Wasser- und Stromverbrauch für die Plantage darunter kompensieren …
    Genial finde ich den „Falltüreinstieg“ durch den Duschenboden^^
    Der Mandant von Herrn Hoenig schien da technisch weniger ambitioniert gewesen zu sein. Wenn ich mir die Verkabelung mit dem Dreierstecker so anschaue, kann er froh sein, dass sein Anwalt nicht auch noch in Sachen Brandstiftungsdelikte in die Bresche springen musste …

  7. 7

    […] kanzlei hönig: Wollt ihr mal eine professionelle Hanfplantage sehen? Bittesehr. […]

  8. 8
    Andreas says:

    @ An alle bloggenden Strafverteidiger

    Kommt es eigentlich vor, dass Energieversorger einen Plantagenbetreiber bei der Staatsanwaltschaft wegen hohen Energieverbrauchs verdächtigen, auch wenn derjenige seine Rechnungen pünktlich bezahlt? Reicht den Gerichten in der Praxis ein exorbitanter Energieverbrauch für einen Anfangsverdacht / eine Hausdurchsuchung aus?

    Ich sollte die Antworten als ehemaliger Referendar in einer BtM-Abteilung eigentlich kennen, aber leider ist mir ein solcher Fall nie untergekommen. Juris und beck-online haben auch keine Antworten parat…

  9. 9
    Wuce Brillis says:

    Wirklich schade. Sowohl um die haushaltsgerechte Pflanzung Ihres Mandanten als auch um die (teure) polnische Anlage.

    Nach meiner Erfahrung läuft das von Ihrem Mandanten doch wohl eher noch unter Eigenverbrauch, soweit es das Foto hergibt. Ein süchtiger (sic!) Kiffer mit permanenten Knieschmerzen, der sich die Leber nicht durch Paracetamol oder den Magen durch Aspirin kaputt machen will, der braucht schon ein paar Blüten. :-)

    @Andreas: Ja, es ist eine bekannte Ermittlungsmethode, dass man die Energieversorger um Hinweise bittet, wenn der Stromverbrauch bei privaten Haushalten sehr hoch ist.

    Man benötigt eine Lampe für ca. 6-20 Pflanzen (je nachdem, ob man früh oder spät beblüht, Stecklinge oder Samen verwendet, Erde oder Steinwolle nimmt). Bei 400 bis 600W für eine Lampe fällt das noch nicht auf. Und eigentlich sollte das – sofern man nichts an Dritte gibt und fleißig/professionell dabei bleibt – für den Eigenbedarf reichen.

    Aber spätestens (!!!) bei 15-20 Lampen (ca. 6-12kw plus zwingend notwendiger Belüftung) ist die Stromrechnung so hoch, dass eine Prüfung stattfindet, ob und welche Nutzung vorliegt. Dann kommt die Polizei schon mal gucken, ob man in der Herrenvilla mit abendlicher Gartenbeleuchtung und beheiztem Pool oder doch nur im kleinen Haus wohnt.

    Die Polizei ist im Übrigen nicht blöd. Wenn ein Verdacht vorliegt, dann stapfen die nicht einfach in die Wohnung. Vielmehr beauftragen die eine stündliche Messung des Tagesverbrauchs. Daraus kann man dann genau ablesen, ob und wie lange die Lampen brennen. Und bei dem typischen Muster, das sich bei einer Heimzucht ergibt (durchgängiger Verbrauch, ca. 10 Stunden), hat man schnell den benötigten Anfangsverdacht – auch für Richter ausreichend.

    Mag sein, dass der eine oder andere Energieversorger nicht so genau hinschaut. Und vielleicht ist auch die eine oder andere Polizeidienststelle ein wenig dämlich. Drauf verlassen würde ich mich aber lieber nicht.

    Wenn man sich also als „Pflanzenzüchter“ betätigen will, dann sollte man das klein halten oder hinter einem Gewerbe mit ordentlich Stromverbrauch glaubhaft verstecken. Ist ja nicht wirklich schwer z.B. eine Lackiererei als Gewerbe anzumelden und ein paar plausible Räume mit Lackierpistole/Kompressor und Heizstrahlern dafür vorzuhalten, oder? Einziger Nachteil: man muß natürlich für das Gewerbe die passende Steuererklärung abgeben. Darin wird man dann nur Verluste erklären, so dass das FA das für Liebhaberei erklärt und einen in Ruhe lässt…

  10. 10
    Andreas says:

    @ Wuce Brillis

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Das sind ja richtig interessante Einblicke.

    Ich hatte im Ref. nur einmal mit einer Plantage zu tun, die allerdings durch einen strafmildernden Hinweis eines Dritten (hier auch Verrat genannt) entdeckt wurde. Dazu durfte ich auch ein Gutachten schreiben, ob die Manipulation des noch nicht abgelsenen Stromzählers strafbar war. Nachdem mein achtseitiges Gutachten zur Straflosigkeit kam und meine Ausbildering mir vorhielt, dass das falsch sein müsse (wobei sie nicht sagen konnte wo der Fehler lag)

    • Ihr Fehler lag darin, daß Sie den Grundsatz „Das geht doch nicht, das gehört bestraft!“ übersehen haben. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit dem nulla-poene-Zeugs an, das gilt in BtM-Sachen nämlich nicht. crh

    bekam ich hauptsächlich nur noch diese dicken, fiesen Akten, wo Leute sich gegenseitig verraten hatten und nachher versuchten ihre Aussagen wieder zu widerrufen…

    Meine persönliche Vermutung wäre eigentlich gewesen, dass der Stromversorger einen in Ruhe lässt, solange man seine Rechnungen pünktlich bezahlt und die StA nicht selbst dort anfängt nachzuprüfen…

    • Es ist tatsächlich eher selten, daß die Stromversorger von sich aus tätig werden, solange die Rechnungen bezahlt werden. Letzteres ist aber in dem mittleren Bereich, für den das obere Bild beispielhaft steht, eher die Ausnahme. Stromdiebstahl gehört in jener Szene ebenso zum Geschäft wie „Mit-Scharf“ zum Döner. crh
  11. 11
    Wuce Brillis says:

    Das mit dem Stromdiebstahl ist nicht nur unethisch, sondern dumm. Die Versorger merken nämlich (nicht immer, aber oft) wenn irgendwo Strom „fehlt“. Die sind doch nicht dämlich.

    Und wenn man schon „White Widow“, „Northern Lights“ oder einfach nur „Super Skunk“ anbaut, dann ist das nach Umlage der Stromkosten immer noch saubillig im Vergleich zum normalen Einkauf. Eigenversorgung ist preis-wert. Oder andersrum: schon ein kleiner Teil der Ernte bringt die Stromkosten wieder rein.

    Das Problem ist doch: wer ein bißchen kifft, der schadet niemandem. Letztlich ist das Zeug kaum schlimmer als Tabak. Aber (Strom-)Diebstahl geht zu Lasten Dritter. Und das ist nicht in Ordnung. Das sollte m.E. noch eher bestraft werden, als die kleine Pflanzung.

  12. 12
    Auke says:

    @Andreas: Meine Erfahrung ist, dass es nicht die Regel ist, aber (lokal) vorkommt, dass der Stromversorger aus Eigeninitiative der Polizei Hinweise gibt.

  13. 13
    W says:

    Nachdem mein achtseitiges Gutachten zur Straflosigkeit kam und meine Ausbildering mir vorhielt, dass das falsch sein müsse (wobei sie nicht sagen konnte wo der Fehler lag)

    Verrückt. Genau die selbe Ausbilderin hatte ich auch.

  14. 14
    Andreas says:

    @ Auke, Bruce Willis und crh

    Vielen Dank für das Feedback.

    @ W

    Ich hatte damals den Auftrag bekommen, nachzuprüfen, ob ein Betrug vorlag, da meine Ausbilderin meinte, dass wohl zumindest ein Versuch vorliegen müsste. Tatsächlich lag bei ganz penibler Prüfung aber auch kein nur versuchter Betrug vor.

    Es dürfte aber nicht selten der Fall sein, dass Ausbilder nicht gerade erfreut sind, wenn ihre Referendare lange Vermerke vorlegen, die dann unter Heranziehung sämtlicher Ressourcen (inklusive der mehrbändigen Kommentare) und doch eher wissenschaftlich angehauchten Ausführungen zur gegen das (un-)gesunde Bauchgefühl verstoßenden Straflosigkeit kommen. (Allerdings habe ich gerade noch einmal nachgeguckt, es waren etwas weniger als acht Seiten…)

    Wenn die Strafverteidiger einem schon immer Knüppel zwischen die Beine schmeißen, dann sollen das nicht auch noch die eigenen Referendare tun…