Bekloppte Anwaltssuche

Der Plan eines Arbeitgebers, eine neue Stelle zu schaffen und damit z.B. einem Berufsanfänger ein Sprungbrett zu bieten, könnte im Einzelfall in den finanziellen Ruin führen. Wenn ich mir den Bericht des Kollegen Wolf Reuter, seines Zeichens Fachanwalt für Arbeitsrecht, ansehe, frage ich mich, wie eine Rechtsanwaltskanzlei sich einen Nachwuchsanwalt suchen darf.

Die Suche „nach einer jungen Kraft mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung“ sei nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diskriminierend und löse einen Schadensersatzanspruch in 5-stelliger Höhe aus, berichtet Rechtsanwalt Wolf Reuter. Das ist doch bekloppt!

Es ist einem Arbeitgeber also verboten, jemanden zu suchen, mit dem er mehr Zeit verbringt als mit seinem Ehepartner und von dem er ganz konkrete Vorstellungen hat.

Wenn eine Kreuzberger Kanzlei beispielsweise eine türkischstämmige Rechtsanwältin, um die 40 Jahre alt, verzugsweise aus religiösen Gründen Kopftuch tragend, suchen würde, weil mit ihr eine spezielle Zielgruppe angesprochen werden soll, dann hat sie also ein Problem. Ein solcher Wunschzettel sei nur dann zulässig, wenn er – der Wunsch –

wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

Und wer bestimmt nun, was „wesentlich“, „entscheidend“ und „angemessen“ ist? Na klar: Ein Arbeitsrichter. Oder zwei oder drei nacheinander. Ganz nach dem Motto: „No risk, no fun!“

Wenn die Kanzlei sich also in ihrer Stellenanzeige nicht auf „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht“ (oder auf sonst so ein lila PädagogInnengeschwurbel) beschränkt, hat sie ohne fundierte arbeitsrechtliche Beratung gute Chancen, das Jahresgehalt zahlen zu müssen, ohne daß die Arbeit dafür geleistet wird. Also sucht sie „unter der Hand“ oder wirft hunderte Bewerbungen solange in die Tonne, bis sich zufällig eine 42-jährige Muslima mit Rechtsanwalts… Pardon: Rechtsanwältinnenzulassung bewirbt.

Dieser Beitrag wurde unter Off Topic veröffentlicht.

33 Antworten auf Bekloppte Anwaltssuche

  1. 1
    RA Neldner says:

    Die Bonner Kollegen haben sich mit ihrer Stellenanzeige genauso ins Knie geschossen, wie es jeder Arbeitgeber tut, der sich im Arbeitsrecht nicht fit hält. Die Stellenanzeigen müssen eben sauber formuliert werden.
    Mit Themen wie positive Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung etc. lässt sich durchaus arbeiten, um eine Stellenanzeige am Ende in die richtige Richtung zu leiten.
    Als das AGG kam, haben abgesehen von ein paar Arbeitgebernahen Arbeitsrechtlern und sonstigen Exoten alle gejubelt. Jetzt kommt die Quittung.

  2. 2

    „(oder auf sonst so ein lila PädagogInnengeschwurbel)“

    you made my day :)

    Wie man bei den Kollegen in den USA sieht, gehts aber wohl noch Stückchen härter: Fotos, Abstammung und Familienstand sollen gar nicht mehr in der Bewerbung enthalten sein. (http://anwalt.us/2012/06/11#0611-bewerbungsfehler-usa.txt)
    Macht den Zustand hier leider dennoch nicht besser. Nur ohne entsprechende Regelungen gibts dann wohl zu viele schwarze Schafe, die wirklich diskriminieren (oder doch nicht?).

  3. 3
    Alex E. says:

    Kam ja auch schon vor, das sich ein Mann als Nanny (weiß es nicht mehr so genau, also auf jeden Fall ein Beruf, der wirklich nur von Frauen ausgeübt wird) beworben hat, nicht genommen wurde und dann geklagt hat.

  4. 4
    DHH says:

    Das kommt davon, wenn man seinem Abgeordneten alles durchgehen lässt, solange es nur die Etiketten „Gleichheit“ und „Anti-Diskriminierung“ trägt…

    Eine Diktatur erkennt man übrigens nicht an einem Diktator, sondern an der fehlenden Trennung zwischen Privatem und Öffentlichkeit / Staatlichem. Das AGG ist ein Schritt in genau diese Richtung.

    Der einzige Hoffnungsschimmer ist, dass das Pendel teilweise schon wieder zurückschwingt: So schafft bspw. Kanada die unsägliche Section 13 ihres „Human Rights“ Act wieder ab. Hoffentlich blüht auch dem AGG dieses Schicksal…

  5. 5
    PH says:

    Die neutrale Bewerbung gibt es bereits in D. Es gab soweit ich weiß eine Testphase auch von großen Unternehmen, welche teilweise freiwillig verlängert wurde.

    Wer als Arbeitgeber nicht die Grundlagen einer neutralen Stellenausschreibung kennt, ist selbst schuld.

    Zu Recht darf man nicht gezielt nach einer z.B. türkischen Mitarbeiterin suchen, nur um eine spezielle Zielgruppe anzusprechen. Genausowenig, wie man Ausländer ablehnen darf, nur um es sich nicht mit einer Zielgruppe zu verscherzen (so einen Fall gab es wirklich).

    Auch ist es nicht nachzuvollziehen, wieso z.B. kein männlicher Arzthelfer bei einer Frauenärztin arbeiten soll, wenn es zugleich auch männliche Frauenärzte gibt.

    Und es ist ja auch jetzt noch so, dass man nicht mit jedem arbeiten muss, sondern sich seine Mitarbeiter aussuchen kann.

  6. 6
    Alex says:

    Willkommen in der wirklichen Welt. Schön dass sie auch bei Anwälten angekommen ist: Einerseits formuliert man _natürlich_ die Stellenanzeige neutral („Wir berücksichtigen auch Bewerbungen mit Berufserfahrung von weniger als zwei Jahren“), zum anderen schmeissen Personalabteilungen tatsächlich hunderte von Bewerbungen einfach weg. Würden sie genau schreiben, was sie brauchen, bekämen sie ein paar weniger. Aber es bewerben sich auf „erfahrener Systemadministrator“ eben auch Menschen, die gerade an der Volkshochschule den „Windows für Einsteiger“-Kurs gemacht haben. *Das* Problem sollten Sie als Anwälte nicht haben :)

  7. 7
    Hardy says:

    „Also sucht sie „unter der Hand“ oder wirft hunderte Bewerbungen solange in die Tonne, bis sich zufällig eine 42-jährige Muslima mit Rechtsanwalts… Pardon: Rechtsanwältinnenzulassung bewirbt. “

    Unsinn. Man macht einfach die Vorgabe „Sprachenkenntnisse: Türkisch, eine weitere Fremdsprache vorteilhaft“. Aus den (eher wenigen) Bewerbungen sucht man sich dann die passende raus. Und wenn ich einen Berufsanfänger suche, schreibe ich rein „…gerne auch Berufsanfänger!“, dann wissen alle anderen dass die Stelle eher niedrig bezahlt ist und bewerben sich nicht. Ist das denn wirklich soo schwer?

  8. 8
    Hans says:

    … was Hardy sagt. ;)

  9. 9
    cepag says:

    Wie ich der NJW vor kurzem entnommen habe, war das Anforderungsprofil in der Stellenanzeige „exellente Deutschkenntnisse“ nur ganz knapp keine AGG-Diskriminierung.

  10. 10
    Mirco says:

    Die Muslima (Yvonne Müller, geb. in Berlin) wird Religion und Migrationshintergrund in der Bewerbung verschleiern und landet dummerweise auch in der Tonne.

  11. 11
    T.H., RiAG says:

    Da bin ich ja froh, dass ich in die ordentliche Gerichtsbarkeit gegangen bin.

    Ich freue mich allerdings schon auf die Stellenanzeige „suche Leihmutter (m/w)…..

  12. 12
    meine5cent says:

    @Hardy:
    Eben. Wenn in der Stellenanzeige angegeben wird: „Zur Erweiterung unseres Mandantenkreises mit türkischem Migrationshintergrund suchen wir einen RA/eine RAin, möglichst Muttersprachler(in) oder mit nachgewiesenen ausgezeichneten Tükischkenntnissen sowie Kenntnissen im Türkischen Familienrecht und Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht“ sind die sachlichen Kriterien für die Auswahl offengelegt.

  13. 13
    Hardy says:

    @Mirco

    Wie groß ist denn die statistische Wahrscheinlichkeit Deiner „Idee“?
    Davon abgesehen: Wer etwas in der Bewerbung verschleiert, fällt eh‘ in der Tonne, aber nicht „dummerweise“ sondern völlig zurecht.

  14. 14
    Hardy says:

    @meine5cent:

    Wenn Du jedes Wort, jede Zeile der Stellenanzeige zahlen musst, ist mein Vorschlag besser – was denkst Du?

  15. 15
    PH says:

    @T.H.
    Eine schöne Beschreibung mancher Unsitten des AGG.

    Das AGG hilft dennoch nur minimal. Wenn ich sehe, das die allermeisten Stellenanzeigen an den Geschäftseingängen (bis auf größere Ketten) im Einzelhandel oder an Gaststätten problematisch sind, scheint es in der Geschäftswelt längst nicht angekommen zu sein. Der Wirtschaft geht es offensichtlich noch gut, wenn man klare Diskriminierungen „bezahlen“ kann.

  16. 16
    jansalterego says:

    @ cepag: Das Kriterium “ exellente Deutschkenntnisse“ ist vor allem deshalb keine Diskriminierung, weil die sachlichen Gründe für dieses Erfordernis quasi aus sich selbst heraus ersichtlich sind. Exzellent, oder?

  17. 17
    RA SG says:

    Ein Bekannter, der auf Grund eines Unfalls fast vollständig sein Augenlicht verlor, genießt seitdem die Anti-Diskriminierung: er wird nicht mehr zu Bewerbungsgesprächen, sondern zu einem unverbindlichen Kennenlernen in lockerer Runde eingeladen. Wenn dann ein Bewerbungsgespräch folgt, hat er den Job faktisch bereits in der Tasche.

  18. 18

    Keine Sorgen wegen der Kreuzberger Kanzlei:

    1. kommen diese AGG-Klagen gar nicht mal so häufig vor, wie man das meinen könnte

    2. ist das ArbG Berlin extrem arbeitgeberfreundlich

  19. 19
    Mirco says:

    @Hardy
    Warum sollte man/frau auf einen Minheitenstatus hinweisen? Ich schreibe Religion und Migrationsstatus nie in eine Bewerbung.

  20. 20
    Naja says:

    Ich finde es super von Herrn Hoenig, wie offensiv er gegen das Nazi-Gesocks auftritt.

    Aber eine türkischSTÄMMIGE Mitarbeiterin zu suchen, die vorzugsweise KOPFTUCH TRÄGT, geht jetzt echt nicht. Das ist Rassismus pur – nur von der anderen Seite.
    Das wäre wirklich vergleichbar mit einem Anwalt, der einen DEUTSCHstämmigen Mitarbeiter sucht, der vorzugsweise eine Glatze und eine Lonsdale-Jacke hat, weil „mit ihm eine entsprechende Zielgruppe angesprochen werden soll“.

  21. 21
    Hardy says:

    @Mirco
    Wie groß ist die Chance, dass es eine moslemische Immigrantin mit dem Namen „Yvonne Müller“ gibt? Erfahrene Bewerbungsempfänger finden schnell, was sie wissen wollen. Und spätestens – das als Argument gegen die dämliche anonyme Bewerbung – im Vorstellungsgespräch ist eh‘ Schluss mit Versteckspiel.

    PS: „man“ hat nichts, aber rein gar nichts, mit „Mann“ oder „Frau“ zu tun.

  22. 22

    Dass es sich um eine Diskriminierung handelt hat, möchte ich bescheiden bemerken, hat das Arbeitsgericht so entschiedden. Also nicht dem Boten den Kopf abhauen :-)

    Dass man sich angesichts der Stellenanzeige nur der Höhe nach, aber nicht dem Grunde nach wehren kann, ist eine objektiv richtige, völlig wertfreie Beurteilung. Wer nicht hören will, muss fühlen. Die Anforderungen an die Stellenausschreibung kann jeder einhalten. Der Unterhaltungswert kommt im Fall nur daher, dass die Kollegen offenbar mit Verve unterzugehen wünschen…

    Im AGG darf man sich über andere Sachen aufregen. Noch darf man bei einer rechtskonformen Stellenausschreibung nehmen, wen man will. Aber was, wenn sich tatsächlich langsam ein Auskunftsanspruch entwickelt („sag mal, warum Du mich nicht genommen hast, und ich sage Dir, ob Du diskriminiert hast“).

    Bei Ihrer (Entwurfs-)Stellenausschreibung, lieber Herr Hoenig, hätte ich zwar noch Bedenken, Einstellen dürfen Sie nach diesem Profil aber allemal.

    Noch :-)

    • Wenn ich mal ’ne Stellenanzeige veröffentlichen möchte, bekommen Sie einen Beratungsauftrag von mir.

      Und einen Strafverteidiger, Spezialist für üble Beleidigungen, beauftrage ich dann, wenn sich bei mir ein abgelehnter Bewerber mit dem von Ihnen beschriebenen Auskunftsanspruch anmeldet. crh

  23. 23
    Mirco says:

    @Hardy
    Die zweite/dritte Generation sind keine Immigranten mehr und es gibt inzwischen viele mit Namen, denen man den Migrationshintergrund nicht mehr ansieht. Es hat auch nichts mit Versteckspiel zu tun, solche nicht qualifizierenden Merkmale nicht hervorzuheben.

  24. 24
    -=daMax=- says:

    […] Carsten Hoenig ist vom derzeitigen Anti-Diskriminierungs-Bullshit not amused […]

  25. 25

    Ich frage mich schon seit längerem, wie man AGG-konform nach einer Person sucht, die kräftig genug ist, um Mülltonnen zu stemmen, ohne sich dabei der Gefahr auszusetzen, allzu viele Attribute der Stelle preis zu geben, die mit „männlich“ assoziiert werden können.

    Aber vermutlich wäre das bei Müllmännern (da schon die erste Diskriminierung) nicht so schlimm, wie z.B. bei Vorstandsposten in börsennotierten Unternehmen….

    Das AGG ist ein weiterer Sargnagel zum bevorstehenden Begräbnis der Freiheit und ein weiterer Schritt auf dem Weg in den Totalitarismus. Es lebe der Staatsfeminismus, [Nebensatz gelöscht; das war zu dicke. crh].

  26. 26
    Quant says:

    @Michael Klein:

    Ihr Beispiel passt nicht ganz. Wenn eine Frau genauso kräftig ist und dieselben Sachen kann, wie ein Mann, gibt es keinen Grund einen Mann oder eine Frau zu bevorzugen.

    Wenn man jedoch ggf. Leute eines bestimmten Kulturkreises einstellen möchte, wegen der Kundenbindung, dann macht es Sinn eine Kultur zu bevorzugen, weil diese etwas kann, was die andere nicht hat.

    Es dürfte doch nicht so schwer sein etwas neutrales zu formulieren mit allen sachlichen Anforderungen. Und wenn man irgendwelche Präferenzen hat, die nichts mit der zu erbringenden Leistung zu tun haben, dann erst wird es diskriminierend und man sollte mal die eigene Einstellung hinterfragen.

  27. 27
    Quakenheimer says:

    Wenn eine Kreuzberger Kanzlei beispielsweise eine türkischstämmige Rechtsanwältin, um die 40 Jahre alt, verzugsweise aus religiösen Gründen Kopftuch tragend, suchen würde (…)

    Sie müssen es nur hiermit begründen: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__5.html

    Das kennt man auch an Universitäten:

    Keine rechtlichen Bedenken bestehen gegenüber der Finanzierung von Stellen, Stipendien und Mentoring nur für Frauen, wenn dies wie auch bei
    den direkten Personalentscheidungen in Bereichen geschieht, in denen Frauen unterrepräsentiert sind und damit Karrierechancen begründet werden.

    Quelle: http://www.bmbf.de/pub/massnahmenfoerderung_chancengleichheit_wissenschaft.pdf#page=46

  28. 28

    @Quant
    Sie mögen mich veraltet nennen, aber ich würde es vorziehen, Männer bei der Müllabfuhr einzustellen!

    Mir scheint genau hier liegt der Hund begraben, denn Ihr sachliches Formulieren, also das Anpassen der eigenen Präferenzen an die Vorgaben eines völlig intoleranten Staatsfeminismus führt zu den abstrusesten Situationen, von der „fremden Kultur“ (was für ein Blödsinn, bei Leuten, die in der dritten oder gar vierten Generation in Deutschland leben…) bis zur gendergerechten Formulierung, die darauf hinausläuft, dass man Offensichtlichkeiten nicht benennen darf, weil man „sachlich richtig“ formulieren muss. Scheinbar kann die politische Korrektheit noch über die Absurdität hinaus steigern und entsprechend warte ich auf den ersten Mann, der entdeckt, dass er benachteiligt ist, weil er keine Kinder austragen kann…

  29. 29
    Pascal says:

    Ach. Carsten, setz dich doch mal mit der Friedrichshain-Kreuzberger Verwaltung in Verbindung, wenn es dir um die Förderung interkultureller Kompetenz geht – die sind da aus politischen Gründen relativ firm.

    Bei der Müllabfuhr gibts übrigens schon eine Frauenquote – außer bei Positionen, bei denen das aus gesundheitlichen Gründen nicht zu rechtfertigen ist. Also Straßenfegerinnen ja, Müllschlepperinnen nein. Finde ich fair.

  30. 30
    Christian says:

    Der Beitrag hat das Problem in der Tat elegant gelöst – Glückwunsch ;-). Es wird sich schon jemand melden…

    Amüsant übrigens eine NJW-Anzeige vor einiger Zeit: „Wir suchen einen Rechtsanwalt für ein junges Team…“ usw.

    Und im Anschluss: wenn Sie mindestens fünf Verstöße gegen das AGG in diesem Text gefunden haben, bewerben Sie (m/w) sich.

    Fand ich klasse.

  31. 31
    Jörg says:

    Bekanntlich ist gut gemeint nicht immer gut gemacht. Meine erste Bewerbung bei der Polizei in Brandenburg wurde mir noch Mitte der 1990er Jahre mit dem Hinweis auf die Berliner Polizei abgelehnt. Einige Bewerbungen beim Rechtsanwälten (ReNo-Fachangestellter) kamen doch tatsächlich mit einer eingekringelten Erdkunde 4 (ich bekenne, faul war ich) zurück. Aus heutiger Sicht bin ich so schwer diskrimiert worden, was ich damals gar nicht so mitbekommen habe. Die Berliner Polizei hat verstärkt Deutsche mit Migrationshintergrund eingestellt (Diversity) und Rechtsanwälte mögen keine vier in Erdkunde. Nur ein anderer öffentlicher Arbeitgeber hat dann doch noch etwaige vorhandene Qualifikationen festgestellt.

    Letztlich finde ich die Diskriminierungsdiskussion gleichzeitig lächerlich und richtig. Ich glaube nicht an einen gläsernen Boden / das gläserne Dach und ich halte auch nichts davon Menschen zu befördern, bloß weil sie weiblich, migrantisch (heißt das so?) oder behindert sind. Im Mittelpunkt sollte immer die Leistung eines Menschen stehen (Prinzip der Bestenauslese).

    Das AGG greift einfach zu sehr in die allgemeine Handlungsfreiheit ein und auch in die hieraus herrührende Privatautonomie, da es mir letztlich immer schwerer fällt einen geeigneten Kandidaten zu finden, ohne mit meiner Stellenausschreibung gleichzeitig zu diskriminieren. Das pervertiert das System, dass eigentlich beabsichtigte Menschen gleich zu behandeln, die WIRKLICH schlechter gestellt waren.

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    […] Es wäre an der Zeit, sich als Arbeitgeber ganz tief in eine Erdhöhle zu verkriechen. Vor allem, wenn es um Diskriminierungen geht. Da jagt die Rechtsprechung ja sogar ausgewachsenen Strafverteidiger wie Carsten Hoenig eine Gänsehaut auf den Rücken. […]

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    […] Es wäre an der Zeit, sich als Arbeitgeber ganz tief in eine Erdhöhle zu verkriechen. Vor allem, wenn es um Diskriminierungen geht. Da jagt die Rechtsprechung ja sogar ausgewachsenen Strafverteidiger wie Carsten Hoenig eine Gänsehaut auf den Rücken. […]