Schwierige Strafmaßverteidigung

Der Mandant wurde der Richterin vorgeführt, die den Erlaß eines Haftbefehls verkünden wollte. Ihm hat das aber gar nicht gefallen und das hat er der Richterin auch mitgeteilt. In dem Protokoll liest sich das so:

Eine Freispruch-Verteidigung war ohnehin nicht mehr sinnvoll, man hatte ihn auf frischer Tat ertappt. Aufgabe der Verteidigung wäre gewesen, ihn mit Blick auf das Strafmaß möglichst „billig“ aus der Sache herauszuholen. Nach diesem Protokoll wird das wohl auch nicht mehr gut möglich sein.

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4 Kommentare zu „Schwierige Strafmaßverteidigung

  1. 1
    Kampfschmuser sagt:

    Wahrscheinlich wird der Richter/in nun alles dem Angeklagten in den A.... schieben. Soll ja jeder sein Programm bekommen und nicht ohne dem da stehen. ;)

  2. 2
    doppelfish sagt:

    Von Konfliktverteidigern hatten wir’s ja schonmal. Jetzt im Programm: Konfliktmandanten :)

  3. 3
    egal sagt:

    Werden im Protokoll standardmäßig keine Anführungszeichen für die wörtliche Rede mehr gesetzt? ;)

  4. 4
    Ronny sagt:

    Wie wohl ein entsprechendes US-Gerichtsprotokoll aussähe:
    http://www.youtube.com/watch?v=keygM6u5v0o
    “*beep* *beep* *beep* *beep* *beep*“?