In einem für die Berliner Zeitung geschriebenen Artikel berichtet Katrin Bischoff über den „Maskenmann-Fall„. Genauer: Sie schreibt über die Folgen der Beweisaufnahmen. Die Staatsanwaltschaft prüfe derzeit einen Anfangsverdacht wegen uneidlicher Falschaussage von Polizisten. Im Raum stehe, daß Ermittler, die als Zeugen in dem Verfahren ausgesagt haben, gelogen haben könnten.
Örtlich und sachlich zuständig für dieses Vor-Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder). In diesem Brandenburger Sprengel sind auch die Polizeibeamten engagiert, gegen die sich die Ermittlungen richten.
Es gibt durchaus berechtigte Befürchtungen, daß die brandenburgischen Ermittlungsbeamten (der Staatsanwaltschaft) gegen die brandenburgischen Ermittlungsbeamten (der Polizei) nicht mir dem notwendigen Biß vorgehen könnten. Deswegen wird immer mal wieder die Forderung laut, solcherlei Ermittlungsverfahren gegen Ermittlungsbeamte sollten nicht von den eigenen Krähen durchgeführt werden.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten …
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Danke an den Regimekritiker ?(@staatsfeind2015) für den Hinweis.