Zensierender Investigativ-Journalist

Mag der Qualitätsjournalist Axel Lier etwa keine Strafverteidiger? Oder kann er einfach nur nicht mit Kritik umgehen?

Axel Lier zensiert

Aber vielleicht ist er auch nur zu sensibel und verträgt es nicht, wenn man ihn auf seine (wiederholten) Falschmeldungen hinweist. Schade, ich habe dem Küßchen verteilenden Head of Crime Department durchaus die Eier zugetraut, ein wenig Polemik auszuhalten.

Out in bad standing

Welche Voraussetzungen muß man eigentlich mitbringen, wenn man bei Berlins härtester Polizeiredaktion arbeiten möchte?

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Kopien: Ausschließlich (!) in Papierform notwendig

Beim Sparen der Kosten auf Kosten anderer sind die Berliner Kostenfestsetzer erfinderisch. Es geht einmal mehr um die Erstattung der Aufwendungen, die wir beim „Kopieren der Ermittlungsakten“ hatten. Diesmal sind nicht die Kopien einzelner Seiten „nicht notwendig“, sondern – wenn es nach der Ansicht der Rechtspflegerin ginge – alle von uns angefertigten Kopien.

Aufgehängt ist das Problem an der Ziffer 7000 Nr. 1a RVG VV. Dort ist geregelt der Anspruch auf eine

Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:

1. für Kopien und Ausdrucke

a) aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war,

Ich war meinem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt und habe nach Abschluß des Mandats beantragt, die Kosten festzusetzen:

KFA gestellt

In weiser Voraussicht habe ich gleich auch mal anwaltlich versichert,

dass die in der […] Berechnung enthaltenen Auslagen bei meiner Tätigkeit entstanden sind, und teile vorsorglich mit, die Kopien der Akten ausgedruckt zu haben.

Das hat die Rechtspflegerin offenbar zum Anlaß genommen, die Kosten erst einmal nicht festzusetzen. Sie teilt mit:

Die Dokumentenpauschale wurde zurückgestellt. Insoweit ist nunmehr die Versicherung erforderlich, ob die Kopien ausschließlich in Papierform hergestellt wurden.

Ich habe mich in Geduld geübt und höflich geantwortet:

KFA - Ausdruck versichert

Das reichte der Rechtspflegerin nicht. Sie rief zunächst in unserer Kanzlei an und wollte wissen, ob die Kopie der Ermittlungsakte ausschließlich in Papierform erstellt worden sei. Ich wollte es genauer wissen und habe schriftlich um schriftliche Fragestellung gebeten. Die kam dann auch recht flott via Fax:

KFA ausschließlich Papier

Auf über zwei langen Seiten (pdf) habe ich daraufhin erläutert, was ich mit den Ermittlungsakten gemacht habe und argumentiert, warum dadurch der Kostenerstattungsanspruch entstanden ist:

KFA begründet

Genützt hat es nichts – die Rechtspflegerin lehnt meinen Antrag ab:

KFA abgelehnt

Die Begründung erscheint mir mehr als abenteuerlich und ausschließlich von dem Motiv getragen, auf Teufel komm raus den Aufwand, den ein Verteidiger bei seiner Arbeit hat, nicht erstatten zu müssen.

Was bleibt mir nun übrig, wenn ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte? Mit der vorhandenen Technik kann ich keine Kopien herstellen, die den Anforderungen der Rechtspflegerin entspricht. Also werde ich mich – auf Teufel komm raus – gegen diese unsinnige Entscheidung zur Wehr setzen. #DasWollenWirDochMalSehen

Update:
Heute, am 30.07.2015, schreibt auch der Kollege Detlef Burhoff zu diesem Thema einen Blog-Beitrag, in dem er einen Beschluß des LG Berlin vom 23.07.2015 – (537 KLs) 255 Js 381/14 (28/14) – vorstellt und der einen vergleichbaren Unsinn enthält, wie die Entscheidung „meiner“ Rechtspflegerin.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 92

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Küßchen für den Head of Crime Department

Der Investigativjournalist

Lier00

hat einen sensationellen Kriminalfall recherchiert:

Lier01

Das kann man als Kreuzberger Strafverteidiger mit Wohnsitz in Neukölln natürlich nicht unkommentiert lassen – die Taborstraße liegt im tiefsten 36er Kreuzberg!

Lier02

Irgendwie scheine ich da aber auch eine empfindliche Stelle des Qualitätsreporters getroffen zu haben – #daslasseichmirnichtbieten:

Lier03

Natürlich habe ich geprüft, ob ich verpflichtet bin, seine #Gegendarstellung zu veröffentlichen. Hier das Ergebnis meiner Recherche und was wirklich geschah:

Lier04

Naja, ist ja auch ein wenig schwierig, eine soooooo lange Pressemeldung in nur 140 Zeichen zusammen fassen zu müssen. #kannebennichtjeder

Taschendieb (16) tanzt Mann (39) gegen 23.45 Uhr auf dem Gehweg der Taborstr. an, wird beobachtet & bricht Polizisten in #Neukölln die Hand.

(c): Kanzlei Hoenig Berlin

Vielleicht ist an mir ein Qualitätsjournalist verloren gegangen. #Umschulung?

Nur ganz nebenbei:
Ziffer 13 des Pressekodex‘ könnte man mal noch lesen, wenn nicht gerade auf dem Boulevard rumsitzt. #Isabernichsowichtig

Küßchen zurück, lieber Axel! 8-)

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Presseerklärung – Und ein neues Verteidigungsziel?

Die drei „alten“ Verteidiger von Beate Zschäpe erklären in gebotener Kürze, was zu erklären ist:

Presseerklärung

Ich rechne nicht damit, daß die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Kollegen einleiten wird. Denn das bedeutete die Rote Karte für die Strafverteidiger, den damit verbundenen Platzverweis und den Reset des gesamten Verfahrens.

Im Anschluß an eine Aussetzung des Verfahrens würde sich nämlich sofort auch die Frage nach der Haftfortdauer stellen, §§ 121, 122 StPO. Und die wäre auch nicht so einfach ex aermelo zu beantworten.

Ist das das Ziel des „neuen“ Verteidigers? Das wird man ja mal noch spekulieren dürfen …

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Coming out: Frank Hanebuth

Der „Steintorkönig“ und Präsident des mittlerweile aufgelösten Hells-Angels-Charters von Hannover soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Haftverschonung werde gewährt gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 60.000 Euro. Nach ziemlich genau zwei Jahren soll er nun täglich auf einer spanischen Polizeidienststelle Buenos Dias wünschen.

Hanebuth wird beschuldigt der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Erpressung, der Förderung illegaler Prostitution, des Betrugs und der Geldwäsche.

Seine Verteidiger Götz von Fromberg und Gonzalo Boye Tuset waren also mit ihrer Beschwerde zum Obersten Spanischen Gerichtshof endlich erfolgreich. Dazu meine Glückwünsche, das war sicherlich kein Ponyhof.

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Wannen-Generationen

Die Wanne steht zur Zeit am Großen Stern. Und damit sich die alte Dame dort nicht so allein fühlt, haben sich freundliche Polizeibeamte dazu bereit erklärt, ihr ein paar junge Aktive zur Seite zu stellen:

Wanne am Stern - weitere Wannen

Es geht nichts über generationenübergreifende Freundschaften.

Besten Dank an den Photographen „@Logopaede Ralph photopaedie.tumblr.com“ für die nette Aufnahme.

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Aufmerksam machender Staatsanwalt

Es gibt Staatsanwälte, die haben auf der Universität etwas gelernt. Besonders gute Staatsanwälte haben das Erlernte auch behalten und setzen es dann in der Praxis um. Und dann gibt es noch solche Kandidaten, die sowas hier verzapfen:

Straftat

Der Student im ersten Semester lernt, daß neben dem Tatbestand (hier also der Besitz von Betäubungsmitteln) auch noch die Rechtswidrigkeit und die Schuld gegeben sein müssen. Erst dann, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, folgt der Schlußsatz: Brause hat sich gem. Paragraph Irgendeinenummer BtMG strafbar gemacht.

Und wer spricht dieses Satz in der Praxis? Richtig: Ein Richter. Am Schluß einer Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme.

Wenn nun ein Staatsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren ohne weitere vorherige Feststellungen (z.B. zur Schuldfähigkeit) so einen Satz schreibt:

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie eine Straftat begangen haben.

Was ist von dem Mann, der sich hemdsärmelig (oder sollte ich sagen: „sich selbst überschätzend“) über klassische Grundlagen des Strafrechts hinwegsetzt, dann sonst noch zu erwarten?

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Promovierte Terminsverlegungskampfansage

Ich frage mich, was einen Bußgeldrichter daran hindert, einem Terminsverlegungsantrag des Verteidigers stattzugeben und mal eben einen neuen Termin festzusetzen. Selbst ein Telefonanruf in der Kanzlei des Verteidigers zur Abstimmung eines neuen Termins (zu dem noch nicht einmal Zeugen geladen werden müssen), macht mit Sicherheit weniger Arbeit als das Abfassen eines Aufsatzes, der nahezu dem Umfang und dem Inhalt einer studentischen Hausarbeit entspricht:

Seite 1:

TerminsverlegungS1

Seite 2:

TerminsverlegungS2

Aber vielleicht hat der Herr Dr. Direktor auch nur ein Statusproblem, faul scheint er ja nun wirklich nicht zu sein. Diesen Ärger um die Terminsverlegung haben wir fast nur mit Bußgeldrichtern.

Und ja: Nicht nur Richter haben Textbausteine; aber unsere sind deutlich aktueller. Schau’n wer ma; es wäre nicht das erste Mal, daß aus einer filmdünnen Bußgeldakte ein Gürteltier geworden ist.

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Der Unsinn dieses Richters

Ich hatte Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil mein Kostenfestsetzungsantrag nicht bearbeitet wurde. Es ging um den Vorschuß, den ich als Pflichtverteidiger liquidieren durfte. Und weil der entsprechende Beschluß nicht kam, habe ich angekündigt, daß ich auch nicht kommen werde; zum Hauptverhandlungstermin. Naja, daß das heiße Luft war, mußte dem Kundigen klar sein. Aber es ist einem Verteidiger auch nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen und ein Gebläse anzuwerfen.

Es kam nach meiner Beschwerde – wie zu erwarten war – Bewegung in die Sache: Der Antrag wurde sauber bearbeitet und der Vorschuß ging anschließend zügig hier ein. Dann kam sogleich auch die Frage von der Aufsicht, ob sich damit meine Dienstaufsichtsbeschwerde erledigt hätte. Hat sie nicht, habe ich mitgeteilt:

Aufrechterhaltung der Beschwerde

Meine Begründung für die Nichterledigung scheint bei dem Richter aber gar nicht so gut angekommen zu sein:

Der Unsinn dieses Verteidigers

Ich fürchte, der arme Mann wird zu einem späteren – ihm ziemlich unpassenden – Zeitpunkt zu einem weiteren „Unsinn des Verteidigers“ Stellung nehmen müssen. Und ich bin mir ganz sicher, daß sich der Richter über den ganzen Unsinn, den er in diesem Verfahren bisher schon verzapft hat, ernsthaft ärgert. Aber so richtig!

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