Test: Die Warnung vor der Kontrolle

Im Radio wurde gewarnt. Vor einem „Flitzerblitzer“. Der soll zwischen Neuruppin-Süd und Fehrbellin auf der BAB 24 stehen.

Zulässig sind dort maximal 130 km/h. Die Reisegeschwindigkeit des Autos beträgt etwa 160 km/h, also noch relativ ungefährlich in Hinblick auf ein mögliches Fahrverbot. Das Auto ist nicht auf den Fahrer zugelassen, eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und ein elektronisches Fahrtenbuch wird bereits geführt. Also eigentlich alles im grünen Bereich.

Warum also eigentlich nicht?? ;-)

Versteckt hinter einer Brücke, aber gleichwohl von weitem sichtbar, war der Dreifuß mit der Kamera und dem Rotlichtblitz. Der rechte Fuß bleibt, wo er ist. Das Rotlicht blitzt.

To be continued …

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Kiffen in Berlin und Bayern

Im Zusammenhang mit Cannabis-Delikten bestätigt [eine Freiburger Studie] die landläufige Meinung, im bajuwarischen Süden greife die Polizei kompromissloser durch als im Rest der Republik. In Berlin hingegen werden 80 bis 90 Prozent der Verfahren im Zusammenhang mit Haschisch oder Marihuana einfach eingestellt. Die Staatsanwälte in Bayern entscheiden sich lediglich bei 40 bis 60 Prozent der Fälle für diese Variante.

Quelle: meinberlin.de: Freifahrtschein für Grasraucher

Vielleicht gibt es in Berlin aber auch die besseren Strafverteidiger? ;-)

In dem Artikel heißt es weiter:

Der Tagesspiegel schrieb damals: „Der Rechtsstaat kapituliert vor der Realität.”

Man hätte auch formulieren können: „Der Rechtsstaat erkennt die Realität.“

Ein Gruß aus Kreuzberg in die Bayerischen Bierzelte …

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Amtsgericht Zehdenick

… liegt etwa 60 km nördlich von Berlin und ist zuständig, wenn es um Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz bzw. die Fahrpersonalverordnung geht. Also zum Beipiel um Überschreitung der Lenkzeit..

Ein nettes und schön restauriertes Gerichtsgebäude:

Amtsgericht Zehdenick

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Anwalt klagt gegen ver.di

Wegen der laufenden Streikmaßnahmen von ver.di klagt David (Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Krefeld) gegen Goliat (Gewerkschaft ver.di) im Eilverfahren. Der Prozess befindet sich bereits in der Berufung. Termin beim Landesarbeitsgericht in München ist der 14.03.2006.

Dr. Lehmann: „Egal, ob man für die Streikziele von ver.di Verständnis aufbringt oder nicht, so darf jedoch der Streik allenfalls nur gegen die öffentlichen Arbeitgeber, nicht aber gegen den unbeteiligtren Autofahrer oder Patienten in der Klinik gerichtet sein. Dem durch das Grundgesetz garantierten Recht auf Arbeitskampf steht das Grundrecht des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Leben gegenüber. Der Staat wird durch ver.di daran gehindert, den Bürger zu schützen.“

Dr. Lehmann weist darauf hin, dass nicht nur er seine Stimme gegen illegale Streiks erhebt. Auch der Automobilclub von Deutschland AvD hat ver.di aufgefordert, angesichts der starken Schneefälle und der mit Schnee- und Glatteis verbundenen Unfallgefahren auf Streiks zu verzichten. Deutschland berühmter Herzchirurg Prof. Dr. Axel Haverich, Medizinische Hochschule Hannover, hat ver.di vorgehalten, der Streik gefährde Menschenleben.

Weitere Informationen über den Inhalt des Vortrages von RA Dr. Lehmann beim LAG München entnehmen Sie bitte dem Link www.arbeitsrecht.com

Pressekontakt:

Dr.Friedrich-Wilhelm Lehmann
Handy:0172-2996074
dr.lehmann@arbeitsrecht.com

oder

Alexia Frommherz
Handy:0172-5184406
frommherz@arbeitsrecht.com

Quelle: Presseportal

Ich bin ja gespannt, wie das ausgeht.

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Veranstaltungshinweis: FRÜHZEITIGE VERTEIDIGUNG IN UNTERSUCHUNGSHAFT

Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. lädt ein

zu einer Diskussionsveranstaltung der
Vereinigung Berliner Strafverteidiger und des Deutschen Richterbundes, LV Berlin
zum Thema:

FRÜHZEITIGE VERTEIDIGUNG IN UNTERSUCHUNGSHAFT
Notwendige Beiordnung eines Pflichtverteidigers ab Inhaftierung

Es diskutieren:

Petra Leister, Vereinigung Berliner Staatsanwälte
Peter Faust, Deutscher Richterbund, Landesverband Berlin
Susanne Gerlach, Senatsverwaltung für Justiz
Dr. Stefan König, Vereinigung Berliner Strafverteidiger
Ulrike Busse, Mitarbeiterin am Forschungsprojekt „Frühzeitige Verteidigung bei U-Haft“

am Mittwoch, den 29.März 2006, 19.30 Uhr
Akademie der Künste, Hanseatenweg 22, Berlin-Tiergarten
(S-Bahnhof Bellevue)

Worum es im Einzelnen geht, liest man hier (RTF).

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Umständliches in Göttingen

Ich habe bei der Stadt Göttingen um eine Auskunft aus dem Melderegister nachgesucht. Als Anwort darauf erhielt ich per Post eine Bedienungsanleitung im Umfang einer vollen DIN-A5-Seite. Ich möge 4,80 EUR im Voraus einzahlen. Und dann erneut anfragen.

Die Kopie des von der Bank abgestempelten Überweisungsträgers ist Ihrer Anfrage beizufügen.

Glauben diese Beamten wirklich, ich würde deswegen einen Überweisungsträger aus Papier ausfüllen und zur Bank damit laufen, mich dort in die Schlange vor dem Schalter stellen, um mir einen Stempel abzuholen? In welchem Jahrhundert leben die Beamten des „Fachdienst Einwohnerangelegenheiten“ eigentlich dort in Göttingen??

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Der Blick von Werner Siebers auf den Pool

Werners Urlaub

ist kaum auszuhalten, wenn man das hier in Berlin zur selben Zeit ertragen muß:

Elbe- / Ecke Laubestraße
Neukölln

Landwehrkanal
Kreuzberg

Wann hört das bloß endlich auf?! :-(

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Diese Woche in Moabit

Montag:
Prozess gegen einen 35-jährigen Mann, der an einer Ampel eine Autofahrerin überfallen haben soll (9 Uhr, Saal B 306). Prozess gegen einen 42-Jährigen, der laut Anklage mit ungedeckten Schecks bezahlt hat und unberechtigt Arbeitslosengeld bezog (9 Uhr, Saal 220).

Dienstag:
Prozess gegen zwei 20-Jährige um eine Serie von Überfällen auf Passanten an U-Bahnhöfen (9 Uhr, Saal 817). Prozess gegen einen Polizisten, der laut Anklage einen Demonstranten zu Unrecht als Randalierer festnehmen ließ (9.15 Uhr, Saal 370).

Mittwoch:
Prozess gegen einen 24-Jährigen, der ein Ehepaar in dessen Haus mit Waffen bedroht und ausgeraubt haben soll (9.30 Uhr, Saal 217). Prozess gegen einen 46-Jährigen wegen Vergewaltigung seiner acht Jahre alten Tochter (10.30 Uhr, Saal 806).

Donnerstag:
Fortsetzung des Prozesses wegen internationalen Drogenhandels gegen den so genannten „Präsidenten“, der im April vergangenen Jahres verhaftet wurde, und weitere Angeklagte (9 Uhr, Saal 700). Prozess gegen vier Angeklagte um eine Cannabis-Plantage im Keller einer Videothek (11 Uhr, Saal 220).

Freitag:
Fortsetzung des Prozesses gegen den 16-jährigen Ken M., der im August vergangenen Jahres in Zehlendorf den siebenjährigen Christian Sch. aus Frust ermordet haben soll; die Verhandlung ist jedoch nicht öffentlich (10 Uhr, Saal 739).

Die Verhandlungen finden statt im Moabiter Kriminalgericht, Turmstraße 91, und sind öffentlich.

Quelle: Tagesspiegel

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Gierige Telekom

telego!, der Anbieter für Sprach- und Datendienste informiert seine Geschäftskunden über Ideen seines Mitbewerbers, der Deutschen Telekom:

Wie nie zuvor: Deutsche Telekom will jetzt Website-Betreiber zur Kasse bitten
Große Anbieter wie Google, Yahoo, Amazon oder eBay sollen zukünftig für Besucher zahlen

Vorbei die Zeiten, in denen es reichte, im Internet mehr oder weniger prominent vertreten zu sein, um Besucher zu erhalten: Da die Preise für DSL&Co heftig gefallen sind und die Deutsche Telekom auch ihr neues Hochgeschwindigkeitsnetz laut EU-Wettbewerbsbehörde nicht monopolistisch betreiben darf, sucht der Konzern neue Einnahmequellen. So könnte es sein, dass Kunden, die bei einem Provider einen langfristigen Vertrag für vermeintlich billige Konditionen abgeschlossen haben, zukünftig manche wichtigen großen Anbieter nicht mehr erreichen können. Die Diskussion ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Quelle: telego!-News März 2006

Naja, da wird sich der Wettbewerb sicher was einfallen lassen, so hoffe ich jedenfalls.

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Grundgesetz – Rheinisch

Artikel 1
Sieh den Tatsachen ins Auge
Et es wie et es.

Artikel 2
Habe keine Angst vor der Zukunft.
Et kütt wie et kütt.

Artikel 3
Lerne aus der Vergangenheit.
Et hätt noch immer jot jejange.

Artikel 4
Jammere den Dingen nicht nach.
Wat fott es, es fott.

Artikel 5
Sei offen für Neuerungen.
Et bliev nix wie et wor.

Artikel 6
Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen.
Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

Artikel 7
Füge dich in dein Schicksal.
Wat wellste maache?

Artikel 8
Achte auf deine Gesundheit.
Maach et jot. Ävver nit ze of.

Artikel 9
Stelle immer erst die Universalfrage:
Wat soll dä Quatsch?

Artikel 10
Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach.
Drinkste eine met?

Artikel 11
Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor.
Du laachs dich kapott.

Artikel 12
Geize nicht mit Lob!
Jung, dat häs de jot jemaht!
Mer muss och jünne könne!

Danke an Uwe-J. Meyer – Osting, Rechtanwalt in Hannover (!)

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