Führerscheine gegen Bestechung

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach teilt mit, daß Haftbefehle wegen illegal ausgestellter Führerscheine ergangen seien.

In einem Verfahren gegen einen 25jährigen Angestellten der Stadtverwaltung Idar-Oberstein durchsuchten die StA Bad Kreuznach und Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Trier und der Kriminalinspektion Idar-Oberstein am 16.05.2006 unter anderem die Räumlichkeiten der Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Idar-Oberstein. Bei der von der Leitung der Stadtverwaltung unterstützten Durchsuchung wurden Führerscheinakten sichergestellt. Der beschuldigte Bedienstete räumte in seiner verantwortlichen Vernehmung ein, in etwa 40 Fällen gegen Geldzahlung unberechtigt Führerscheine ausgegeben zu haben.

Der Haftrichter beim AG Bad Kreuznach erließ gegen ihn am 17.05.2006 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im besonders schweren Fall und der Falschbeurkundung im Amt Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Auftraggeber für die rechtswidrige Erstellung der Führerscheine ist ein 46jähriger Deutscher aus Idar-Oberstein.

Gegen ihn erließ der Haftrichter beim AG Bad Kreuznach Haftbefehl u.a. wegen des Verdachts der Bestechung im besonders schweren Fall.

Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach – Pressestelle –

Wenn man sich den Straßenverkehr und den Fahrstil mancher Verkehrsteilnehmer anschaut, wundert man sich nicht, daß es auch auf so einem Wege möglich ist, an die Lizenz zu kommen.

Vor diesem Hintergrund wird das ja auch noch für die Führescheinbesitzer spannend. Jedenfalls dann, wenn man ihnen nachweisen kann, ein Kraftfahrzeug geführt zu haben. Oder noch „besser“: Wenn man sie im Rahmen eine Kontrolle angehalten und um Vorlage der (gefälschten) Papiere gebeten hat.

Ich habe das Gefühl, daß einige Strafverteidiger in und um Idar-Oberstein herum einen verstärkten Mandatseingang zu verzeichnen haben.

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Nicht eilig

Ich habe eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Gegner zu einem sofortigen Handeln veranlassen sollte. Eben das hat er aber nicht gemacht. Deswegen habe ich beim Landgericht beantragt, gegen den Gegner ein Zwangsgeld festzusetzen. Das war am 11.5.05. Dieser Antrag wurde vom Landgericht dann am 15.5.05 bearbeitet. Und zwar wurde der Antrag dem Gegner zur Stellungnahme binnen 10 Tagen zugeleitet. Bei mir ist die Abschrift des gerichtlichen Schreibens heute, am 17.5.05, eingegangen. Das bedeutet, die Gegenseite wird wohl bis zum 27.5.06 irgendwas dazu schreiben kann und dann wird das Gericht ein paar Tage später darüber entscheiden.

Nota bene: Es geht hier um eine Eilsache! Aber eben nicht um eine Eilsache, die den Richter persönlich betrifft. Deswegen wird es wohl nicht so eilig sein. :-(

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Lübecker Juristen kündigen Ungehorsam an

Erstmals in der Geschichte Schleswig-Holsteins drohen Juristen der Landesregierung mit Ungehorsam: Aus Protest gegen die Kieler Sparpläne kündigen 115 Staatsanwälte und Richter des Amtsgerichtsbezirks Lübeck in einem Protestbrief an Justizminister Uwe Döring (SPD) Widerstand gegen die geplante Streichung des Weihnachtsgeldes an.

Dies berichten die „Lübecker Nachrichten“ in ihrer Mittwochausgabe. Der Protestbrief gipfelt in den Worten: „Herr Minister, so können Sie mit uns als Repräsentanten der Dritten Gewalt im Land nicht umgehen.“ Nach Angaben der Juristen hat Minister Döring noch im Spätherbst 2005 die Zusage gegeben, keine weiteren Kürzungen vornehmen zu wollen. Diese Zusage habe er jetzt wieder einkassiert. Durchschnittlich drohen den Richtern und Staatsanwälten Einbußen von 2500 Euro. Justizminister Döring verteidigte die Spüarmaßnahmen mit Hinweis auf die desolate Haushaltslage.

Quelle: HL-live.de

Offenbar übersehen die nörgelnden Staatsanwälte, daß sie nicht die dritte Gewalt (die Rechtsprechung) repräsentieren, sondern der Exekutive angehören. Aber das ist ja nicht das Thema, es geht den Damen und Herren ja nur um’s Geld.

Dank an Marian Heddesheimer für den Link.

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Bundespolizei überlastet und der Jagdinstinkt der Amtsanwaltschaft

Ich bin in einer gewaltigen Strafsache als Pflichtverteidiger beigeordnet worden und habe die 68 Seiten starke Ermittlungsakte einsehen können. Sechs Zeugen sind benannt, vier davon wurden vernommen, zwei sind zur Vernehmung nicht erschienen.

Bevor die umfangreichen Ermittlungen begonnen haben, teilte die Bundespolizei per Aktenvermerk mit, daß sie hoffnungslos überlastet sei. Trotzdem wurde auf Weisung der Amtsanwaltschaft knallhart durchermittelt. Die zwischenzeitlich angeklagte Tat eignete sich Mitte April 2005, also vor gut einem Jahr.

Es geht um Folgendes: Zwischen zwei völlig betrunkenen und bekifften Verwandten kam es auf einem S-Bahnhof zum Streit, man schubste sich gegenseitig, dabei viel einer der beiden um und mit dem Kopf auf den Boden. Anschließend lag man sich wieder in den Armen.

Zwischen den beiden war die Sache erledigt, die Amtsanwaltschaft macht aber ein richtiges Faß auf. Vielleicht haben manche Amtsanwälte ja Langeweile …

Ich freue mich schon auf die Beweisaufnahme: Sechs zivile Zeugen, der Notarzt, die Rettungssanitäter und die Polizeibeamten. Zudem noch ein medizinischer Sachverständiger, der zur Frage der Schuldfähigkeit Stellung nehmen wird.

Dann (hoffentlich) der Freispruch, weil die Tat durch Notwehr gerechtfertigt ist. Die Kosten des Verfahrens wird die Landeskasse (vulgo: Der Berliner Steuerzahler) zu tragen haben. Leider nicht der – anscheinend verfolgungssüchtige – Amtsanwalt.

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Komplizierte Rechtslage beim Zahnarzt

Ich hatte meine Mitarbeiterin gebeten, mit unserem üblichen Textbaustein die Verlegung des Gerichtstermins zu beantragen. Das hier sollte ich heute abend dann unterschreiben:

In dem Rechtsstreit

x ./. y

beantrage ich, den Termin am … wegen Verhinderung des Prozeßbevollmächtigten des Klägers zu verlegen.

Der Bevollmächtigte hat an diesem Tage einen vor langer Zeit vereinbarten Zahnarzttermin, zu dem er sich wegen der komplizierten Sach- und Rechtslage nicht vertreten lassen kann.

Nein! Ich mache kein Arzthaftungsrecht. Und kompliziert ist nur die Wurzelbehandlung.

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Neukölln im Mai

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Elbestraße / Ecke Schönleinstraße, aus der Sicht vom Balkon im 3. Stock.

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Haftverschonung wegen Muttertag

Das war richtig knapp.

1.500 Cannabispflanzen, die dem gestern überraschend festgenommen Mandanten gehören sollen, waren sicherlich nicht als Muttertagsgabe gedacht. Eigentlich gibt es – wenn der Tatvorwurf denn zutreffen sollte – für so eine Plantage eine schon nicht mehr bewährungsfähige Freiheitsstrafe. Und wenn der Beschuldigte (wie mein Mandant) schweigt, könnte man auch an Flucht- und Verdunklungsgefahr denken. Darüber hat der Haftrichter auch nachgedacht.

Aber der Mandant ist Vater dreier Kinder und morgen ist Muttertag. Das hat den Richter dann ganz knapp überzeugt, Haftverschonung anzuordnen. Nach gut 36 Stunden wurde der Mandant heute abend wieder in die Arme der Familie entlassen.

Glück muß man haben. Und einen Haftrichter, der Vater (und Motorradfahrer ;-) ) ist.

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Keine Zustimmung zum eMail-Spam per cold call

Der auf Unterlassung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommene Spammer berief sich in seiner Klageerwiderung darauf, daß er in dem Büro des Klägers angerufen und sich dort die Zustimmung abgeholt habe, die Werbung per eMail zu senden. Dafür bot er einen Zeugenbeweis an.

Dabei übersah der Spammer allerdings, daß er dadurch einräumte, eine Kalt-Akquise – sog. „cold calling“ – betrieben zu haben; diese cold calls verstoßen jedoch gegen Wettbewerbsrecht.

Vor diesem Hintergrund teilt das Landgericht dem Spammer mit, daß die Ladung des Zeugen entbehrlich sei,

weil eine durch wettbewerbsrechtlich unzulässige Telefonate erlangte Zustimmung zur Übersendung von eMail-Werbung nicht deren Zulässigkeit begründen kann.

Die Mitteilung des Gerichts habe ich hier veröffentlicht.

Der Beklagte hat daraufhin den Unterlassungsanspruch anerkannt.

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Und heute?

Früher war alles viel besser. Und heute sieht das so aus:

Ein Konvoi in Frankfurt / Main

Weiteres Bild: Mercedes-Benz 311 CDi bei Polizeiautos.de

Alle mit Klimaanlage, Standheizung und GPS. Da macht das Steinewerfen doch keinen Spaß mehr.;-)

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Staatsanwaltschaft – mal gut organisiert, mal mitteralterlich

Vor ein paar Tagen hatte mir ein hessischer Staatsanwalt per eMail eine Datei übermittelt, die hier auf dem Weg zum Mandanten verloren gegangen war. Per eMail habe ich den Staatsanwalt um nochmalige Übersendung gebeten, 15 Minuten später war die Datei wieder auf meinem Rechner. Soweit die Arbeit eines Strafverfolgers in Hessen.

Demgegenüber hebt sich der Arbeitsstil der Staatsanwaltschaft in Brandenburg ab. Dort hat man den Staatsanwälten ausdrücklich untersagt, per eMail zu korrespondieren. Dort dauert es dann eben drei Tage, bis mein Fax auf dem Tisch des zuständigen Dezernenten liegt. Aber ich freue mich ja schon, daß man dort per Fax korrespondiert – jedenfalls in die eine Richtung. Die Antworten auf meine Faxe kommen dann per Briefpost.

Nebenbei: Überlange Verfahrensdauer ist ein Strafmilderungsgrund.

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