Drei Stunden im Kofferraum

Die Fahrer des Mercedes war erst 16 Jahre alt. Der Polizei glaubte ihm nicht, daß er vor wenigen Wochen in seiner früheren Heimat einen Führerschein gemacht und den er nur nicht dabei hätte. Folgerichtig haben die Beamten den Jungen sowie seine 4 Mitfahrer aus dem Auto geholt. Dann wurde der Mercedes geparkt und die Fahrzeugpapiere und Schlüssel sichergestellt.

Etwa drei Stunden später wurden die Polizeibeamten von einem Mitarbeiter eines Automobilclubs zum gleichen Ort gerufen, da er von einer Gruppe Jugendlicher beauftragt wurde, einen hochwertigen „Mercedes“ zu öffnen. Auf die Befragung des 16-Jährigen nach dem Grund gab dieser an, einen weiteren Mitfahrer wegen fehlender Sitze im Kofferraum des Pkw platziert zu haben. Dieser hatte sich zwischenzeitlich bei seinen „Kumpels“ per Handy gemeldet, weil ihn ein menschliches Bedürfnis plagte. Die Beamten befreiten daraufhin den 17-Jährigen mit den sichergestellten Schlüsseln.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Was sind das wohl für „Freunde“, die ihren Kumpel über drei Stunden in einem Kofferraum schmoren lassen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis erscheint mir da wesentlich weniger verwerflich.

Drei Tage Einzelhaft in einem dunklen Kerker bei Wasser und Brot wären darauf eine durchaus akzeptable Reaktion … ;-)

Foto: Pixelio.de

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Der Hütchenspielexperte bei der Polizei

Das neue Konzept der Polizei gegen Hütchenspieler scheint zu greifen: Gestern war keiner zu sehen. Die Polizei hat den Hütchenspielern erfolgreich das Osterfest verdorben.

meldet der Tagesspiegel.

Der Hütchenspielexperte der Polizei, Oberkommissar Peter Hirth, sagte gestern, dass gegen die Spieler mit einem neuen Instrument vorgegangen werde, der sogenannten Aufenthaltsverbotsverfügung.

Das hört sich richtig gefährlich an: Die Aufenthaltsverbotsverfügung des Hütchenspielexperten!

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Gaskammer für Katzen und Hunde

Das Hauptstadtblog berichtet über ein Tierheim in Ostberlin:


Auf dem Schild ist zu lesen:

“In diesem Gebäude befand sich das Tierheim von Ost-Berlin. Bis Februar 1991 wurden hier unzählige Katzen und Hunde vergast oder durch Stromschlag grausam getötet.”

Das Schild montiert hat die Aktionsgemeinschaft Tierhilfe e.V. . Der Verein berichtet auch über einen Prozeß gegen den Leiter den ehemaligen Leiter des Tierheims:

Im April 1993 wurde nach zwei Prozessterminen das Verfahren gegen den ehemaligen Tierheimleiter wegen Tierquälerei eingestellt. Das Gericht begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass nicht mehr nachzuweisen war, ob die Tiere vor ihrem Tod wirkliche Qualen erlitten.

Kleines Foto: Hauptstadtblog
Großes Foto: flickr.com

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Haftbefehl wegen Puddingwerfen

Geplant: Berlin. Bombenanschlag auf US-Vizepräsidenten – Elf Verschwörer gefaßt.
Mit Bomben und hoch explosiven Chemikalien, mit Sprengstoff gefüllten Plastikbeuteln – von den Terroristen „Mao-Coktail“ genannt – und Steinen haben Berliner Extremisten einen Anschlag auf den Gast unserer Stadt vorbereitet.

Quelle: Bild

Darauf beantragte die Staatsanwaltschaft mit folgender Begründung den Erlaß eines Haftbefehls:

Die Beschuldigten gehören einem extremistischen Personenkreis an, deren erklärtes Ziel es ist, durch gezielte Propaganda und Protestaktionen sowie öffentliche Demonstrationen gegen die bestehenden politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu protestieren. Sie haben in Übereinstimmung mit den Zielen dieser Personengruppe Verbindung zu Institutionen und Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der hiesigen Strafprozeßordnung und sind daher in der Lage, sich jederzeit ungehindert durch ihre Übersiedlung in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands oder des Auslands der Strafverfolgung zu entziehen.

In Freiheit befindlich würden die Beschuldigten die in Frage kommenden Beweismöglichkeiten für die Sachaufklärung und Überführung an der vorgesehenen Aktion durch gezielte Absprachen untereinander verhindern, da ein Teil der Obenangeführten in Wohngemeinschaft (so. Kommune) miteinander lebt.

Quelle: Ermittlungsakte zu 1 P Js 236/67, Blatt 113-115

Dem Antrag wurde nicht entsprochen. Es ging den „Terroristen“ um das Werfen von Pudding, Kuchen, Mehltüten und Superbällen. Am 6. April 1967. Anläßlich des Besuches des US-Vizepräsidenten Humphrey in Berlin.

Pudding

(Zitiert nach/aus: Ulrich Enzensberger, Die Jahre der Kommune I)
Foto: pixelio.de

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Es geht wieder los

Eines der schlimmsten Vergehen überhaupt: Motorraddiebstahl. Und das dann auch noch am Karfreitag. In der Hölle sollen sie schmoren!

Diebstahl

Zwei Motorraddiebe sind Karfreitag früh in Reinickendorf von Zivilpolizisten auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden. Gegen 4 Uhr waren die Beamten auf die beiden 21 Jahre alten Männer in der Holzhauser Straße aufmerksam geworden, wie sie sich an einer abgestellten „Kawasaki“ zu schaffen machten. Als die Männer das Motorrad auf einen Hinterhof eines Hauses im Jacobsenweg geschoben hatten, griffen die Polizisten zu. Ein Transporter, mit dem das Krad abtransportiert werden sollte, wurde beschlagnahmt und die Festgenommen der Kriminalpolizei überstellt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Foto: pixelio.de

Es ist gut zu wissen, daß die Polizei aufpaßt. Den Diebstahl meiner KTM Duke vor 2 Jahren hat sie leider weder verhindern, noch aufklären können.

Man sollte eben daran denken, wenn man das gute Stück irgendwo abstellt, daß die Welt voller Bösewichte ist.

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Flott unterwegs

Elsenbruecke

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Friedrichshain wurden in der vergangenen Nacht zwei Motorradfahrer festgestellt, die erheblich zu schnell waren. Kurz nach 22 Uhr maßen Beamte des Verkehrsdienstes der Direktion 5 mit einem Lasergerät auf der Elsenbrücke bei erlaubten 50 km/h bei den beiden Kradfahrern Geschwindigkeiten von 121 bzw. 123 km/h, als diese in Richtung Markgrafendamm unterwegs waren. Außerdem wiesen die Hinterreifen beider Kräder keine ausreichende Profiltiefe auf. Sie müssen mit vier Punkten in Flensburg, drei Monaten Fahrverbot und mindestens 425 Euro Bußgeld rechnen.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Die Brücke verläuft über die Spree und hat eine Länge von etwa 185 Metern und eine Breite von 34,60 Metern. Das verlockt natürlich, insbesondere dann, wenn – wie nachts – kein oder kaum Verkehr unterwegs ist.

Ich frage mich allerdings, wie die Polizisten mit einem Lasergerät gleich zwei Moppedfahrer auf einen Streich gemessen haben wollen.

Zusätzlich zu den angegebenen Sanktionen – das ist der Tarif für’s Zu-Schnell-Fahren – könnten noch ein Bußgeld in Höhe 75 Euro und drei Flens auf dem Bußgeldbescheid ausgeworfen werden – für die Glatzen auf den Gummis.

Unterm Strich wären das (ohne Verfahrenskosten) 500,00 Euro, sieben Punkte und drei Monate BVG. Ganz schön happig für einmal kurz am Kabel ziehen.

Wenn man dann nicht weiß, wie man sich dagegen wehrt, dürfte die Saison gelaufen sein.

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Mopped made by Rechtsanwalt

Ein ehemaliger Anwalt beschloss vor 16 Jahren, Motorräder zu bauen, „wie es sie noch nie gab„.

Confederate

Sie sind urwüchsig, roh und schön zugleich. Seit 16 Jahren baut der Rechtsanwalt Matt Chambers mit seiner Motorradmarke Confederate Motorräder, durch die das Wort Höllenmaschine einen Sinn erhält. „Keine Kompromisse“ lautet Chambers Motto, der nach eigenen Worten „die potentesten Fahrzeuge auf diesem Planeten“ baut.

Weitere Bilder auf der Fotostrecke

Quelle: Manager Magazin
Link gefunden in der Handakte

Nur gut, daß ich kein Manager bin und deswegen ein ordentliches Mopped fahren darf.

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In Tegel stinkt’s

Schimmel

In der Justizvollzugsanstalt Tegel ist es für die Häftlinge nicht nur ganz schön eng, einigen stinkt es auch. Und zwar nach Schimmel.

Quelle und mehr: taz 5.4.07
Foto: pixelio.de

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Verladetechnik

Nun weiß ich endlich, wie ich das Mopped bequem in den Transporter bekomme:

Fröhliche Ostern!

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Berliner Knackis schmoren länger

Knast

In keinem anderen Bundesland sitzen Gefangene so lange ein wie in Berlin. Selbst Bayerns Häftlinge kommen früher auf freien Fuß. Grüne: Knästen mangelt es an Personal für die Resozialisierung

Schon lange geht die Klage in der Stadt: Berlins Knäste sind zum Bersten voll. Kein Wunder, könnte man jetzt meinen: Was die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung betrifft, ist Berlin bundesweites Schlusslicht.

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts können lediglich 9,15 Prozent der Berliner Häftlinge vor Ablauf ihrer Freiheitsstrafe den Knast verlassen. Am frühesten entlässt Schleswig-Holstein: Dort kommt fast jeder dritte Häftling vorzeitig auf freien Fuß. Und selbst Bayern lässt 19,61 Prozent der Häftlinge früher gehen. Der Bundesschnitt liegt bei 18,65 Prozent.

Quelle: Felix Lee in der taz

Justizsprecherin Barbara Helten meint dazu:

Kommt es zu einer Haftentlassung, müssten die Häftlinge dem auch zustimmen. Sie habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass viele darauf verzichten.

Ah-ja. Und Käse ist ein Gemüse!

Liegt es vielleicht daran, daß die Häftlinge in den meisten Fällen keinen Verteidiger haben, der ihre Interessen bei den Strafvollstreckungskammern des Landgerichts vertritt? Es wird wohl so sein, weil Häftlinge einerseits einen Verteidiger nicht finanzieren können. Andererseits wird kein Pflichtverteidiger bestellt; aus Kostengründen.

Foto: pixelio.de

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