Die Fanmeile

… zwei Tage später:

leergut

Alles leer. Genützt hat es nix.

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Beamte, die die Welt nicht braucht

Das Kraftfahrtbundesamt informiert. In einem Kurzbrief, der einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beigefügt war, die wir für einen Mandanten eingeholt haben.

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt. ..

Im Verkehrszentralregister wurde die Verfahrensweise der Beantragung einer Auskunft durch Rechtsanwälte überprüft.

Oha! Wenn Beamte etwas „überprüfen“, dann steht nichts Gutes auf dem Programm. Das hier ist bei der Prüfung herausgekommen:

Die Vorlage der Vollmacht wird gemäß § 64 Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original oder als beglaubigte Ausfertigung benötigt.

Berechtigt zur Abgabe einer Beglaubigung sind sogenannte Amtsträger. Zu diesen gehören Notare, Beamte und besonders legitimierte Personen des öffentlichen Dienstes; die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus den §§ 33 und 34 VwVfG. Zu vorgenanntem Personenkreis ist der Rechtsanwalt nicht hinzuzurechnen.

Nach herrschender Meinung fehlt diesem Berufsstand als freies Organ der Rechtspflege die Amtsträgereigenschaft, d.h. ein Rechtsanwalt übt keine allgemeine öffentliche Beurkundungsoder Beglaubigungsfunktion aus.

[…]

Durch Übermittlung per Telefax wird nur eine Kopie der Vollmacht übermittelt.

Ich bitte um Beachtung bei weiteren Auskunftsersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich stelle mir das jetzt so vor. Irgend ein Beamter wird schwanger, krank, pensioniert oder befördert. Die freie Stelle wird von einem neuen Beamten ersetzt, der die tiefen Teller erfunden hat und nun beim zweiten Frühstück feststellt, daß die Jahrzehnte lang geübte und bestens funktionierende Praxis gegen irgend eine Dunkelnorm verstößt: Das geht doch nicht, das muß unbedingt geändert werden, der Rechtsstaat ist in akuter Gefahr!

Deswegen werden künftig die Anfragen wieder ausgedruckt, zusammen mit der Vollmacht in einen Briefumschlag gesteckt, Briefmarke drauf und ab in die Briefpost. In Flensburg wird dann der Brief geöffnet, der Auskunftsantrag zusammen mit der Vollmacht (auf der im Zweifel irgendeine unleserliche Vollmacht nicht lesbar ist) archiviert und dann bearbeitet.

Seit 1996 haben wir die Anfragen zusammen mit einem (eingescannten) Vollmachtsvordruck per PC-Fax geschickt, die Sendung wurde in Flensburg zur Kenntnis genommen und bearbeitet.

Jetzt hat dieser neue Korinten-Besen in Gestalt eines pingeligen Beamten seine Existenzberechtigungnotwendigkeit nachgewiesen und verusacht bei den Anwälten und in der Verwaltung elende Kosten, die er nicht zu tragen hat. Es ist nicht zu fassen, wozu verbeamtete Gehirne im Stande sind!

Was will das KBA denn?! Glauben die den wirklich, ich würde meine berufliche Exitenz auf’s Spiel setzen, nur um mit einer gefälschten Faxkopie an den Punktestand irgend eines Speed-Junkies zu kommen? Ja, hallo?!

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O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen.

Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Quelle: taz.de

Die Überschriften der TAZ-Artikel sind manches Mal schlicht genial.

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Akteneinsicht per Fax

Wie haben in einer Verkehrsunfallsache Akteneinsicht beantragt. Die FREIE UND HANSESTADT HAMBURG – BEHÖRDE FÜR INNERES – das Einwohner-Zentralamt reagiert darauf und schickt uns ein Fax:

Aktenüberlassung gem. §§ 61, 46(1) OWiG ; 147 StPO; 115 RVO und 185 ff RiStBV

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Akte in der oben genannten Unfallsache als komplette Kopie.

Eine Rücksendung der Faxkopie ist nicht erforderlich.

Aha. Besten Dank für den Hinweis.

Aber einen haben die Hanseaten dann doch noch:

Es wird gebeten, die Gebühr von 12 € durch Gebührenmarken Hamburger Behörden oder einen Verrechnungsscheck zu begleichen.

Ich wundere mich hier nicht über die mittelalterlichen Zahlungsmethoden, denn es wird ja auch die Alternative einer Überweisung angeboten. Spannend finde ich eher, daß man uns die Akte per Fax schickt und dann frech die 12 Euro verlangt. Wofür eigentlich?! Verdient sich die Hansestadt auf diese Weise ein Zubrot für’s Kleinvieh?

Nur gut, daß wir die Faxe ohnehin nicht ausdrucken, sondern als Datei zu unseren elektronisch geführten Akten speichern. Sonst hätte ich jetzt tatsächlich einen Grund, mich zu ärgern.

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Vielen Dank, Herr Sarrazin

Ich hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung von 150,00 Euro einzustellen. Ursprünglich standen 30 Stunden Arbeit zur Rede.

Da Herr Sarrazin für 5,00 Euro pro Stunde arbeiten gehen möchte, habe ich die 30 Stunden mit dem Lohn des Herrn Finanzsenators multipliziert. Das fand das Gericht in Ordnung und hat wie beantragt entschieden.

Ich bedanke mich im Namen meines Mandanten bei unserem Herrn Finanzsenator für diese Unterstützung.

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Unfallflucht

Eine nette Geschichte von einer – vorläufig – geglückten Unfallflucht erzählt der Polizeiticker:

Ein Verkehrsunfall löste heute früh einen größeren Polizeieinsatz in Blankenfelde aus.
Ein unbekannt gebliebener Fahrer eines „Nissan“ befuhr gegen 3 Uhr die Blankenfelder Chaussee in Richtung Schildower Straße. Ersten Ermittlungen zu Folge ist er im Bereich einer Straßenbaustelle mit dem linken Fahrzeugspiegel gegen mehrere Absperrbaken gestoßen, danach nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Nach dem Anstoß an dem Baum überschlug sich der „Nissan“ und blieb dann im rechten Fahrstreifen auf dem Dach liegen. Als die ersten alarmierten Polizeibeamten vor Ort eintrafen, war der Fahrer des Autos und auch eventuelle Insassen nicht mehr da. Da an dem Unfallort ein unübersichtliches Gelände angrenzt und es nicht auszuschließen war, dass die Fahrzeuginsassen dort hineingelaufen sein könnten, wurden Unterstützungskräfte zur Absuche angefordert. An der Absuche, die negativ verlief, war auch der Polizeihubschrauber beteiligt.
Gegen den noch unbekannten Fahrer wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Der beschädigte Baum musste von Einsatzkräften der Feuerwehr gefällt werden.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Da wird die Polizei recht zügig an der Wohnanschrift Halter des verunfallten Autos erschienen sein. Je nachdem, ob er zuhause war, wie er aussah, ob und wie er sich dann gegenüber der Polizei verhalten hat, fällt die Entscheidung über seine Fahrererlaubnis dann aus.

Eigentlich ist es ganz einfach, welches Verhalten aus Verteidigersicht das richtige ist.

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Alles verboten

Wer morgen abend in der Offiziellen UEFA EURO 2008 [tm] Fan Zone in Wien Fußball gucken will, sollte sich informieren. Über die verbotenen Mitbringsel.

Alles verboten

Lassen Sie bitte insbesondere Tetra Packungen über 0.33 l, alkoholische Getränke und Drogen, mechanisch oder elektronisch betriebene Lärminstrumente zuhause. Und lesen Sie unbedingt die sieben Seiten der Haus- und Platzordnung für die Fan Zone. Oder feiern Sie einfach irgendwo in Kreuzberg.

Hey, liebe alpinen Nachbarn. Macht mal locker! :-)

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Unfall mit Kind

Vom Spielplatz auf der gegenüber liegenden Straßenseite winken Kinder. Ein 9-jähriges Mädchen winkt zurück und läuft – zwischen den parkenden Autos hindurch – über die Straße. Ihr 6-jähriger Spielkamerad rennt hinterher. Ihn erwischt das herannahende Auto. Die Fahrerin hatte mit dem Kurzen zwischen den rechts parkenden Autos nicht gerechnet. Das ist der Klassiker.

Spannend sind jedoch die Briefe der Autofahrerin an die Mutter des verletzten Kindes. Die Windschutzscheibe sei kaputt und dafür will sie Ersatz. Jetzt bekommt sie erst einmal Post, von mir.

Den Rest klären wir mit ihr dann im Rahmen der Nebenklage über § 395 Absatz 3 StPO.

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Frau Kommissarin, unverbesserlich

Ich hatte der Kommissarin S. gute Besserung gewünscht. Auch per Postkarte. Damit sie sich an mich erinnert, auch später. Genützt hat es nichts.

Nun, sie hat hier in der Kanzlei angerufen. Und sich nett entschuldigt. Wegen dieser Krankheit habe sie neben sich gestanden, deswegen ist ihr die Verarbredung mit mir schlicht durch die Finger gerutscht. Ein menschlicher Zug einer Polizeibeamtin, der den Ärger verrauchen lies.

Wir haben uns für heute morgen erneut verabredet. Wieder um 9:00 Uhr, wieder am T-Damm im LKA. Das Wetter war gut für’s Fahrrad. Und obwohl ich an meinem Schreibtisch wesentlich mehr für meine Mandanten erreichen kann, habe ich die Fahrt durch die Hasenheide nicht als unangenehm empfunden. Die Stunde hole ich dann eben heute abend nach.

Ich war pünktlich und die Mitarbeiterin in der Anmeldung des LKA hat sich redlich bemüht, die Kommissarin im Haus zu finden. Bis um 9:20 Uhr ohne Erfolg. Ein Kollege der personifizierten Zuverlässigkeits-Antithese teilte mit, sie sei außer Haus.

Jetzt bin ich wieder in der Kanzlei und das Zeug meines Mandanten liegt noch immer beim LKA. Ein drittes Mal verabrede ich mich nicht mit Frau Kommissarin S. am T-Damm.

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Unser Bankgeheimnis

In einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges fragt die Staatsanwaltschaft die Bank:

Fragen der Staatsanwaltschaft

Die Bank hat kein Problem mit der Antwort:

Antworten der Bank

Die Kontoinhaberin ist Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens, das später eingestellt wird, weil sie die ihr zur Last gelegte Tat nicht begangen hat.

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