Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Quelle: Berliner Morgenpost
Das Verfahren gegen die beiden Schwarzkittel läuft bereits seit Anfang des Jahres und es ist sicher davon auszugehen, daß das Urteil des Landgerichts Potsdam erst einmal nicht rechtskräftig wird. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist für die beiden Verurteilten wohl die einzige Möglichkeit, die endgültige Vernichtung ihrer beruflichen Existenz zu verhindern; zumindest wird sie um ein paar Monate verschoben.
Aber so ist das nun mal mit den Richtern Gnadenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es da den einen oder anderen Bürger gibt, der heute ein Kerzlein eingezündet hat.
Übrigens:
Urteile wegen Rechtsbeugung sind eher selten. Umso erfreulicher sind die deutlichen Worte des Richters, der das Urteil gegen seinen künftigen Exkollegen und den Ermittler verkündet hat.
Das vor dem Hintergrund, daß es auch in diesem Verfahren nicht ganz ohne Probleme abging, bis die beiden Verurteilten auf der Anklagebank Platz nehmen mußten. Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens hatten die Angeschuldigten einen – vorübergehenden – Erfolg zu verzeichnen:
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst abgelehnt, wogegen diese umgehend Beschwerde einlegte. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel umgehend die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Potsdam an.
Quelle: Berliner Morgenpost vom 4.2.09
Man mußte das Verfahren wohl erst einmal aus dem Krähennest in Frankfurt (Oder) entfernen.