Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden
damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.
Mich stören diese Erinnerungsschreiben nicht. Immer her damit!
Und überhaupt: Ich fülle nichts aus und unterschreibe nichts, wozu ich nicht verpflichtet bin:
… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).
Hinterher mache ich noch falsche Angaben, und dann? Wer zahlt den Strafverteidiger?


