Die Justizbeschäftigte erinnert:
Ich überlege an einer passenden Rückantwort. Die Frage nach unserem Aktenzeichen, damit ich weiß, woran mich die beschäftigte Justiz erinnern möchte, finde ich zu banal. Any suggestions?
Die Justizbeschäftigte erinnert:
Ich überlege an einer passenden Rückantwort. Die Frage nach unserem Aktenzeichen, damit ich weiß, woran mich die beschäftigte Justiz erinnern möchte, finde ich zu banal. Any suggestions?
Bildzeitung – man spart, wo man kann.
Der deutsche Sprachschatz umfasst ca. 300.000-500.000 Worte. Der Duden kennt 120.000 Stichworte. Goethe hat ca. 80.000 Worte verwendet. Ein „normaler“ Mensch nutzt maximal 10.000 Worte. Und die Bildzeitung kommt mit 1.500 Worten aus.
Quelle: Hilfe zu Steganos Passwort-Manager 12
Vergleichende Werbung im Bahnhof.
Und ausnahmsweise mal intelligent.
Danke an Tobias für den Hinweis. crh
Im Schnitt noch nicht einmal eine Stunde pro Fall, in dem es jeweils um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz geht.
Am Verkehrsstrafgericht, bei dem meist Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhandelt werden, sieht der Terminszettel nicht viel anders aus. Nur geht es dort um 150 Euro Bußgeld und ein paar Flens, maximal einmal um ein Fahrverbot.
Hier, beim „richtigen“ Strafrichter, geht es an’s Eingemachte: Freiheitsstrafen von bis zu zwei vier Jahren darf der Strafrichter verhängen. Im Verhältnis zu der Dauer einer Hauptverhandlung im Einzelfall ganz schön heftig.
Einen solch kurzen Prozeß kann man eigentlich nur mit einem Angeklagten machen, der nicht verteidigt wird. Das geht dann in der Regel – nach meiner Erfahrung jedenfalls – nicht gut für ihn aus.
Oder aber ein Strafverteidiger hat den Termin bereits mit Richter und Staatsanwalt vorbereitet, was dann in den meisten Fällen wohl auch zu erheblich freundlicheren Ergebnissen führt.
Was allerdings dabei herauskommt, wenn ein Verteidiger engagiert wurde und der Termin dann doch ein paar Stunden dauert … das ist (fast) nicht vorhersehbar. Wenn es trotz Verteidiger schief geht, hat der Angeklagte aber wenigstens jemanden, dem er das Versagen vorwerfen und die Ohren langziehen kann.
Möglicherweise sind die Inhalte dessen, was geboten wurde, nicht besonders wertvoll, nicht sinnreich, keine guten Texte oder vielleicht auch einfach dummes Zeug. Aber es ist nicht strafbar, wenn man jemandem dummes Zeug verkauft.
Quelle: Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint, c’t magazin (-> 4:20)
… kommt nach dem Kampf ums Recht. Darauf freuen sich nicht nur die Zeugen Jehovas.
Allerdings: Nach diesem heutigen Vormittag beim Gericht habe ich da so meine Zweifel mit dem friedlichen Nebeneinander von Löwen, Lämmern … und Schlangen. Trotz Berufsoptimismus. ;-)
Aus der Vernehmung eines Zeugen, der nach der Staatsangehörigkeit von drei dunkel gekleideten Menschen in 60 Meter Entfernung gefragt wurde, die er nachts um drei Uhr auf einem Parkplatz beobachtet haben will.
Die übrige Vernehmung dieses und der weiteren Zeugen war von ähnlicher Qualität.
Es ist eine Sache, wenn der Verteidiger die Auslieferung Demjanjuks aus Cleveland nach Deutschland als rechtswidrig reklamiert. Dies aber als „Zwangsdeportation“ zu bezeichnen(1), halte ich – gelinde gesagt – für unvorteilhaft.
(1) So gehört heute Mittag auf Radio1/Inforadio
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