Warnung vor dem Internet Explorer

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt rät von der Nutzung des Internet Explorers ab:

Im Internet Explorer existiert eine bisher unbekannte kritische Sicherheitslücke. Die Schwachstelle ermöglicht Angreifern, über eine manipulierte Webseite Schadcode in einen Windows-Rechner zu schleusen und zu starten. … Betroffen sind die Versionen 6, 7 und 8 des Internet Explorer auf den Windows-Systemen XP, Vista und Windows 7.

Auch Microsoft nimmt dazu Stellung:

Vulnerability in Internet Explorer Could Allow Remote Code Execution.

Na denn, da machen wir ja nichts falsch.

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Nicht zitierfähige Einlassungen

„Wenn ich mit dir fertig bin, dann bist du tot – solche Sachen sagte sie. Die anderen Äußerungen kann ich leider nicht wiedergeben.“

Aufgrund ihres Zustands wurde sie zur stationären Aufnahme in ein Krankenhaus gebracht. „Wir unterhalten uns in Ruhe mit ihr, wenn sie wieder nüchtern ist“, so der Polizeisprecher.

Der Tagesspiegel berichtet über die Spritztour einer 20-Jährigen, die mit ihrem Auto von Kreuzberg nach Lichtenberg unterwegs war und nach einem Billard-Spiel im Tunnel Alt-Friedrichsfelde schließlich ihr Ziel erreicht hatte.

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Strafverteidiger und Forderungsinkasso

Drei Männer haben in der Nacht zu Freitag in Aachen einen säumigen Schuldner angezündet. Nach Angaben eines Polizeisprechers hatten die Täter das Opfer auf der Straße wegen einer Geldforderung zur Rede gestellt. Als der Mann das geschuldete Geld nicht zurückzahlen konnte, wurde ihm eine brennbare Flüssigkeit über Kopf und Nacken gegossen und angezündet. Der Mann warf sich sofort in den Schnee, so dass er nur leichte Brandverletzungen erlitt. Die Täter fuhren mit einem Auto weg. Nach ihnen wird gefahndet.

Quelle: ddp via newsticker

Vielleicht haben sich die drei Männer vorher an einen Strafverteidiger gewandt und ihn gebeten, das Forderungsinkasso zu übernehmen. Der Verteidiger wird dann die Mandatsbearbeitung dankend abgelehnt und ihnen erklärt haben, in welchen Fällen er für sie tätig werden könnte.

Ich denke gerade darüber nach, unsere Textbausteine zu überarbeiten, mit denen wir auf unsere Kernkompetenzen hinweisen.

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Schwurgerichts-Anklage gegen Polizeibeamten

Der Ehrgeiz des Kommissars, den Flüchtigen endlich zu fassen, war groß. Er und ein weiterer Fahnder holten einen dritten Kollegen von zu Hause ab. Der hatte sogar dienstfrei und keine Waffe. Das Trio fuhr nach Schönfließ in die Feldahornstraße, wo es Dennis J. ausfindig machte. Dieser wartete in einem gestohlenen Jaguar offenbar auf die Freundin. Während zwei Polizisten im Auto blieben, trat der Polizeikommissar an den Jaguar heran. Es soll einen heftigen Wortwechsel gegeben haben. Plötzlich schoss der Polizist aus nächster Nähe in das Auto. Der tödlich Verletzte konnte noch den Wagen starten und losfahren. Der Polizist schoss noch sieben Mal auf den Jaguar, der schließlich an einer Hauswand zum Stehen kam.

Laut Ermittler gab es keinen Grund, Dennis J. zu töten. Der Polizist habe nicht aus Notwehr gehandelt, so der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher. „Die Ermittlungen haben auch nicht ergeben, dass er geschossen hat, um einen der beiden Kollegen aus höchster Gefahr zu retten, beziehungsweise davor, von J. an- oder gar überfahren zu werden.“

berichtet Andreas Kopietz in der Berliner Zeitung über die Anklage-Erhebung der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen 35-jährigen Polizeikommissar wegen Totschlags (§ 212 StGB) sowie gegen zwei seiner Kollegen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).

Erschreckend an dem Fall – wenn die Vorwürfe denn wirklich zutreffen sollten – ist noch nicht einmal der Umstand, daß der Polizist sein Magazin leer geschossen hat. Das wäre als Überreaktion eines Einzelnen zu sehen. Ganz schlimm finde ich, daß dieser verirrte Einzeltäter von seinen Kollegen gedeckt worden sein soll.

So ein Verhalten erschwert nicht nur die Arbeit der Ermittler, sondern in vielen Fällen eben auch die der Verteidiger. Letztere haben in aller Regel nicht die umfassenden Möglichkeiten, Ermittlungen gegen den Corpsgeist zu führen. Auf der Strecke bleibt dann die Rechtspflege insgesamt. Denn wenn Polizeibeamte lügen, bricht das System in sich zusammen.

Es bleibt zu hoffen, daß von dem nun stattfindenden Prozeß vor dem Schwurgericht ein ganz deutliches Signal für die grüne Truppe ausgeht.

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Mitarbeiter gesucht



Quelle: Spamfilter

Vielleicht schreibt jemand der Ursula ein paar nette Zeilen? Ich bin gerade beschäftigt …

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Bedauernswerter Staatsanwalt und die Waschmaschine

Ich habe den Staatsanwalt im Zusammenhang mit einer sehr komplexen Betäubungsmittelsache kennen gelernt. Er machte im Ermittlungsverfahren einen hervorragenden Eindruck, war absolut zuverlässig und hat mit der Anklageschrift, die einen Umfang von über 80 Seiten hatte, eine solide handwerkliche Arbeit abgeliefert. Er war ein kompetenter Verhandlungspartner im Ermittlungs- und Zwischenverfahren und ich hatte mich auf eine niveauvolle Auseinandersetzung mit ihm in der Beweisaufnahme gefreut. Als Ermittler im „Rauschgiftderzernat“ ging er kompetent und ohne Schaum vor dem Mund an die Sache heran.

Beim Start der Hauptverhandlung erschien er nicht. Sondern ein anderer Staatsanwalt, der einräumte, sich erst noch in die 6 Bände Ermittlungsakten und die 1.000 Telefonüberwachungsprotokolle einarbeiten zu müssen … Große Enttäuschung auch bei den Mitverteidigern. Und vermutlich auch bei der Strafkammer.

Auf meine Frage an den „neuen“ Staatsanwalt bekam ich die Auskunft: Das Personalkarusell habe sich gedreht und der „alte“ Staatsanwalt sei in eine andere Abteilung versetzt worden.

Heute begegnet er mir wieder, dieser versetzte Ermittler, der mal mit dem Bundeskriminalamt gemeinsam Jagd auf international agierende Händler in Sachen Heroin gemacht hat. Er schickte mir einen Textbaustein, mit dem ich zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aufgefordert wurde. In einer Sache, in der es um einen angeblichen Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf einer gebrauchten Waschmaschine geht.

Fast hätte ich ihm die Vollmacht aus lauter Mitleid geschickt.

Da verbrennt die Verwaltung kompetente Ermittler in der Kleinkriminalität. Dafür hat man es dann schon mal in solchen Sachen, in denen es um zweistellige Freiheitsstrafen geht, mit [censored] Staatsanwälten zu tun, die man besser zur Verfolgung von folgenlosen Trunkenheitsfahrten einsetzte.

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Abgehörte Verteidiger

Am Montag hat vor dem Landgericht Erfurt der Prozeß gegen sechs „Bandidos“ begonnen.

Den Männern auf der Anklagebank im Alter von 29 bis 40 Jahren legt [die Staatsanwaltschaft] 17 Straftaten – zumeist Gewaltdelikte – zur Last. Sie reichen von Messerstechereien, Schlägereien, bis hin zu Bedrohung, Nötigung, Beleidigung und Diebstahl. So soll unter anderem ein 38-Jähriger bei einer Massenschlägerei vor einer Disco in Weimar sein Opfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.

berichtet die Berliner Morgenpost in ihrer Ausgabe vom 14. Januar 2010.

Soweit, so normal. Offenbar ist die Schwurgerichtskammer in diesem Verfahren aber auf Krawall gebürstet.

Ein überflüssiger Konflikt wegen der Kutten der Rocker wird konsequent ausgetragen: Weil sich ein Angeklagter weigerte, die Weste abzulegen, wurde er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Zwölf Zuschauer durften das Gerichtsgebäude erst gar nicht betreten. Auch sie hatten sich geweigert, ihre Westen abzulegen. Was das Revisionsgericht später zu diesem Ausschluß der Öffentlichkeit sagen wird, bleibt abzuwarten.

Aber das ist noch das geringste Übel. Offenbar sind Gespräche zwischen Verteidiger und Mandant von den Ermittlungsbehörden abgehört worden. Insgesamt wohl mehr als 50 vertrauliche Telefongespräche in der Zeit von Januar bis Mai 2009 sollen aufgezeichnet worden sein, die nun als schriftliches Protokoll den Akten beiliegen.

Die Staatsanwaltschaft hält das alles für nicht sonderlich bewegend. Schließlich seien die aus derartigen Telefongesprächen erlangten Erkenntnisse nicht als Beweise genutzt wurden. Sagt man.

Da sind wir wieder. Eine Behörde, die den Rechtsstaat eigentlich schützen sollte, versteigt sich dazu, mit Methoden zu arbeiten, die einem totalitären Staat wie der ehemaligen DDR gut zu Gesicht gestanden haben.

Aus Sicht des Verteidigers war systematisch gegen das Tabu verstoßen worden, derartige Telefonate nicht abzuhören, um gezielt Erkenntnisse über seinen Mandanten, aber auch über die Arbeitsweise der Anwälte erlangen zu können.

liest man in der OTZ.

Oberstaatsanwalt Thomas Riebel wies das zurück. Das Gesetz schreibe nur vor, dass vertrauliche Mandantengespräche nicht zum Beweis erhoben werden dürfen. Es gebe keine Vorschrift, dass an einem solchen Punkt das Abhören unterbrochen werden müsse. Zudem sei keines dieser strittigen Telefonate in der Anklage aufgeführt, betonte er.

zitiert die Thüringer Allgemeine den Oberermittler.

Es bleibt abzuwarten, wie die Schwurgerichtskammer mit den Anträgen der abgehörten Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens umgeht.

Bei den Vorschriften hinsichtlich der Kleiderordnung hat das Gericht Konsequenz gezeigt. Schauen wir mal, wie die Richter auf die Stasi-Methoden der Staatsanwaltschaft reagieren.

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Verbal

Aus einer Ermittlungsakte:

Als die beiden Personen den Laden wieder verlassen wollten, erfolgte der Zugriff.

Ich konzentrierte mich auf die größere Person, gab mich verbal als Polizeibeamter zu erkennen und brachte die Person zu Boden, wo ihr die Handfessel angelegt wurde.

Der Beschuldigte wurde später namhaft gemacht.

Dieses verschwurbelte Polizistendeutsch ist doch immer wieder eine Quelle für fröhliche Unterhaltung beim Aktenstudium. 8-)

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Zeugen gesucht

Es gab mal wieder Zoff unter Rockern:

Ein 23-jähriger Unterstützer des „Hells Angels“-Motorradclubs (MC) soll auf dem weitgehend leeren Kundenparkplatz eines großen Supermarktes in Eberswalde (Barnim) auf zwei andere Männer geschossen haben, die wiederum dem weiteren Umfeld des im August 2009 verbotenen Rockerclubs „Chicanos MC Barnim“ zugerechnet werden.

berichtet die Berliner Zeitung über einen Vorfall vom 31.12.2009

Noch ist der gesamte Hergang nicht vollständig geklärt. Der mutmaßliche Schütze und auch die Opfer – von denen ein Rocker namentlich bekannt ist – hüllen sich in Schweigen.

Wie üblich, so auch hier: Keine Kooperation der Rocker mit den Ermittlern. Die Versuche des LKA Eberswalde, doch noch an Informationen heranzukommen, erscheinen zunächst ein wenig … ähem … hilflos:

Am vergangenen Sonntag hat es dann eine groß angelegte Polizeiaktion in Eberswalde gegeben, in deren Folge dann vier Männer in die Untersuchungshaftanstalt verschickt wurden. Die Polizei hat das übliche Zubehör sichergestellt: 15 Axtstiele, Schreckschusspistolen und Totschläger sowie Betäubungsmittel.

Nachdem das mit der Internetwache nicht so erfolgreich war, steckt man die Verdächtigen erst einmal in die U-Haft und hofft, sie auf diese Weise weich zu kochen. Manchmal klappt das ja auch. In diesen Kreisen dürfte es wohl eher nicht funktionieren. Warten wir’s ab.

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Gedanken

Der Vorsitzende der Strafkammer fragte die Zeugin, die man an der Grenze mit einem Auto voller Heroin erwischt hatte.

Was haben Sie sich denn dabei gedacht, als Sie der Angeklagte darum gebeten hatte, den Transport mit dem Auto zu übernehmen?

Das Fragezeichen war noch nicht ausformuliert, da antwortete die Zeugin schon:

Nichts, sonst säße ich ja jetzt nicht im Knast.

Man sah es ihr deutlich an, daß sie sich auch noch die nächsten 8 Jahre in den Dingens beißen wird.

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