Am Montag hat vor dem Landgericht Erfurt der Prozeß gegen sechs „Bandidos“ begonnen.
Den Männern auf der Anklagebank im Alter von 29 bis 40 Jahren legt [die Staatsanwaltschaft] 17 Straftaten – zumeist Gewaltdelikte – zur Last. Sie reichen von Messerstechereien, Schlägereien, bis hin zu Bedrohung, Nötigung, Beleidigung und Diebstahl. So soll unter anderem ein 38-Jähriger bei einer Massenschlägerei vor einer Disco in Weimar sein Opfer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben.
berichtet die Berliner Morgenpost in ihrer Ausgabe vom 14. Januar 2010.
Soweit, so normal. Offenbar ist die Schwurgerichtskammer in diesem Verfahren aber auf Krawall gebürstet.
Ein überflüssiger Konflikt wegen der Kutten der Rocker wird konsequent ausgetragen: Weil sich ein Angeklagter weigerte, die Weste abzulegen, wurde er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro belegt. Zwölf Zuschauer durften das Gerichtsgebäude erst gar nicht betreten. Auch sie hatten sich geweigert, ihre Westen abzulegen. Was das Revisionsgericht später zu diesem Ausschluß der Öffentlichkeit sagen wird, bleibt abzuwarten.
Aber das ist noch das geringste Übel. Offenbar sind Gespräche zwischen Verteidiger und Mandant von den Ermittlungsbehörden abgehört worden. Insgesamt wohl mehr als 50 vertrauliche Telefongespräche in der Zeit von Januar bis Mai 2009 sollen aufgezeichnet worden sein, die nun als schriftliches Protokoll den Akten beiliegen.
Die Staatsanwaltschaft hält das alles für nicht sonderlich bewegend. Schließlich seien die aus derartigen Telefongesprächen erlangten Erkenntnisse nicht als Beweise genutzt wurden. Sagt man.
Da sind wir wieder. Eine Behörde, die den Rechtsstaat eigentlich schützen sollte, versteigt sich dazu, mit Methoden zu arbeiten, die einem totalitären Staat wie der ehemaligen DDR gut zu Gesicht gestanden haben.
Aus Sicht des Verteidigers war systematisch gegen das Tabu verstoßen worden, derartige Telefonate nicht abzuhören, um gezielt Erkenntnisse über seinen Mandanten, aber auch über die Arbeitsweise der Anwälte erlangen zu können.
liest man in der OTZ.
Oberstaatsanwalt Thomas Riebel wies das zurück. Das Gesetz schreibe nur vor, dass vertrauliche Mandantengespräche nicht zum Beweis erhoben werden dürfen. Es gebe keine Vorschrift, dass an einem solchen Punkt das Abhören unterbrochen werden müsse. Zudem sei keines dieser strittigen Telefonate in der Anklage aufgeführt, betonte er.
zitiert die Thüringer Allgemeine den Oberermittler.
Es bleibt abzuwarten, wie die Schwurgerichtskammer mit den Anträgen der abgehörten Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens umgeht.
Bei den Vorschriften hinsichtlich der Kleiderordnung hat das Gericht Konsequenz gezeigt. Schauen wir mal, wie die Richter auf die Stasi-Methoden der Staatsanwaltschaft reagieren.