Mandanten-Piraterie

Es gibt sie immer wieder, die Herren Rechtsanwälte, die im Knast auf Jagd gehen und dabei höchst unfeine Methoden anwenden.

Jetzt scheint wieder ‚mal einer erwischt worden zu sein, und zwar einer, der es ob seiner Popularität eigentlich gar nicht nötig gehabt hätte. Desto größer ist natürlich die Häme, die ihm entgegen schlägt.

Spiegel Online berichtete über eine Urkundenfälschung, die die Staatsanwaltschaft einem recht bekannten Verteidiger vorwirft. Er soll sich mit gefälschten Unterlagen Zugang zu Untersuchungshäftlingen erschlichen und versucht haben, die Mandate zu übernehmen; vorzugsweise in spektakulären Verfahren. Darüber hätten sich andere Anwälte beschwert.

Der Kollege selbst hält die Vorwürfe für „haltlos“ und stellt sich der Anklage insoweit entgegen.

Wenn ein Verteidiger einen Gefangenen in der Untersuchungshaftanstalt besuchen will, prüft ein Wachtmeister die Berechtigung, also ob der Verteidiger bevollmächtigt oder vom Gericht zum Pflichtverteidiger bestellt wurde. Dazu legt der Anwalt dem Wachtmeister ein Stück Papier vor: Zum Beispiel die Vollmachtsurkunde, den Gerichtsbeschluß oder eine Besuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft.

Es ist nicht sehr schwierig, den Wachtmeister zu täuschen, hat er doch kaum eine Möglichkeit, die Echtheit z.B. der Unterschrift unter der Vollmacht zu prüfen.

Andererseits halte ich es auch nicht für notwendig, schärfere Kontrollen einzuführen; schließlich darf man insbesondere von Strafverteidigern erwarten, daß sie sich von den Leuten unterscheiden, die sie besuchen wollen. Also geht auch der Wachtmeister von der Ehrlichkeit der Kollegen aus. Und das ist auch richtig.

Um so schäbiger ist es, wenn das Vertrauen der Justizbediensteten durch die Vorlage gefälschter Unterlagen mißbraucht wird. Und wenn der Eindringling dann zusätzlich noch versucht, auf diesem Wege Mandate zu entern und andere Verteidiger aus dem Mandat zu drängen, gebührt ihm die Höchststrafe.

Ich wünsche dem Kollegen, den der Spiegel dort an den Pranger stellt, noch bevor er verurteilt wurde, daß sich die Haltlosigkeit des Anklagevorwurfs herausstellt.

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Wartung

Das alte Schätzchen

Aufzug

brauchte Pflege:

Dann kann man ja auch mal laufen. Ist ohnehin gesünder.

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Kein echter Erfolg der Polizei

Nun sind sie alle vier in der Obhut des Staates. Der letzte der „Pokerräuber“ hat sich in der Nacht widerstandslos verhaften lassen.

Allerdings soll dies nicht die Folge klassischer Polizeiarbeit gewesen sein. Sondern das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen zwei arabische Großfamilien, die sich aktiv an der Ermittlungsarbeit beteiligt haben sollen: Zuerst verrät die eine Seite die andere und dann folgt die Retourkutsche.

Es gibt zwei weitere „Großfamilien“ in der Stadt, die sich auch nicht sonderlich lieb haben; aber miteinander im eisernen Schweigen gegenüber den Ermittlern verbunden sind. Aber die überfallen ja auch keine Pokertourniere.

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Neuer Rechner für den neuen Arbeitsplatz

Nachdem wir uns den Weg zum Schreibtisch für die neue Mitarbeiterin freigeschaufelt hatten, konnten wir ein paar der überflüssigen Utensilien beiseite stellen. Jetzt ist ein wenig Platz für den neuen Rechner:

Flüsterleise und flott genug, um damit unseren Terminal-Server auf Trab zu halten. Dessen Tage sind allerdings auch bereits gezählt.

Und? Was spricht das Fachpublikum zu dem neuen Equipment unserer Kanzlei?

Nebenbei:
Es ist immer wieder eine Freude, in das Gesicht des Technikers bei der Neuinstallation zu blicken. Er ist es gewohnt, die Workstations in den Kanzleinetzen mit Nummern zu individualisieren. „WS01“ oder „WS09“ waren seine langweiligen Vorschläge. Bei uns haben die Rechner Namen: Jocko, Willi, Justus, Paul … und der neue heißt Horst.

Unsere „Frauenbeauftragte“ in der Kanzlei hat sich übrigens damit zufrieden gegeben, daß nur männliche Namen verwandt werden. Denn sie ahnt, was kommt, wenn so ein mit Mädchennamen versehener Rechner mal nicht funktioniert, wie er funktionieren soll. ;-)

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Die armen Äffchen

Hier gibt es weiteren Hintergrund zum Thema.

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Kochtip für’s Wochenende: Kartoffelpüree

Die Zeit ist reif, ich werde nicht mehr warten.
Opfer begreif‘, ich hol Dich aus dem Garten.

Ich werd dich klatschen, zerfetzen, zerquetschen;
mach keine Faxen, jetzt gibt´s Action.
100 Prozent, deutsche Kartoffeln.
100 Prozent, ich tu dir weh.
100 Prozent, deutsche Kartoffeln.
100 Prozent, Kartoffelpüree.

… mit Sauerkraut und Kassler-Kotelett. Und ein lecker Bierchen dazu.

Grüße an den Seewolf! ;-)

Link gefunden bei zweinullig.de.

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Strafbarkeitsfalle für Unfallregulierer

Es scheint sich herumgesprochen zu haben, daß Rechtsanwaltskanzleien stets gut informiert sind. Insbesondere bei Verkehrsunfallsachen kennen sie den Hergang des Unfalls und den Ausgang des Verfahrens sehr gut. Das wissen selbstverständlich auch die Versicherer des eigenen Mandanten.

So schreiben KFZ-Haftpflicht-Versicherer, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften die Anwälte an, und bitten darum, sie mit den Informationen zu versorgen, die sie für den Regress und weitere Regulierungen benötigen. Diesmal ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die sich an uns gewandt hat.

Einmal abgesehen davon, daß wir die Auskunft

über den Stand oder Ausgang der Regulierungsverhandlungen (Einwendungen zur Haftung, Quote, Schadenshöhe usw.) und/oder gerichtliche Verfahren unter Angabe des dort anhängigen Aktenzeichens

nicht aus dem Ärmel schütteln, sondern aus den Akten heraussuchen, dann aufschreiben und schließlich versenden müssen; immerhin geht dafür wohl locker eine halbe Stunde Zeit drauf, die wir nicht zum Geldverdienen nutzen können. Denn die freundlichen Genossen wollen uns diese Arbeit nämlich nicht bezahlen.

Ich halte diese Anfragen auch für unprofessionell und – nun wieder in unsere Richtung gelenkt – für gefährlich. Teile ich den Genossen auch nur mit, daß der Versicherte unser Mandant ist, mache ich mich strafbar. § 203 StGB ist insoweit eindeutig.

Auf den Punkt gebracht, wird von den Anwälten, die sich mit Unfallregulierungen beschäftigen, zugemutet, anderer Leut’s Arbeit zu machen und sich dabei auch noch der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Und das für lau.

teile ich Ihnen unter Hinweis auf § 203 StGB mit, daß ich Ihre Fragen nicht beantworten kann. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichem Gruße, Ihr Schweigepflichtiger.

oder so ähnlich lautet unser Textbaustein.

Ich habe nichts dagegen, wenn unser Mandant seinen Versicherer selbst informiert. Dazu ist er ja auch verpflichtet. Wenn wir das für ihn tun sollen, muß er sich im Klaren sein, daß das für uns zusätzliche Arbeit ist, die mit der Unfallregulierung unmittelbar nichts zu tun hat. Dann soll er uns ausdrücklich von unserer Schweigepflicht entbinden. Nur so kommen wir schließlich irgendwie mit den Anfragen der Versicherer ins Reine.

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Der Baum am 19.03.2010

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Veranstaltungshinweis: Kriminaltechnik

Der AnwaltVerein Vogtland e.V veranstaltet ein
Ganztagesseminar Kriminaltechnik am 14.04.2010 in Plauen
Referent: Dr. Ralf Neuhaus, RA und FA f. StrafR, Dortmund

Der stellv. Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Herbert Posner, teilt mit:

Leider ist die Zahl hochkarätiger Fortbildungsveranstaltungen im Strafrecht in den jungen Bundesländern überschaubar gering.

Dem AnwaltVerein Vogtland e.V. ist es nun gelungen, mit dem Kollegen Dr. Ralf Neuhaus aus Dortmund einen höchst angesehenen Referenten, der zudem in der Lage ist, das Plenum mit seinem Vortragsstil zu fesseln, zum Thema „Kriminaltechnik“ in unsere Region zu holen.

Den zugehörigen Flyer mit Anmeldebogen finden Sie hier.

Zur Person des Referenten:
Dr. Ralf Neuhaus ist Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld.
Er gehört dem Beirat der Fachzeitschrift STRAFVERTEIDIGER an und betreut gemeinsam mit den Professoren Salditt und Mehle sowie Rechtsanwalt Burhoff, RiOLG a.D., die strafrechtliche Abteilung der Zeitschrift ZAP (= Zeitschrift für die AnwaltsPraxis). Er ist ständiger Mitarbeiter der Online-Zeitschrift HRRS (= Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht).

Es würde uns freuen, Sie in Plauen begrüßen zu dürfen, müssen jedoch darauf hinweisen, dass die Raumkapazität auf 80 Personen beschränkt ist.

Quelle und weitere Infos: AnwaltVerein Vogtland e.V.

Übrigens:
Besonders für Richter und Staatsanwälte eine günstige Gelegenheit, sich kundig zu machen:

Sonderangebot

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Die Vorladung der Berliner Volksbank

Die Methoden der Berliner Volksbank, ihre Erträge zu steigern, werden unter dem Titel „neues Preismodell“ verkauft. Das entnehme ich einem Schreiben der Qualitätsmanager, mit dem man auf die Frage einer Kundin reagiert – allerdings auch erst, nachdem ich für Kundin ein paar nette Zeilen an die Bank geschrieben habe.

Um die Frage, warum die Bank der Kundin „ohne Vorankündigung und ohne Erläuterung ein Kontoführungsentgeld in Höhe von 5,00 Euro von ihrem Guthaben abgezogen“ hat, zu beantworten, lädt man die Kundin also vor.

Die Vorladung, die die Bank angeblich an ihre Kundin geschickt haben will, ist dort nicht angekommen. Ob man das dort geahnt hat? Warum sonst hat die Bankmitarbeiterin mehrmals vergeblich versucht, die Kundin zum persönlichen Gespräch einzuladen?

Glauben die da wirklich, wegen der 5-Euro-Gebühr fährt die Kundin quer durch die ganze Stadt, um sich von einer Bankmitarbeiterin zutexten zu lassen?

Warum erklären die Banker das eigentlich nicht in der gebotenen Form?

Bemerkenswert ist auch die Angst der Qualitätsmanager vor den Kosten, die durch das Anwaltsschreiben entstehen könnten. Die denken auch immer nur an das eine …

Mal sehen, wie die Bankster auf die Beschwerde bei der BAFin reagieren werden.

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