Ein zuckersüßes Schwesterchen! In der That! – Sabine heißt die Canaille?

Eigentlich liegen zwischen der Zeit und der Bild Welten. Eigentlich. Bisher.

Wenn angehende Reporter wie z.B. Marcus Heyl und Ulrike Reinhardt die Qualität eines Verteidigers in Frage stellen, indem sie auf Bild.de fragen, ob Herr „Kachelmann den falschen Anwalt“ hat, muß man sich nicht weiter darum kümmern. Die Zielgruppe, für die diese Journaille schreibt, erscheint mir wenig geeignet für eine sachkundig geführte Diskussion.

Nachdenklich stimmt allerdings, wenn sich Journalisten mit einem – bislang – guten Ruf, was die Qualität ihrer Arbeit angeht, auf dieses Niveau hinab begeben. Das, was diese Sabine Rückert in Sachen Kachelmann umtreibt, wirft nun doch noch einige Fragen mehr auf.

Angeblich suchte sie den Kontakt zu dem Verteidiger Dr. Reinhard Birkenstock. Allerdings soll sie Bedingungen gestellt haben, berichtet der Kölner Stadtanzeiger:

„Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist. Wenn Sie mein Buch gelesen haben, wissen Sie, wen ich in einem solchen Falle wählen würde.“

Aufgrund welchen vermeintlich überlegenen Wissens will die angebliche Gerichtsreporterin dem Verteidiger in die Suppe spucken? Sie, die Un-, maximal Viertelgebildete, was das Strafrecht angeht, will mit dem Verteidiger dealen? Erwartet sie, daß ein professioneller Strafverteidiger wie Dr. Birkenstock sich prostituiert, nur damit sein Name irgendwann in irgendeinem Sabine-Rückert-Buch gedruckt wird?

Sabine Rückert teilt auf Anfrage mit, dass Birkenstock ihr die Akten angeboten habe, …

Es dürfte bekannt sein, daß die Weitergabe einer Ermittlungsakte an die Presse eine Straftat darstellen kann. Die Motive, die hinter dieser öffentlichen Mitteilung Rückerts stehen dürften, sind – für mich jedenfalls – offenkundig. Egal, ein gestandener Verteidiger kommt auch mit solchen Angriffen klar.

An dieser Stelle einmal nicht (!) nebenbei gefragt:

Wie geht es eigentlich Herrn Kachelmann, der sicherlich auch die Zeit gelesen haben wird? Vielleicht auch die beiden Bücher von Frau Rückert? Merkt diese Frau Rückert eigentlich, was sie bei Herrn Kachelmann mit ihrer maßlosen Selbstüberschätzung anrichtet?

Es ist bekannt, daß der Boulevard-Journalismus stets bereit ist, für eine Schlagzeile Existenzen zu vernichten. In welches Fach gehört dieser verantwortungslose und gefährliche Rückert-Journaillismus? Ich habe für mich eine Antwort gefunden …

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Gutschein

Die Kunden der Bahn kippen aus den Latschen, weil die Klimaanlagen in den Zügen für die gegenwärtigen Temperaturen nicht geeignet sind. Wenn die Kunden dann aus den Intensivstationen der Krankenhäuser entlassen werden, bekommen einen Reisegutschein als Entschädigung.

Rechtsanwältin Kerstin Rueber fragt zu Recht:

Ob die wirklich Lust haben, nochmal mit der Bahn zu verreisen?

An dieser Stelle fällt mir ein Strafverfahren ein, das vor einiger Zeit gegen einen Physiotherapeuten geführt wurde. Er hatte eine Patientin massiert, allerdings in Körperregionen, die eigentlich einem Gynäkologen vorbehalten sind.

Der Masseur hat sich umgehend bei seiner empörten Patientin entschuldigt und ihr angeboten, sie noch einmal zu massieren; kostenlos selbstverständlich.

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Auf der Dorfkirmes …

… ist es durchaus üblich, dass nach mehrtägigen Alkoholexzessen der ein oder andere auf der Strecke bleibt: Totschlag und Vergewaltigung gelten hier als Kollateralschäden des für Veranstalter und Gastronomen rentablen Volksvergnügens. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, hält sich fern – so wie viele Münchner Bürger inzwischen dem Oktoberfest fernbleiben.

meint Ambros Waibel, Redakteur im Meinungsressort der taz.

Bild: Björn Rauscher / pixelio.de

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Kein Nutzungsausfall für den Teenie

Der Mandant möchte seinen Nutzungsausfallschaden ersetzt bekommen. Also den Schaden, der ihm entstanden ist, weil er sein Motorrad nicht nutzen konnte, das ihm der Unfallgegner mit seinem Auto kaputt gemacht hat.

Der gegnerische Haftpflichtversicherer wendet ein, daß der Mandant keinen Anspruch auf diesen Schadensersatz habe. Schließlich konnte er das Motorrad ja gar nicht nutzen, weil er mit allerlei gebrochenen Knochen im Krankenhaus gelegen habe. Wo der Versicherer Recht hat, hat er Recht.

Der Mandant hält aber dagegen: Er nutze das Motorrad – eine 2009er Yamaha YZF-R1 mit 182 PS bei einem Leergewicht von 177 kg – ja gar nicht allein, sondern auch seine Freundin fahre damit zur Eisdiele.

Die von uns vorsorglich angeforderte Kopie des Führerscheins der Café-Racerin möchten wir dann aber doch lieber doch nicht an den Versicherer weiterleiten. Ausgestellt wurde das gute Stück für die Klasse B nämlich vor ziemlich genau 13 Monaten und das Mädel ist noch ein Teenie. Und die R1 ist weder ein PKW noch ein

Trike, Quad oder Microcar mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm

Ich fürchte, das wird nichts mit dem Nutzungsausfall …

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Ich hab’s überlebt

Zwölf Tage ohne Internet und 6.000 Höhenmeter in den Schweizer Alpen.

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Extrabreit

Gibt es eigentlich (Motorrad)Fahrer, die breiter als 2 Meter sind? Die dürfen nämlich nicht mit auf die Fähre nach Konstanz.

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ADFC in the middle of the road

Wilhelm Hörmann, Verkehrsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, gibt Hinweise an Radfahrer, wie sie sich richtig verhalten im Straßenverkehr:

Unser Rat: Fahren Sie eher in der Mitte der Fahrbahn, dann muss Sie der Autofahrer richtig überholen. Sonst denkt man als Autofahrer leicht: „Das passt noch.“ Und hält dann keinen Abstand ein.

Quelle: Stern

Ich glaube, es ist besser, wenn ich dieses Zitat nicht kommentiere. Aber eine Frage habe ich doch:

Sind Radfahrer suizidal?


     

 

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Wo ist Frau Heisig?

Mit rund 60 Beamten, einer Hundestaffel des Deutschen Roten Kreuzes und mit einem Hubschrauber hat die Berliner Polizei ein Waldstück in Heiligensee durchkämmt.

berichtet die Berliner Morgenpost (und andere Zeitungen) über die Suche nach Kirsten Heisig, Jugendstrafrichterin in Moabit.

Frau Heisig ist die Initiatorin des „Neuköllner Modells“, mit dem Delikte junger Straftäter schneller als bisher geahndet werden sollen. Sie hat sich damit nicht überall beliebt gemacht. Es gab Widerspruch sogar aus der Richterschaft. Frau Heisig ist auch unter den Verteidigern nicht unumstritten, denn die Wahrnehmung prozessualer Rechte entspricht oft nicht dem pädagogischen Gedanken, der hinter dem Jugendstrafrecht steht.

Erst Recht ist Frau in der „Neuköllner Szene“ nicht sonderlich beliegt. Ihre Entscheidungen richteten sich oft gegen jugendliche Machos vom Rollberg. Es wird nun gemunkelt, daß das Verschwinden der Jugendrichterin damit im Zusammenhang stehen könnte. Die Strukturen für eine solche angedachte Tat sind dort vorhanden …

Ich will’s nicht hoffen, daß an diesen Gerüchten etwas dran ist.

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Höchststrafe

Nach 17 Hauptverhandlungsterminen für die in 12 Anklageschriften 15 vorgeworfenen Taten hat die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht dem Antrag des Staatsanwalts folgend die Höchststrafe verkündet. Mehr war nicht möglich, meinte sie.

Der Mandant ist not amused. Das kann ich irgendwie nachvollziehen.

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Das macht die auch nie wieder

Wie alles begann:

Der Radfahrer hatte zuvor den Außenspiegel ihres Autos leicht beschädigt und die Frau mit dem Zeigen eines „Stinkefingers“ beleidigt.

Der Klassiker, passiert hier in Kreuzberg hundert Mal am Tag. Und kaum einer regt sich auf. Am idyllischen Ammersee in Bayern ist man, oder besser: frau anders drauf:

Krumm

Die Angeklagte hatte das Fahrrad ihres Opfers nach einer minutenlangen Verfolgungsfahrt mit aufheulendem Motor schließlich auf einem Radweg von hinten gerammt. Der Mountainbiker stürzte vor das Auto und wurde überrollt. Dabei erlitt der Radfahrer Brüche am Becken und Brustkorb, eine Lungenquetschung, Rippenbrüche und erhebliche Kopfverletzungen. Nur mit Glück überlebte der 40-Jährige den Unfall. Die Angeklagte soll nach dem Unfall aus dem Auto ausgestiegen sein und zu dem am Boden liegenden Bewusstlosen gesagt haben: „Das macht der nie wieder.“

Dafür hat es fünf Jahre und drei Monate gegeben, vom Landgericht Augsburg, berichtet der Stern.

Der Moutainbiker scheint das Potential seines Fahrrades aber auch nicht wirklich ausgenutzt zu haben. Radwege sind eigentlich die Reservate der bunt behelmten Sonntagsfahrer mit Kindersitzen. Und eben auch mit einem Auto befahrbar.

Danke an Rechtsanwalt Jürgen Melchior für den Hinweis.

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