Zeugen-Verladung

Ein illustres Beispiel dafür, mit welcher Arroganz unsere Justiz mit dem wichtigsten Beweismittel in einem Strafprozeß – den Zeugen – umgeht, zeigt das folgende Beispiel.

Für den letzten Hauptverhandlungstermin hatte der Vorsitzende zwei Zeugen geladen. Beide gleichzeitig für 10 Uhr. Die erste Zeugin war eine Polizeibeamtin, die an zwei sehr umfangreichen Vernehmungen der minderjährigen Geschädigten aktiv beteiligt war; mit zwei weitere Vernehmungen hatte sie ebenfalls zu tun. Alle vier Vernehmungen enthielten reichlich Widersprüche, die der Aufklärung bedurften.

Die Geschädigte wurde bereits vorher schon an drei Tagen vernommen. Eine ihrer Standard-Antworten, wenn es an’s Eingemachte ging oder wenn diese Widersprüche thematisiert wurden, lautete: „Da kann ich mich grad nicht dran erinnern.“

Es war also erkennbar, daß wir – d.h. das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die 8 Verteidiger der vier Angeklagten – die Vernehmungsbeamtin zahlreiche Fragen haben werden.

Der zweite Zeuge war ein Unbeteiligter, der über seine Wahrnehmungen zu einem kurzen Geschehen Auskunft geben sollte. Seine Aussage über ein Detail ist von zentraler Bedeutung für das Ergebnis der Beweisaufnahme. Das Wohl und Wehe von drei Angeklagten hängt von seinem Bericht ab.

Beide Zeugen warteten pünktlich um 10 Uhr vor dem Gerichtgssaal. Der Zeuge bereits seit 9:30 Uhr, weil er keinesfalls zu spät kommen wollte. Die Kriminalbeamtin wurde zuerst vernommen. Fast drei Stunden lang. Was von Anfang an vorhersehbar war.

Der Zeuge saß während dessen – uninformiert – auf dem zugigen Gerichtsflur. Gegen 13 Uhr wurde er dann vom Vorsitzenden in den Saal gerufen, um ihm mitzuteilen, daß man ihn heute nicht mehr anhören könne. Er durfte also unverrichteter Dinge das Gericht wieder verlassen. Allerdings nicht ohne erneute Ladung; zum 03.01.2018 um 10 Uhr soll er erneut erscheinen, damit man ihn dann vernehmen könne.

Zuvor hatte derselbe Vorsitzende, der jenen Zeugen bereits einmal verladen(sic!) hat, diese Ladungsliste an die Verfahrensbeteiligten geschickt:

Bei diesen Zeugen handelt es sich ebenfalls nicht um solche, die auf zwei, drei Fragen antworten und dann nach 3 Minuten den Saal wieder verlassen können. Es handelt sich um das Zeugenprogramm für den gesamten Verhandlungstag, der voraussichtlich wie die vorherigen gegen 16:30 Uhr enden wird. Da kommt’s dem Richter anscheinend auf den einen oder anderen mehr oder weniger auch nicht mehr an.

Hat jemand Einwände gegen meinen dringenden Rat: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen! Und es nach Möglichkeit vermeiden, als Zeuge in Betracht zu kommen. Um sich nicht von einem Richter zum Affen machen zu lassen?

22 Kommentare

Analoger Aktentransporter

Bis zur Einführung der elektronischen Akte in der Strafjustiz dauert es noch ein paar Jährchen. Bis dahin greift der kräftige Wachtmeister auf die Hilfsmittel zurück, die sich bereits zu Zeiten bewährt haben, als die Urururgroßväter der heutigen Wachtmeister die Akten-Karren durch das Kriminalgericht geschoben haben.

Die Regalböden sind aber schon moderner: Hundekuchen mit Plastiküberzug im 50er-Jahre-Stil.

Das haben wir schon immer so gemacht. Wo kämen wir hin, wenn wir alle Nase lang was Neues ausprobieren müßten …

Anm. des Verfassers:
Nein, das Photo ist recht aktuell, stammt also nicht aus Kaisers Zeiten.

11 Kommentare

Ein aus Erfahrung kluger Polizeibeamter

Wie man sich am besten gegen Tatvorwürfe verteidigen kann, wissen nicht nur Strafverteidiger. Auch Polizeibeamte verfügen über ausreichende Erfahrung, welche Reaktion die einzig richtige ist, wenn man beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben.

Der Polizist, den wir zur Zeit verteidigen, macht es richtig:

Es ist eigentlich ganz einfach:

  • Keine Aussage zur Sache
  • Verteidiger beauftragen
  • Akteneinsicht nehmen
  • In Ruhe die Verteidigung organisieren

Hier noch einmal die Sofortmaßnahmen mit ausführlichen Hinweisen … auch wenn es mehr nicht dazu zu sagen gibt.

11 Kommentare

Wer ist für das beA-Chaos verantwortlich?

Nachdem das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sich auf den Weg in Richtung Nulldevice gemacht hat, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für den bisher abgelieferten Schrott.

Es gibt derzeit zumindest zwei Paare Ohren, die sich zum Langziehen anbieten:

Die der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), also die Dachorganisation der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern und Vertreterin der Interessen der Anwaltschaft auf Bundesebene und darüberhinaus.

Und die des französischen IT-Dienstleisters Atos, den die BRAK mit der Entwicklung und Programmierung dieser Kommunikationsschnittstelle zwischen und für Justiz und Rechtsanwälte/n beauftragt hat.

Ich bin mir da nicht sicher.

Aus zwangsrekrutierter Anwendersicht sehe ich

  • zunächst einmal das (zumindest aktuelle) Unvermögen von Atos, eine am Nutzer orientierte, sichere und praxistaugliche Software herzustellen.
  • Andererseits könnte man den Verantwortlichen bei der BRAK vorwerfen, eine Softwarebude ausgesucht, verpflichtet und scheinbar (nicht?) überwacht zu haben, die mir der Aufgabe schlicht überfordert zu sein scheint.

Mangels Detailkenntnissen kann ich mir insoweit kein abschließendes Urteil erlauben. Deswegen ziehe ich mich auf meine strafrechtlichen Grundstudiumskenntnisse der Mittäterschaft zurück, in deren Rahmen wird das verwerfliche Verhalten des einen dem jeweils anderen als eigenes zugerechnet.

Oder anders formuliert: BRAK und Atos in einen Sack gesteckt und (virtuell) draufgeschlagen – man trifft stets keinen Falschen.

Unsere Kanzlei haben die Versuche, dieses sich als praxisuntauglich erwiesenene System zu verstehen, zu installieren und in Betrieb zu nehmen, viel Zeit und reichlich Nerven gekostet; und Geld auch. Jetzt warte ich erst einmal so lange ab, bis die kollussiven Dilettanten bei der BRAK und bei Atos ihre Hausaufgaben gemacht haben. #SchnauzeVoll

update:
Pia Lorenz und Christian Dülpers beschreiben anschaulich das „Desaster beim Anwaltspostfach“ auf LTO: „Ist das beA noch zu retten?

__
Bild: © Marcus Stark / pixelio.de

13 Kommentare

beA bleibt offline – Chaostage bei der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt – endlich – mit:

beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität

Hier gehts zur Pressemeldung der BRAK.

Die Neuentwicklung einer funktionierenden Software wird zeitgleich mit der Eröffnung des „BER“ bekannt gegeben. Hofft man.

1 Kommentar

Tolle Aussichten

Wenn für eine audio-visuelle Zeugenvernehmung der einzige (!) High-Tech-Saal des Moabiter Kriminalgerichts nicht zur Verfügung steht, weiß sich die Berliner Strafjustiz zu helfen:

Die Aussicht darauf, daß höhere Instanzen im Anschluß an die Vernehmung eines zentralen Zeugen der Ansicht folgen, die Verteidigung sei behindert und die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, ist angesichts dieser gewaltigen Technik nicht schlecht.

Kommentare deaktiviert für Tolle Aussichten

Gleichberechtigte Radfahrer??

Der letzte Sonntagsbeitrag über Krampfradler ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. Zahlreiche engagierte Kommentatoren haben sich an der Diskussion beteiligt. Vielen Dank dafür!

Deswegen soll es auch an diesem Wochenende einen Beitrag zum Thema Fahrrad geben, und zur angeregten Diskussion führen.

Die Eingangsfrage dazu lautet:

Sind Auto- und Fahrradfahrer gleichberechtigt?

Andrea Reidl meint in ihrem Blogbeitrag auf Zeit Online: „Ja, na klar doch!“:

Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. So steht es seit dem 1. September 1997 in der StVO und wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

Nun ja, in der Entscheidung des BVerwG 3 C 42.09 geht es um Radwegbenutzungspflicht; das Wort „Gleichberecht*“ findet sich nicht in dem Urteil.

Trotzdem wird diese durchaus nachvollziehbare und richtige Entscheidung von Radfahraktivisten immer gern falsch zitiert. Deswegen einmal eine grundlegende Stellungnahme dazu.

Es gibt einen auch für Radfahrer verständlichen Grundsatz, der seine Anknüpfung an Art. 3 GG findet:

Gleiches soll gleich und Ungleiches soll ungleich behandelt werden.

Schauen wir uns das Nebeneinander von Auto und Fahrrad also mal genauer an.

Umsatzsteuer
Ein Durchschnittsfahrrad für den Alltag kostet um die … sagen wir mal … 500 bis 1.000 Euro. Also im Mittel 750. Ein Durchschnittsauto liegt bei geschätzten 20.000 Euro. Gucken wir nun mal auf die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Autos und Fahrrädern anfällt und die in den Kaufpreisen enthalten ist: Beim Fahrad fließen etwa 120 Euro in die Gemeinschaftskasse, beim Auto sind es rund 3.200 Euro.

Einkommensteuer
Damit sich der gemeine Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug kaufen kann, muß er Geld verdienen. Für dieses Einkommen zahlt er Einkommensteuer. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuer, die wiederum in die Gemeinschaftkasse einfließt. Autos werden ob ihrer hohen Anschaffungskosten nur von einkommensstarken Verkehrsteilnehmern gekauft, die vergleichsweise hohe Steuern zahlen. Radfahrer tragen auch insoweit weniger zum Allgemeinwohl bei.

Mineralölsteuer
Fährt man 100 km Fahrad, verbraucht man ca. 3 Liter Wasser. Das gibt es nahezu kostenlos aus jedem verfügbaren Wasserhahn. Der Durchschnittsverbrauch eines Autos liegt bei 7 bis 8 Liter auf 100 km. Bei den derzeitigen Spritpreisen zahlt der Tanker runde 10 Euro; darin sind enthalten 65 % Steuern und Abgaben, mithin 6,50 Euro, die der Allgemeinheit zugute kommen.

KFZ-Steuer
Dann weise ich hin auf die Kraftfahrzeugsteuer, die die Kraftfahrzeughalter an den Fiskus zahlen. Die Fahrradhalter zahlen nichts.

Betriebskosten
Betrachtet man die weiteren Betriebskosten, zeigt sich ein vergleichbares Bild. Allein die Verschleißteile, die regelmäßig ersetzt werden müssen, lösen wiederum reichlich Umsatzsteuerzahlungen aus – beim Betrieb eines Autos; die Betriebskosten eines Fahrrads liegen pro Jahr im ein- bis maximal niedrigen zweistelligen Bereich.

Diese überschlägigen Vergleiche zeigen also mehr als deutlich, daß der Autofahrer für das Gemeinwohl wesentlich mehr aufbringt, als der Radfahrer. Die beiden Verkehrsteilnehmer sind also völlig ungleich, müssen also auch ungleich behandelt werden.

Wenn jetzt ein Fahrradfahrer – unbeleuchtet im Dunkeln entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße – einem Autofahrer begegnet und dann meint, ihm, dem Radler, gehöre die Straße genauso wie dem Autofahrer: Könnte es sein, daß er ein Rad abhat?

Obiter dictum
Popcorn für Alle! ;-)

__
Bild: © Carsten R. Hoenig / pixelio.de

33 Kommentare

Sehen so Schöffen aus?

In Berlin stehen 2018 wieder Schöffenwahlen an. Deswegen können sich seit Herbst 2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Bewerbungen an das für sie zuständige Bezirkswahlamt wenden. Damit das auch alle wissen, macht das Land Werbung.

Ich bin gespannt, wie die neuen Schöffen aussehen werden.

Nebenbei
Wenn ich mir die Voraussetzungen, die ein Bewerber für’s Schöffenamt mitbringen muß, so anschaue, könnte ich mich doch eigentlich auch als Schöffe bewerben, oder? Ein verlockender Gedanke …

6 Kommentare

Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen

Es ist nicht ehrenrührig, wenn ein Rechtsanwalt etwas macht, von dem er nicht wirklich Ahnung hat. Man kann ja nicht jedes Detail kennen, wenn man Beratung in der Breite anbietet. Das geht allenfalls ins Geld (der Auftraggeber).

Problematisch wird es allerdings, wenn er dabei einem Kreuzberger Strafverteidiger ans Bein zu pinkeln versucht. Keine gute Idee ist es zu versuchen, Stoffwechselendprodukte auf der Klinge eines Samurais zu hinterlegen.

Vorgeschichte

Das Justice-as-a-Service-Unternehmen „FragRobin“ versteht sich als Robin Hood für alltägliche Rechtsfragen, berichtete der Tagesspiegel.

Und damit das auch jeder Anwalt weiß, teilt das Robin-Team um Dr. Christopher Hahn, der laut Tagesspiegel über langjährige Erfahrung als praktizierender Anwalt für Unternehmensrecht verfügt, das aller Welt mit. Per eMail, die auch unter dem Namen „Spam“ bekannt ist. Dieser Spam landete dann auch im eMail-Postfach unserer Kanzlei. Nicht gut, das.

Der geneigte Stammleser hier im Blog kennt, was nun kam: Unser bewährter Zwei-Minuten-Abmahn-Textbaustein, mit dem wir den Spammer auffordern, uns zu versprechen, seinen Werbemüll künftig an anderer Stelle zu verklappen.

Dazu schlagen wir auch noch eine entsprechende Formulierung vor, die binnen dreier Tage hier – gern per Fax vorab – eingehen sollte. Und das ganze geht per eMail zum Absender. Und zwar ohne Kostenrechnung. Ganz einfach so. Für lau.

Und womit reagiert der Robin? Genau, mit nichts.

Deshalb habe ich den Krempel zusammen gepackt und ihn an „meinen“ Rechtsanwalt Bert Handschumacher geschickt. Der öffnet wiederum seine Textbausteinkiste und übermittelt in meinem Auftrag den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ans Landgericht Berlin.

Das geht flott. Zu flott für Robin. Dessen Unterlassungerklärung trudelt erst zwei Tage nach Fristablauf gemütlich bei uns ein. Zu spät um das gerichtliche Verfahren noch auszubremsen. Es ergeht die beantragte Einstweilige Verfügung.

Das Problem für Robin und seine Brüder: Es kostet. Gerichtskosten und Anwaltshonorar. Und weil es den Robins schwer fällt, sich von ihrem Geld zu trennen, nehmen sie Geld in die Hand und beauftragen Herrn Rechtsanwalt Andreas Bendlin aus dem gemütlichen Schwerin.

Und dann beginnt das eigentliche Thema dieser Geschichte.

Herr Andreas Bendlin aus Schwerin begründet nun den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung mit dem üblichen Unsinn, den sich die Leute ausdenken, die sich mit der Materie nicht auskennen; aber trotzdem so tun, als wären allwissend. Die kostentreibende Anwalts-Show für die eigene Mandandschaft.

Das ist alles nicht so schlimm; ich kann damit gut umgehen, wenn jemand die Anspruchgrundlagen dort sucht, wo sie nicht zu finden ist (für den Kundigen (also nicht für Herrn Bendlin): Es geht um eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und nicht um einen Wettbewerbsverstoß (§ 8 UWG)). Auch der Irrtum über den Begriff der „Werbung“ ist verzeilich. Die Funktion einer Abmahnung … ok, wenn man die nicht kennt … aber egal, tut mir nicht weh. Das alles erklärt dem Schlawiner Schweriner später das Landgericht in der Urteilsbegründung.

Was aber nun gar nicht geht, …

… ist der hinter blumigen Worten versteckte Anwurf, ich würde es mit der Abmahnung per eMail und der nachfolgenden Beauftragung eines Rechtsanwalts nur auf den Kostenerstattungsanspruch absehen, der nach der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe entsteht. Also einen Anspruch konstruieren, der nicht besteht.

Der Strafverteidiger indentifiziert hinter einer solchen diplomatisch verbrämten Formulierung sehr flott den Vorwurf eines gewerbsmäßigen Betrugs.

Freundchen! Ich lasse mir einiges bieten, aber mir zu unterstellen, ich würde meine berufliche Existenz für einen popeligen dreistelligen Betrag auf’s Spiel setzen, geht echt zu weit. Der Spam ist der Rechtsbruch, gegen den ich mich zur Wehr gesetzt habe. Zunächst mit der Chance, kostenfrei aus der Nummer wieder rauszukommen. Die Chance hat Robin nicht genutzt. Und jetzt jault er auf.

Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten; aber dreist genug, einem Kollegen betrügerisches Handeln zu unterstellen.

Den völig verkorksten Ruf, den Sie, Kollege Andreas Bendlin, Junior des Gemischtwarenladens Herwig Bendlin und Partner, in Ihrem Sprengel schon jetzt haben, tragen Sie zu Recht.

27 Kommentare

Briefzustellung nach Art der PIN Mail AG

Wir hatten uns schon gewundert, warum sich unser Briefposteingang in den letzten Tagen auf Null reduziert hatte. Heute kam die Antwort auf unsere Frage:

Der freundliche grünweiße Zusteller entschuldigte sich für die dreifache Menge der üblichen Post mit den Worten:

Er habe zwei Tage frei gehabt und da sei die Post eben liegen geblieben, weil es bei der PIN Mail AG keine Vertretung gibt.

Liebe PIN Mail AG. Zeit und Geld sparen auf Kosten Eurer (nicht vorhandenen oder/und unterbezahlten) Mitarbeiter? Zuverlässigkeit sieht jedenfalls anders aus.

Das ist keine „Top-Qualität“, sondern ganz lausiger Service!

Für die Interessierten: Der abgebildete Stapel Post ist ausschlielich Korrespondenz der Berliner Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, meist Fristsachen, bei denen es auf verläßliche Zustellung und unverzügliche Bearbeitung ankommt.

Für die Überstunden, die bei uns nun notwendig werden, um die gesamte von der PIN Mail AG verzögert zugestellte Post heute noch zu bearbeiten, wünsche ich den Verantwortlichen mit Katastrophen vollgestopfte Feiertage und massive Umsatzrückgänge im kommenden Jahr. So!

Update:
… und wenn man diesen Ärger über das Kontaktformular bei der PIN Mail AG loswerden möchte, bekommt man erst einmal eine solche Rückmeldung:

Vorsorglich: Variante 2 und 3 der Fehlermeldung konnte ich ausschließen.

19 Kommentare