Dummheit? Willkür? Größenwahn?

Rechtsanwalt a.D. Dr. Welf Haeger

Wie soeben berichtet wurde, hat die Rechtsanwaltskammer Hamm am 11. März 2011 Herrn Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger die Zulassung entzogen. Die Kammer geht davon aus, daß Herr Dr. Welf Haeger in Vermögensverfall geraten ist.

Herr Dr. Haeger stellt sich die Frage:

Warum handelt die Kammer so […]:

Ist es Dummheit? Willkür? Größenwahn?

Wir glauben, daß es nur der Versuch sein kann, einen unbequemen Preisbrecher endgültig vom Markt verschwinden zu lassen.

Nun ja, da wird der ehemalige Kollege wohl seine Tätigkeit auf sein zweites Standbein verlagern müssen.

Update:
Hier ist der Verfahrensverlauf ein wenig nachvollziehbar dargestellt.

28 Kommentare

Tomaten bei der Postkontrolle

Der Mandant sitzt in der Untersuchungshaft. Nach § 119 StPO ist sein „Schrift- und Paketverkehr zu überwachen“. Dieser Postkontrolle unterliegt aber nicht die Verteidigerpost.

Ich hatte dem Mandanten einen längeren Brief geschrieben. Daß ich der Verteidiger des Untersuchungsgefangenen bin, ist in der Haftanstalt bekannt. Auf der Vorderseite des Briefes war zu erkennen, daß der Brief von unserer Kanzlei stammt. Zusätzlich trägt der Umschlag vorn einen roten Stempelabdruck:

VERTEIDIGERPOST

Gut, ich weiß, daß man das schon mal in der Eile übersehen kann. Deswegen gibt es den selben Stempel nochmal auf der Rückseite.

Trotzdem, es steht morgens früh irgendwo immer einer auf, der Tomaten auf den Augen hat. Dann passiert sowas hier:

Es handelt sich um einen sehr erfahrenen Richter. Ich glaube ihm, daß er die Post nicht gelesen hat.

Ein komisches Gefühl habe ich gleichwohl, auch wenn ich schon vorher wußte, daß man vertrauliche (vulgo: „gefährliche“) Informationen nicht mit der Post in den Knast schicken sollte.

10 Kommentare

Die Anfrage der Woche

Am vergangenen Freitag erreichte uns die folgende eMail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eine Jura-Studentin im 3. Semester und muss eine Hausarbeit im öffentlichen Recht schreiben.
Ich habe diese fertig geschrieben, kenne aber keinen, der diese inhaltlich kontrollieren könnte.

Wären Sie bereit kurz ein Auge darauf zu werfen?
Das wäre sehr nett.

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG,

Ich überlege noch, was ich antworten soll.

25 Kommentare

Die Augsburger Demarkationslinie

Die mündliche Urteilsbegründung in dem Augsburger Verfahren, so wie sie von Gisela Friedrichsen wiedergegeben wurde:

Das Gericht rügte auch, Lucas habe „jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen“. Wie das? Weil er schwieg.

erinnert mich an einen älteren Blogbeitrag von Rechtsanwalt Detlev Burhoff; er schreibt:

Manchmal ist man fassungslos, oder: KG muss Tatrichter an die Auswirkungen des “nemo-tenetur-Grundsatzes” erinnern.

In seinem Beitrag berichtet Herr Burhoff über einen bekannten Richter am Amtsgericht Tiergarten, dem eine seiner Entscheidungen vom Kammergericht links und rechts um die Ohren gehauen wurde:

Da führt der Amtsrichter in seinen Urteilsgründen doch allen Ernstes zum prozessualen Verhalten des Betroffenen aus, dass sein

„Versuch…, dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes zu verhindern oder zumindest zu erschweren, dass er sich zur Sache nicht einließ, … gescheitert ist“.

Die Begründung des Richters Thomas Junggeburth, Vorsitzender der 3. Strafkammer am Landgericht Augsburg, ähnelt fatal der Entscheidung des Berliner Verkehrsrichters, dessen berufliche Existenz nur noch an einem hauchdünnen Faden des Art. 97 GG hängt.

Das Kammergericht hat es so formuliert:

Seine Berufung auf das Schweigerecht, auf das der Tatrichter ihn zuvor hingewiesen hatte, wird damit als Mittel gewertet, dem etwas Ungehöriges anhaftet, weil es darauf abzielt, die Aufklärung des Sachverhaltes durch das Gericht zumindest zu erschweren. Diese Wertung lässt besorgen, dass der Tatrichter das dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare entstammende Recht zu schweigen, das zu den elementaren Wesensmerkmalen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört, nicht als solches ansieht, sondern als unlauter und seine Tätigkeit unnötig erschwerend begreift.

Wenn ich die Prozeßberichte richtig verstanden habe (hier gibt es einige), ist das Verfahren gegen Stephan Lucas meiner Ansicht nach von der Staatsanwaltschaft schon im Grenzbereich des Rechtsstaats geführt worden.

Nachdem nun auch noch ein VRiLG in dieser Weise seinen Blickwinkel auf das Verfassungsrecht offenbart, scheint mir Augsburg, sofern überhaupt noch im Grenzbereich, dann aber sicher jenseits der Demarkationslinie zu liegen.

17 Kommentare

Gefilmt in der Mausefalle

Immer wieder gern gesehen sind die Mausefallen in der Stadt. Da stehen dann reichlich Polizeibeamte auf der Straße, einer von ihnen winkt mit der schwarzen Fahne roten Kelle und verordnet einen Boxenstop.

Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle, Ihre Fahrzeugpapiere bitte.“ So lautet dann in der Regel die Standard-Begrüßung der Rennleitung.

Offenbar hat die Unterbrechung des Rennen nicht überall Anklang gefunden. Darauf reagierten die Veranstalter bereits 2007 mit einer Anpassung der Teilnahmebedingungen.

Aus der Sitzung des Berliner Senats am 21. August 2007, der auf Vorlage des Senators für Inneres und (Motor-?)Sport, Dr. Ehrhart Körting, beschlossen hat, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen:

Bei Personen- und Fahrzeugkontrollen gab es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle mit tödlichem Ausgang für Polizeibedienstete. Zur Verbesserung der Eigensicherung wird die Polizei ermächtigt, bei Personen- und Fahrzeugkontrollen Videoaufzeichnungen zu fertigen, wenn dies in der konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Quelle: Pressemitteilungen des Landes Berlin

Ist ja nicht so schlimm. Wer nichts zu verbergen hat, kann sich ja filmen und archivieren lassen.

10 Kommentare

Zitat zum Samstag

Wir wollten hier ja nicht ‚Hau den Lukas‘ spielen.

Quelle: Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg Thomas Junggeburth, zitiert nach Gisela Friedrichsen, SPON.

Es gibt Juristen, die sind sich zu nichts zu schade.

3 Kommentare

Na endlich!

Seit gestern ist es klar: das Landesarbeitsgericht Hamm bekommt einen Hubschrauberlandeplatz.

berichtet das Nordrhein-Westfälische Jusitzministerium.

Das wurde aber auch Zeit, denn jedesmal mit dem Auto oder Mopped anzureisen, oder schlimmer noch: per ÖPNV, ist ja nicht zumutbar.

Und wenn man auf dem Rückflug dann eine flüssigkeits-resistente Tüte in Anspruch nehmen muß, kann man immer noch den Piloten dafür verantwortlich machen, nicht den Richter ob seiner Entscheidungen.

Ein schönes erstes Aprilwochenende allseits!

3 Kommentare

Freispruch für Lucas

Prozessbeobachter im Augsburger Verfahren melden gerade: FREISPRUCH für den Kollegen Lucas.

Nachricht gefunden beim Kollegen Detlef Burhoff

1 Kommentar

Eisbär Knut ist ertrunken.

So lautet das vorläufige Ergebnis einer Obduktion, die am Freitag im Berliner Zoo bekanntgegeben wurde. „Knut ist in Folge einer massiven Gehirnentzündung ertrunken, die mutmaßlich durch einen Erreger ausgelöst wurde“, erklärte Heribert Hofer, Direktor des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung Berlin.

Quelle: Stern

Kommentare deaktiviert für Eisbär Knut ist ertrunken.

Wanted

Die Bußgeldstelle möchte wissen, wer dieser Fahrer ist.

Die neumodischen Fotoapparate, die die Polizei zur Verkehrsüberwachung einsetzt, sind wirklich nicht schlecht. Immerhin ist diese Aufnahme bei knapp 140 km/h entstanden.

20 Kommentare