Der zweite Satz

Unter diesem Adler entschied das Gericht:

Das Ziel war erreicht: Kein Fahrverbot für die Betroffene, keine Punkte in Flensburg.

Der zweite Satz des Tenors, die Kostenentscheidung, der hat es allerdings in sich:

Und das ist nicht alles. Dazu kommen die Kosten, die durch die Verteidigung entstanden sind – die Verteidigung im Verfahren vor der Bußgeldbehörde und in zwei Hauptverhandlungsterminen vor Gericht, zu denen jeweils die Anreise aus Berlin erforderlich war.

Neben Führer- und Fahrzeugschein gehört eben auch ein Rechtsschutzversicherungs-Schein in die Brieftasche.

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Verhaltensmaßregel

Der Mandant fragt freundlich an:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich gestern per Post erfahren müssen, dass ich noch ein weiteres Mal „geblitzt“ wurde. Wie soll ich mich verhalten?

Vielleicht das nächste Mal einfach ein Brikettchen drauflegen; ein Fahrverbot gibt es erst ab 41 km/h. 8-)

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Subsumtionsübung beim Abendbrot

Lecker Fisch, fein angerichtet. So jedenfalls die Ankündigung auf der appetitlichen Verpackung:

Es gibt einen einschränkenden Hinweis, das Kleingedruckte auf der Verpackung, für Altersweit- und Kurzsichtige ohne Prothese Hilfsmittel nicht erkennbar:

Und so sieht die grausame Realität dann nach dem Öffnen am Abendbrottisch aus:

Im Lebtag gelingt das niemals nicht, mit diesem klebrigen Material den „Serviervorschlag“ nachzustellen.

Liebe Juristen, subsumieren Sie das bitte mal unter den Betrugstatbestand (§ 263 StGB).

(Anmerkung: Die Bitte hat einen durchaus ernsthaft gemeinten Hintergrund.)

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Strategieseminar für Rechtsanwälte

Ein Hinweis auf ein Seminar, das Rechtsanwälten helfen soll, die Aufmerksamkeit ihrer Zuhörer auf sich zu ziehen:

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Eine freundliche Vollmachtsdiskussion

Der Kampf um den Nachweis, daß der Verteidiger von seinem Mandanten bevollmächtigt wurde, nimmt teilweise völlig bizarre Formen an. Der Verteidiger versichert seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung, der Staatsanwalt glaubt ihm kein Wort und schon geht das Theater um die Vorlage einer Vollmachtsurkunde los.

Daß es auch anders geht, zeigt dieser Fall, den wir in unserer Kanzlei bearbeiteten. Kolja Zaborowski verteidigte den einen und ich den anderen Beschuldigten.

Es begann mit meiner Verteidigungsanzeige …

Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich. Auf Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Vor § 137 Rdz. 9 weise ich vorsorglich hin.

… dem Akteneinsichtsgesuch und dem üblichen Sermon.

Darauf reagierte der Staatsanwalt u.a. mit einer Bitte:

Sie sind als Verteidiger erfasst worden. Ich möchte Sie gleichwohl bitten, eine unterzeichnete Vollmacht Ihres Mandanten zeitnah nachzureichen. Da sich ein anderer Anwalt Ihrer Kanzlei für einen anderen Beschuldigten gemeldet hat, besteht Anlass zur Prüfung der Mandantierungsverhältnisse. Die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht kann grundsätzlich gewährt werden.

Ich habe ihm zurück geschrieben:

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und hier auch entbehrlich, nachdem beide Verteidiger diese anwaltlich versichert haben. Ich bitte daher darum, auf die Vorlage von Vollmachtsvordrucken zu verzichten.

Recht bald erhielt ich eine Antwort, mit der ich in dieser Form nicht gerechnet hatte:

Mit einer nur geringen Menge an Empathie für den geplagten Staatsanwalt ist sein Anliegen auch für einen knorrigen Verteidiger jedenfalls nachvollziehbar.

Und nachdem er das Thema mit diesen Worten eigentlich recht versöhnlich abschließt, scheint es hier ausnahmsweise einmal kein Fehler zu sein, seiner Bitte zu entsprechen.

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Vögel im Gegenverkehr

Das Flaggschiff der Deutschen Bahn AG.

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Der Gefangene

33 Jahre Knast – „Man fühlt sich nicht mehr eingeschlossen nach so langer Zeit. man läuft wie ein Uhrwerk und das war’s.“

Hans-Joachim Lenz wird 1951 in Niedersachsen geboren. Er erlernt viele Berufe: Stahlbauschlosser, Schmied und Drucker. 1978 verübt er in Berlin einen Raubmord und wird zu lebenslänglich “mit besonderer Schwere der Schuld” verurteilt. In der Strafanstalt Tegel, Deutschlands größtem geschlossenen Männervollzug, arbeitet er in der Gefängnisgärtnerei.

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Eine Vorschuß-Rechnung vor dem Wochenende

Es ist in unserer Branche üblich, den Mandanten vor Aufnahme der Tätigkeit um die Hereingabe eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Kosten zu bitten. Insoweit scheinen sich Strafverteidiger und Insolvenzverwalter nicht zu unterscheiden.

Allerdings sehen meine Vorschußrechnung inhaltlich ein wenig anders aus als die des Herr Frege:

Der Insolvenzverwalter für das Deutschland-Geschäft der Investmentbank Lehman Brothers, Michael Frege, hat 45,3 Millionen Euro als Honorar-Vorschuss erhalten.

Ich bin ein wenig nachdenklich geworden, als ich den Artikel im Manager Magazin gelesen habe.

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Verkehrshinweis

Prognose für 2025:

Mehr Radfahrer als heute, weniger Fahrten mit dem Auto und häufigeres Nutzen von Bahn und Bus.

Quelle: Tagesspiegel

Noch mehr von diesen anarchistischen Radfahrern in Kreuzberg?? Das hält unsere Demokratie nicht aus!

Danke an HU für den Hinweis!

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Hardcore

Vor dem Landgericht Göttingen wurde das Geständnis von Jan O. verlesen:

Erfahrenen Strafrechtlern und Opferanwälten wie den Nebenklage-Vertretern Carsten Ernst und Steffen Hörning stand das Entsetzen im Gesicht. Die beisitzenden Richterinnen blickten fassungslos zu dem Angeklagten, eine von ihnen schloss immer wieder die Augen. Routinierte Ermittler starrten ins Leere. Und das, obwohl sie alle das Dokument längst kannten. Abgehärtete Gerichtsreporter verließen den Verhandlungssaal.

Aus einem Prozeßbericht im Spiegel

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