Augen auf im Rechtsverkehr!

Mal eben auf dem heimischen Rechner den Virenschutz auf den Stand bringen. Die Installation des Upgrates erforderte den Neustart des Rechners, dann erschien dieser Hinweis, ich möge auf den Button „Beenden“ klicken. Den gibt es nicht, dafür aber den Button „Fertigstellen“.

Avast

Dieses Bild erinnert mich an einen Fall, den ich mal in Hamburg verteidigt habe. Obwohl mein Mandant einen deutlich lesbaren Hinweis darauf gegeben hat, daß die angebotene Leistung Geld kostet, wurde ihm vorgeworfen, er hätte vorgespiegelt, die seine Leistung sei kostenlos. Das gipfelte in dem (unzutreffenden) Anklagevorwurf, es habe gar keinen Kostenhinweis gegeben.

Frage an den Leser: Was passiert, ich jetzt auf „Fertigstellen“ klicke?

Nein, das ist kein Betrug, was der Softwarehersteller da macht; aber unschön ist es allemal, wenn man was auf’s Auge gedrückt bekommen soll, was man nicht bestellt hat.

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Der Frühlings-Troll

Es gibt oft Gründe, warum man sich mit den Gegebenheiten nicht abfinden möchte. Dann versucht man sie zu ändern. Gelingt das nicht, dann ist es eben so. Und dann gilt der hier:

Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist.

Ist zwar ein wenig hohl, das geflügelte Wort; es hilft aber schonmal über die blauen Flecke weg, die der kleine Geist bei seinen zahlreichen Versuchen bekommen hat, ständig mit dem Kopf gegen Beton anzustinken.

Vielleicht trägt jener Spruch und nun zusätzlich dieser Troll-Award dazu bei, es dem seit vielen Monaten schon schwarzgelisteten Leser leichter zu machen, seine notdürftig als Kommentare getarnten Abwasserrohrbrüche künftig z.B. in ein eigenes Blog zu schreiben. Oder eben sonstwo. Oder ganz woanders, aber nicht hier,

lieber Scharnold Warzenegger
(oder wie auch immer Sie sich schreiben mögen).

Ich gratuliere häßlichst! ;-)

Übrigens:
Für den Sommer-Troll-Award können die Bewerbungen bereits abgeben werden: Seien Sie so mutig und schreiben Sie freundliche Kommentare!

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Bild: © Georg Schemainsky / pixelio.de

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Auswahl eines Pflichtverteidigers

Der Beschuldigte wurde in flagranti erwischt. Er war kein Unbekannter, Einbruchdiebstahl scheint der Sicherung seines Lebensunterhaltes zu dienen. Deswegen wurde auch ein Haftbefehl verkündet und vollstreckt; da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, gehen Staatsanwaltschaft und Haftrichter davon aus, daß er sofort abhauen wird, wenn man ihn laufen läßt Fluchtgefahr besteht.

Die freundliche Strafprozeßordnung (StPO) sieht für solche Fälle die Bestellung eines Pflichtverteidigers vor, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO. Da der Haftrichter mit dem Ehemann der Rechtsanwältin befreundet ist, bekommt diese einen Anruf:

Ich habe Dich soeben in einem besonders schweren Fall des Diebstahls zum Pflichtverteidiger bestellt. Dein Mandant ist jetzt auf dem Weg in die Untersuchungshaftanstalt.

Die Rechtsanwältin ist aktive Gewerberechtlerin; nebenher hat sie auch sehr gute Mandanten aus Vermieterkreisen, die sie berät. Deswegen ruft sie bei einem Strafverteidiger an und fragt, was denn nun zu tun sei:

Wie komme sie denn in die Haftanstalt? Was sei denn, wenn der Mandant gar kein Deutsch spreche? Wann fände denn jetzt die Gerichtsverhandlung statt? Und wenn sie dann verhindert sei? …

Die Auswahl des Verteidigers, der einem Beschuldigten bestellt wird, liegt im freien Ermessen des Richters. Richterlicher Unabhängigkeit, die keiner Weisung unterliegen darf. Und wenn diese Unabhängigkeit dazu genutzt wird, um das Privatleben angenehmer zu gestalten, kann man dem Richter nicht in die Suppe spucken.

Die richterliche Unabhängigkeit soll den Beschuldigten schützen; so jedenfalls lautet der Ansatz. In diesem Fall sieht es danach eher nicht aus.

Der um Rat gebetene Verteidiger hat seiner Kollegin dann geraten, sofort einen Haftprüfungsantrag zu stellen, Beiordnung eines Dolmetschers und Akteneinsicht zu beantragen, dann Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufzunehmen und den Mandanten in der Haftanstalt zu besuchen … und vielleicht zu überlegen, ob das Mandat nicht besser bei jemandem aufgehoben ist, der sich mit Gewerbe- und Mietrecht nicht auskennt.

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Steuerrecht – wie es leibt und lebt

Ein Kollege berichtet über ein steuerrechtliches Problem, das er im Zusammenhang mit einer Schachtel Pralinen bekommen hat.

Er hat ein paar Nettigkeiten mit einem Schweizer ausgetauscht. Höflich, wie unsere Nachbarn aus der Oase nun einmal sind, bedankt sich der EU-Ausländer für die informelle Beratung und schickt dem Kollegen ein Packeli hochwertige Süßigkeiten.

Der Zoll schätzt den Wert der Leckereien auf knapp 70 Euro und fordert von dem Kollegen runde 10 Euro Einfuhrumsatzsteuer.

Ich kann mir gut vorstellen, daß das rechtlich alles seine (gesetzliche) Ordnung haben wird; diesen Steuerrechtlern traue ich ja mittlerweile alles zu, nur nichts Gutes.

Aber unappetitlich (um nicht ein schlimmeres Wort zu nutzen) ist sowas allemal. Was denkt ein verbeamteter Zöllner eigentlich, wenn er so einen Steuerbescheid rausschickt? Denkt der überhaupt? Oder ist sowas rein reflexgesteuert, weil man für diese Arbeit eigentlich sein Gehirn abschalten muß?

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Die Super Bar in der Kanzlei

Mal wieder etwas Neues für die wichtigste Maschine unserer Kanzlei:

SuperBar01

Damit unseren Mitarbeiterinnen die kunstvolle Fertigstellung der Verteidigungsschriften locker von der Hand geht. 8-)

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Staatsanwaltserschreckung als Sondernutzung

Es war knapp. Parkplätze dienen dem öffentlichen Straßenverkehr. Wenn man sie zu lange belegt, parkt man nicht mehr, sondern nutzt sie. Zu anderen, also besonderen Zwecken; zum Beispiel, um Staatsanwälte zu erschrecken, wenn sie auf dem Weg zum Gericht sind. Und dafür braucht man eine Erlaubnis.

Also, um es kurz zu machen: Wenn eine Wanne wochenlang an einer Stelle herumsteht, um Staatsanwälte zu erschrecken, ist das eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.

Goldelsenwanne

Deswegen schnell hier noch ein Abschiedsbild von der Else, nachdem die Wanne dort seit gut zwei Wochen ihrer Bestimmung nachgegangenstanden ist. Bevor die geballte Ordnungsmacht antanzt, um die nicht erlaubte Staatsanwaltserschreckung zu unterbinden.

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Die Inaugenscheinnnahme durch einen Polizeibeamten

Es gab ein Problem im Straßenverkehr. Irgendwas im Zusammenhang mit einem Überholmanöver.

Die beiden Verkehrsteilnehmer haben sich nebeneinander stehend an der nächsten Ampel getroffen und der Mercedesfahrer Gottfried Gluffke hat aus dem offenen Seitenfenster heraus dem Moppedfahrer Wilhelm Brause ein Jagdmesser „vorgeführt“. Spontan hat Brause dem Gluffke eins auf’s Ohr gegeben.

Der Polizeibeamte schreibt nun in die Ermittlungsakte:

Das in Augenschein genommene linke Ohr des Geschädigten wies minimale Rötungen auf. Diesbezüglich werde der Geschädigte selbstständig und unaufgefordert ein Attest nachreichen.

Sätze, die das Leben ein Polizeibeamter schreibt.

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Die Weltreise der besorgten Verwandtschaft

Kommen-Bleiben-GehenEs war nicht ganz einfach, einen Termin zu finden, zu dem der Vater und der Bruder meines inhaftierten Mandanten auf einen Caffè in unsere Kanzlei kommen wollten. Das enge Zeitfenster war schließlich gefunden, gestern Abend um 17:30 Uhr wollten die beiden kommen. Es ging nur um Informationen über den Verfahrensstand und die weiteren Aussichten.

Um 17:35 Uhr rief der Bruder an und teilte ein paar Minuten Verspätung mit. Um 18:10 Uhr hat ihn unsere Mitarbeiterin zurück gerufen und mitgeteilt, daß ich um 18:30 Uhr zu einem auswärtigen Termin die Kanzlei verlassen müsse, und gefragt, ob nicht besser ein neuer Termin vereinbart werden soll. Nein, daß sei nicht nötig, man sei gleich in Kreuzberg.

Um 18:35 Uhr klingelte es und vor der Tür standen vier Erwachsene und zwei Kinder, die sich Sorgen machten um Ihren Sohn, Bruder, Neffen und Vater: Es sei doch wohl eine Unverschämtheit, daß der Anwalt nicht da sei, sie seien schließlich extra aus Tempelhof nach Kreuzberg gefahren.

Bei Caffè, Tee, kalten Getränken und – für die Kids – Keksen haben sie sich dann von unserer Mitarbeiterin informieren lassen. Um kurz nach 20 Uhr sind sie dann beruhigt und zufrieden wieder zurück nach Tempelhof abgereist.

Bild: Pilger

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Nicht fleischlich

Ich muß schon sagen, Phantasy haben sie keine.

Aber es juckt mir dann doch mal in den Fingern, den armen Waisen zu antworten, um zu erfahren, wie sich die Sache dann weiter entwickelt. Na, vielleicht beim nächsten Mal.

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Erstmal Strafanzeige, dann sehen wir weiter …

Es ging angeblich um eine geplatzte Lastschrift. In einer Apotheke hatte jemand irgendwelche Verhütungsmittel gekauft und mit einer EC-Karte bezahlt. Die Apotheke hat eine so genannte Zahlungsausfallversicherung abgeschlossen, die dem Versicherten …

… trotz missbräuchlich benutzter oder nicht gedeckter EC-Karten sein Geld …

… zahlt. So jedenfalls lautet die Einleitung einer Strafanzeige.

Der Versuch der Apotheke, den Kaufpreis vom angegebenen Konto einzuziehen, scheiterte wegen mangelnder Kontendeckung. Die Apotheke nahm den Versicherer in Anspruch, der dem Apother „sein Geld“ zahlte.

Dann folgte ein netter Brief des Versicherers an die nächstgelegene Polizeidienststelle, der den Grund seiner Anzeige mit diesen Worten substantiierte:

Wir stellen vorsorglich Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Tatbestände. Bedauerlicherweise sind wir nicht im Besitz von Unterlagen, die zur Aufklärung des Vorfalles beitragen könnten. Wir haben auch keine unmittelbare Kenntnis über den Hergang.

Die Informationen kann sich die Staatsanwaltschaft ja gefälligst selbst besorgen; erstmal raus mit der Strafanzeige, dann haben die Versicherungsfritzen das Zeug vom Tisch. Und wenn die Ermittler dann was herausgefunden haben, werden sie sicherlich dem Versicherer „sein Geld“ hinterher tragen.

Ich bin auf die Nasen gespannt, die irgendwann von dem Versicherer als Zeugen in die Beweisaufnahme geschickt werden.

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