Zimmerservice beim LG Aachen

Ich dachte bisher, die Suche nach den Gerichtssälen und Zimmern im Kriminalgericht Moabit sei kompliziert. Bis ich in der vergangenen Woche das Justizzentrum in Aachen besucht habe.

Dort gibt es vier Häuser (A bis D) und vier Etagen (Erdgeschoß bis 3). Und eine Anordnung der Räume, die sich einem Nichtmathematiker (Avocatus non calculat.) auch auf den dritten Blick nicht erschließt.

Aber dort sitzen auch findige Mitarbeiterinnen in der Information, die wissen, daß die Besucher, insbesondere engagierte (und deswegen vergeßliche) Strafverteidiger, sich lange Zahlenreihen nicht merken können.

Auf meine Frage, ob und gegebenenfalls wo ich mir denn einen Robe ausleihen könne, bekam ich zunächst die Antwort:

Im Haus D, 1. Obergeschoß, Zimmer 1.319

Meinen verzweifelten Blick erkennend griff die Mitarbeiterin flugs zum Filzstift und notierte mir die endlos erscheinende Ziffernfolge auf einem sorgsam ausgeschnittenen Zettelchen:

Zimmerservice-2

Ich habe mich dann auch sofort getraut, nach der Geschäftsstelle der 1. Großen Wirtschaftsstrafkammer zu fragen. Schwups, da hatte ich auch schon das zweite Zettelchen in der Hand.

Zimmerservice

Nach ein paar Fragen auf dem Weg zu den beiden Zielen an drei oder vier Wachtmeister, die ich auf meiner Suche dann getroffen hatte, habe ich den Sitzungssaal A 1.019 auch ohne Zettelchen gefunden: Sofort hinter der Rezeption rechts …

Das nenne ich doch mal einen guten Service. Vielen Dank aus Kreuzberg nach Aachen!

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HipHop Kafka – Der gerappte Process

Kafka_Der_Prozess_1925Als ich vor gefühlten 100 Jahren Kafkas Roman „Der Process“ lesen mußte, hätte mir der Autor (und mein Deutschlehrer) nicht im Dunkeln begegnen dürfen. Es war eine fürchterliche Quälerei, diesen Text zu lesen – und zu verstehen.

Ich habe den Roman dann viel später, nach meinem Jura-Examen, noch einmal durchgearbeitet (!) und entdecke heute, bei meiner Tätigkeit als Strafverteidiger, immer wieder aktuelle Parallelen zu dem Verfahren, mit dem man Josef K. überzogen hatte.

Diesen Text habe ich in verschiedenen Varianten immer mal wieder von meinen Mandanten gehört:

Ich wache auf und werd von Wächtern ohne Grund verhaftet
Sie selbst wissen nicht, warum, ich kann es nicht verkraften
Sag, wer sind die Leute und wer hat sie geschickt,
denn ohne dass ich was getan hätte, ham sie mich erwischt.

Damals, in den siebziger Jahren, in der Unterprima, war ich gezwungen worden, eine schriftliche – ungereimte – Inhaltsangabe abzuliefern, die mich und den Herrn Oberstudienrat nicht wirklich überzeugt hat.

Ich glaube das hier, was Tobias Stoll aus der gleichen Aufgabe gemacht hat, die man mir seinerzeit gestellt hatte, hätte mir auch damals schon wesentlich besser gefallen:

Applaus, Applaus!


Gefunden auf SPON
Bild: Verlagseinband 1925 via Wikipedia
Danke an HU für den Hinweis.

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Mal sehen, wer nachher noch fahren kann

Zwei Studenten fuhren zu einer Erstsemesterfete. Nicht zum wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, sondern mit dem Ziel, kräftig zu feiern und viel Alkohol zu trinken. Der eine hatte ein Auto und kaufte das Bier, der andere trank fleißig mit und feierte noch weiter, als der mit dem Auto schon längst in dem selbigen schlief. Einen Plan wann und vor allem wie man wieder nach Hause kommt, gab es nicht.

Irgendwann als der Morgen graute, verging dem übrig gebliebene Partygast die Feierlaune. Er weckte den im Auto schlafenden und fragte, ob man jetzt nicht mal langsam nach Hause fahren wolle. Schlaftrunken übergab der die Autoschlüssel, schnallte sich an und los ging die wilde Fahrt. Bis zur Kurve einer Autobahnauffahrt, wo der Fahrer das Auto zu Schrott fuhr.

Der mit dem Auto hatte auch eine Vollkaskoversicherung, die sollte nun den Wiederbeschaffungswert und die Bergungskosten zahlen. Die Versicherung lehnte das ab. Wer Besoffene fahren lässt, kann ja wohl nicht verlangen, dass die Versicherung dann die Zeche zahlt. Das Landgericht Bonn sah das ein wenig anders, vernahm den Fahrer als Zeugen und sprach dem mit dem Auto zumindest 25 Prozent des Schadens zu.

Der Versicherungsfall sei zwar grob fahrlässig herbeigeführt worden, da mit gegenseitiger Kenntnis viel Alkohol getrunken wurde und man einem erkennbar erheblich Betrunkenen eben nicht die Schlüssel zu seinem Pkw übergeben sollte. Unter Anwendung des zum Schadenszeitpunkt bereits geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetzes müsse man aber eine dem Grad des Verschuldens entsprechende Quote bilden. Gegen eine komplette Leistungskürzung sprach nach Auffassung des Gerichts, dass nicht der Versicherte selbst im alkoholisierten Zustand den Wagen gefahren hat, sondern sein mindestens ebenso betrunkener Bekannter.

Hätte zum Unfallzeitpunkt das alte Versicherungsvertragsgesetz Anwendung gefunden, wäre der mit dem Auto leer ausgegangen. Es galt das „Alles oder Nichts“ Prinzip. Das hat der Gesetzgeber bei der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes abgeschafft. Jetzt kommt es darauf an, welches Maß an Verschulden einem Versicherungsnehmer angelastet werden kann.

Nachlesen kann man das Urteil des Landgericht Bonn vom 31.07.2009, Az: 10 O 115/09 hier.

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Kein Multitasking beim Richter

Die mit Abstand schwierigsten Mandanten eines Rechtsanwalts sind – nein, nicht Lehrer, sondern – Juristen. Aber auch innerhalb dieser Kategorie läßt sich differenzieren. Spitzenreiter sind hier – na? – Richter.

Beleg gefällig? Bitteschön:

Er wolle keine Extrawurst, ihm sei auch nicht langweilig und er sei schon gar kein Querulant, verteidigte ein Amtsrichter aus dem Breisgau … seinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Hmm. Der Küchenpsychologe zieht bei so einer Verteidigungsstrategie sofort eindeutige Schlüsse. Das aber erstmal beiseite; was ist denn nun passiert?

Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 7 km/h, die der Richter – aus eigener Tasche! – mit 25 Euro büßen soll. Das geht ja nun gar nicht. Vor allem deswegen, weil die Straßenverkehrsordnung den vollen Juristen massiv überfordert.

In einer Tempo-30-Zone müsse er stets mit Kleinkindern und Omas mit Rollatoren rechnen. Deswegen sei er verpflichtet, permanent auf die Straße zu schauen. Wenn er aber den Rentner- und Kinder-Verkehr beobachtet, könne er nun mal nicht den Tacho im Blick behalten.

Ja, er halte es schlechterdings für gefährlich, das kleine rote Tacho-Strichlein wie eine Schlange zu fixieren. Genau so passierten nämlich Unfälle.

berichtete die Badische Zeitung.

Das Verfahren wurde ausgesetzt, damit – zum Beweis der Tatsache, daß Richter nicht multitaskingfähig sind – ein Physiker feststellen kann, daß die StVO für Richter nicht anwendbar ist, wenn sie mit dem Auto an Altersheimen und Kindergärten vorbeifahren.

Danke an Tobias Andrae für den Hinweis.

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Seltsame kollegiale Werbung

Der Versicherer des Unfallgegners wollte den Schaden unseres Mandanten nicht regulieren. Wir haben daher geklagt. Und zwar erfolgreich.

Der Kollege, der den Versicherer vertreten hat, gehört einer großen und bekannten Berliner Kanzlei an, die sich auf die Regulierung von Verkehrsunfällen spezialisiert hat und auch stets gute Arbeit leistet. Nur mit dem Kanzlei-Marketing scheinen es die Strategen nicht so zu haben.

Sie reagieren nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens mit einer eMail auf unsere Mahnung:

Sehr geehrte Kollegen,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 06.09.2013 und haben dieses umgehend an unsere Mandantschaft weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass nunmehr umgehend Zahlung erfolgen wird.

Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bitten wir zunächst abzusehen und bitten Sie, uns zu informieren, sollte bis zum 13.09.2013 wiederum kein Geldeingang festgestellt werden können.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
gez.
Rechtsanwalt

Wenn wir Sie künftig monatlich über für Sie Wissenswertes aus dem Verkehrs- und Arbeitsrecht informieren dürfen, können Sie auf unserer Homepage unser

Rechtsjournal bestellen.

Einen Vorgeschmack bekommen Sie auf unseren Seiten www.facebook.com/***oder www.***.com.

Es geht ja völlig in Ordnung, wenn eine Kanzlei auch mit eMails Werbung macht. Aber im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Mandats eine solche Werbung an die Gegenseite zu richten, mutet schon ein wenig seltsam an. Vor allem auch deswegen, weil man in diesem Fall unterlegen war.

Ich hoffe für die Kollegen, daß das nur ein einmaliger Ausrutscher war.

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TrackBack per NSA

Dem US-Geheimdienst NSA sei es möglich, mit den Nutzern von iPhones, Android-Smartphones und BlackBerry-Geräten auch dann zu kommunizieren, wenn sie diese Geräte gerade mal nicht nutzen. So berichtete es gestern heise online unter Berufung auf einen Artikel im Spiegel.

Danach seien die geheimen Diensthabenden imstande, nahezu alle Inhalte, die sich auf den ständigen Begleitern befinden, auszulesen, und zwar nicht nur die Standards wie Kontaktlisten, Notizen und SMS-Verkehr, sondern beispielsweise auch die Aufenthaltsorte des Handy-Besitzers.

Na prima, wenn ich mich das nächste Mal im Wald verfahre, rufe ich einfach in Washington an, und die sagen mir dann, wie ich wieder nach Hause komme. Wenn es dem NSA dann noch gelänge, rechtzeitig vor meinem Eintreffen die Caffè-Maschine einzuschalten, wäre es perfekt.

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Auslandsknöllchenrabatt: 100%

AuslandsknöllchenrabattWie man „teilweise bis zu 50 % der Strafe erlassen“ bekommt, kann man in der Septemberausgabe der ADAC-Motorwelt lesen.

In einem Bericht über „Rabatte auf Knöllchen im Ausland“ verrät der ADAC einen Trick, wie man in Italien 30 % des Bußgelds sparen könne: Einfach sofort zahlen, gern auch direkt mit EC Karte.

In Großbritannien soll es demnach sogar einen Rabatt von 50 % geben, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb von 14 Tagen gezahlt werde.

Der Kundige weiß allerdings, dass es auch eine 100-prozentige Ersparnis geben kann. Dieser volle Rabatt immer dann möglich, wenn der Schnellfahrer oder Falschparker schlicht überhaupt nicht zahlt. Denn dann muss die ausländische Bußgeldbehörde versuchen, die Knolle mithilfe der deutschen Behörde in Deutschland zu vollstrecken.

Die Vollstreckung von Auslandsknollen ist jedoch nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden, den ausländischen Behörden sehr gerne vermeiden. Das hängt auch damit zusammen, dass die erfolgreiche Vollstreckung nicht den Ausländern zu Gute kommt; das Bußgeld landet dann nämlich im deutschen Staatssäckel.

Sinnvoll erscheint daher, das freundlich gemeinte Rabattangebot vor Ort nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Post abzuwarten, die irgendwann zuhause eintrudelt. Dann ist immer noch Zeit genug, einen versierten Verkehrsrechtler um Rat zu fragen.

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Sightseeingwanne

Kaum hat man die Wanne abgestellt, karren auch schon die Touristenbusse an.

Sightseeingwanne

Naja, kann man ja verstehen … das gute Stück ist eben ein Kultfahrzeug. ;-)

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 51

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Bayerische Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit

Ein psychiatrischer Sachverständiger ist nur dann unparteilich und unvoreingenommen, wenn er das von der bayerischen Staatsanwaltschaft gewünschte Ergebnis eines Gutachtens nicht störend und nachhaltig beeinflußt.

Liest man – jedenfalls so ähnlich – in der Süddeutschen Zeitung.

In Bayern haben die staatlich alimentierten Juristen in der letzten Zeit bemerkenswert häufig psychiatrische Probleme.

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