Zulassungsrecht

Party der Bandidos – gut besucht

Sogar Beamte des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrsdienste waren am Samstag in der Weddinger Provinzstraße zu Gast.

Einladungskarten konnten die 140 (!) Beamten aber nicht vorlegen. Aber dafür wurden die geladenen Gäste kontrolliert, als sie auf dem Clubgelände um Einlaß baten.

Aber nicht nur im Wedding waren die Kontrolleure aktiv:

An der Landesgrenze zu Brandenburg erwarteten Polizeitrupps die „Biker“ und achteten darauf, dass sie die Verkehrsregeln einhielten. Wie erwartet kam es zu einer verbotenen Konvoifahrt mit diversen Rotlichtverstößen, die an der See- Ecke Reinickendorfer Straße von den Einsatzkräften gestoppt wurde.

Nachdem die Ordnung auf der Straße wieder hergestellt worden war, ging es weiter:

Gegen 15 Uhr 15 betraten Fahnder überraschend für die dort Anwesenden das Gelände des Motorradclubs und durchsuchten die Räumlichkeiten. Insgesamt überprüften die Ermittler bis zum Abend 146 Personen und mehrere Fahrzeuge. Gegen zwei Personen bestanden Haftbefehle. Sie wurden festgenommen. Die Beamten stellten eine Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen sicher.

Na, das ist aber auch nicht die feine englische Art, mit einer Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen auf eine Geburtstagsparty zu kommen.

Vier Motorräder wurden sichergestellt, da sie wegen unzulässiger technischer Veränderungen einem Gutachter vorgestellt werden sollen.

Da freut sich der DEKRA-Gutachter in seiner Niederlassung in der Belziger Straße wieder über die neuen Aufträge.

Auch einem „VW-Bus“ wurde die Weiterfahrt wegen eines technischen Mangels untersagt. Die Beamten fertigten mehrere Strafanzeigen, darunter neun Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsstrafanzeigen.

Nun denn, alles in Allem ist nichts passiert, was nicht zu erwarten war.

Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Richtig zu tun hatte die Polizei auch an einer anderen Stelle in der Stadt:

Insgesamt haben die Polizeibeamten ab 1 Uhr 103 Personen kontrolliert, von denen 21 zunächst zur Identitätsfeststellung vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Neun Personen sind festgenommen worden, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten und für die Ausländerbehörde eingeliefert werden. Ferner fertigten die Beamten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz.

Das war ein Großeinsatz in der Nacht zum Sonntag in einem Lichtenberger Großmarkt

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Loud Pipes Save Lives

Da haben nun geräusch-empfindliche Techniker das Hybrid-Auto erfunden, das kaum noch stinkt und lärmt. Die Öko-Fraktion applaudiert. Und wer meckert? Na? Richtig: Die US-Blindenorganisation. Berichtete Rechtsanwalt Tobias Glienke beim Kreuzberger Verkehrsrecht

Ich sag’s ja: Es geht eben nichts über eine ordentliche Brülltüte. ;-)

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Chip-Tuning und Betriebserlaubnis

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 U 181/05) hat sich mit Chiptuning beschäftig und am 24.03.2006 geurteilt:

Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut („Chip-Tuning“), der das Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr. 4 c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 III 1 Nr. 4 a StVZO vorliegt.

Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.

Ich befürchte, es kommt nicht darauf an, daß es sich hier um einen Automotor gehandelt hat. Der Inhalt dieser Entscheidung könnte auch für Mopped-Motoren gelten. ;-)

Aber ernsthaft: Es wird deutlich, daß man sollte vorsichtig sein sollte, wenn man an der Motorsteuerung herumbastelt.

Die Entscheidung ist in der NZV 2007, 44 veröffentlicht.

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Sauber und gepflegt

Für Motorräder und Roller mit amtlichem Kennzeichen und Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989 ist seit April 2006 eine Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) in die Hauptuntersuchung integriert. In den ersten sieben Monaten hat der TÜV Nord fast 100.000 dieser AUKs vorgenommen. Das Ergebnis: Lediglich 1,2 Prozent der vorgestellten Motorräder erhielten aufgrund von erhöhten Abgaswerten keine Plakette. Etwa 5,5 Prozent konnten die Umweltschutzanforderungen aufgrund von erkannten Mängeln an abgasrelevanten Bauteilen wie Zündanlage, Luftfilter, Vergaser oder Auspuff nicht erfüllen.

Nach Einschätzung von Roger Eggers vom TÜV Nord liegt das zum Teil an der guten Pflege, die Biker ihren Böcken gönnen …

Quelle: bikersnews

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Ein Kuchenblech für die Harley

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied im Mai 2006:

Kein Anspruch auf verkleinertes Saisonkennzeichen für Fahrer einer Harley Davidson

Der Halter einer Harley Davidson kann bei Platzmangel an seinem Motorrad keine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Saisonkennzeichen verlangen. Das Gericht verwies zur Begründung auf die vorrangige Pflicht des Halters eines Motorrades, an seinem Fahrzeug die erforderlichen Veränderungen vornehmen zu lassen, damit ein Kennzeichen vorschriftsmäßig angebracht werden kann. Nur wenn der hierfür erforderliche Aufwand unverhältnismäßig sei, könne eine Ausnahme von den vorgegebenen Mindestmaßen gemacht werden.

Das Urteil stammt vom 15.05.2006 und trägt das Az.: 4 K 1442/05.KO.

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