- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Rechtsanwälte
Geschäftsidee: Taxi-Anwalt
Mittlerweile ist es wohl so, daß der Beruf eines Rechtsanwalts kein Garant für ein gesichertes Einkommen ist. So mancher Kollege muß hinzu verdienen. Einige haben sich dazu als Taxifahrer verdingt.
Im westfälischen Wanne hat sich ein Kollege gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Taxifahrer selbständig gemacht.
Gute Idee sowas. ;-)
Hinweise auf den Ideengeber finden sich im Impressum und bei Denic.
Verteidigung durch einen Medienrechtler
Ich bin gespannt, was dabei herauskommt: Ein bekannter und beliebter TV-Moderator wurde am Samstag in Frankfurt verhaftet. Man legt ihm ein Verbrechen zur Last und schließt ihn weg.
Der Moderator läßt sich Medienberichten zur Folge nun von einem Rechtsanwalt verteidigen, der ansonsten Unternehmen, Verbände und Persönlichkeiten im Marken- und Medienrecht berät.
Ich begreife das nicht. Kein Mensch käme auf die Idee mit einem gebrochenen Bein zum Zahnarzt zu rennen, nur weil man den seit Jahren gut kennt und der einem die Zähne gut in Schuß gehalten hat. Welche Konsequenzen das haben kann, ist bekannt.
Aber vielleicht erkennt der Zahnarzt der Medienrechtler ja doch noch rechtzeitig seine Grenzen. Dem Beschuldigten würde ich es wünschen.
update:
Laut Pressemitteilung seines Unternehmens wird der Beschuldigte von einem erfahrenen Profi verteidigt (der sein Abitur am selben Gymnasium gemacht hat wie ich, allerdings ein paar Jahre vorher).
Mandanten-Piraterie
Es gibt sie immer wieder, die Herren Rechtsanwälte, die im Knast auf Jagd gehen und dabei höchst unfeine Methoden anwenden.
Jetzt scheint wieder ‚mal einer erwischt worden zu sein, und zwar einer, der es ob seiner Popularität eigentlich gar nicht nötig gehabt hätte. Desto größer ist natürlich die Häme, die ihm entgegen schlägt.
Spiegel Online berichtete über eine Urkundenfälschung, die die Staatsanwaltschaft einem recht bekannten Verteidiger vorwirft. Er soll sich mit gefälschten Unterlagen Zugang zu Untersuchungshäftlingen erschlichen und versucht haben, die Mandate zu übernehmen; vorzugsweise in spektakulären Verfahren. Darüber hätten sich andere Anwälte beschwert.
Der Kollege selbst hält die Vorwürfe für „haltlos“ und stellt sich der Anklage insoweit entgegen.
Wenn ein Verteidiger einen Gefangenen in der Untersuchungshaftanstalt besuchen will, prüft ein Wachtmeister die Berechtigung, also ob der Verteidiger bevollmächtigt oder vom Gericht zum Pflichtverteidiger bestellt wurde. Dazu legt der Anwalt dem Wachtmeister ein Stück Papier vor: Zum Beispiel die Vollmachtsurkunde, den Gerichtsbeschluß oder eine Besuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft.
Es ist nicht sehr schwierig, den Wachtmeister zu täuschen, hat er doch kaum eine Möglichkeit, die Echtheit z.B. der Unterschrift unter der Vollmacht zu prüfen.
Andererseits halte ich es auch nicht für notwendig, schärfere Kontrollen einzuführen; schließlich darf man insbesondere von Strafverteidigern erwarten, daß sie sich von den Leuten unterscheiden, die sie besuchen wollen. Also geht auch der Wachtmeister von der Ehrlichkeit der Kollegen aus. Und das ist auch richtig.
Um so schäbiger ist es, wenn das Vertrauen der Justizbediensteten durch die Vorlage gefälschter Unterlagen mißbraucht wird. Und wenn der Eindringling dann zusätzlich noch versucht, auf diesem Wege Mandate zu entern und andere Verteidiger aus dem Mandat zu drängen, gebührt ihm die Höchststrafe.
Ich wünsche dem Kollegen, den der Spiegel dort an den Pranger stellt, noch bevor er verurteilt wurde, daß sich die Haltlosigkeit des Anklagevorwurfs herausstellt.
Geschmacks-Atheist
Simplify your life. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
fragt jemand, zu dessen Lieblingsbüchern der Palandt gehört.
Ok, es ist manchmal etwas mühsam, den komplizierteren Weg zu gehen. Es kommt jedoch drauf an, was am Ende hinten aus dem Siebträger raus kommt.

Vollautomaten sind etwas für Simplifier, die vermutlich ihre Mittagspause im Kaufhaus-Restaurant verbringen. Und die trinken im Zweifel auch Puller-Kaffee aus der Thermoskanne.
8-)
Teure Medikamente
193 Euro für drei winzige Pillen! Die Abzocker!!
Kommentar einer Berlinerin im Radio zu den Kosten der Medikamente, die ihr vom Arzt verschrieben wurden. Es ist zu befürchten, daß sie das Prinzip nicht verstanden hat.
Ich kenne diese Art Argumente auch für den anwaltlichen Bereich: „So viel Geld wollen Sie für den einen Zwei-Seiten-Brief haben?!“ Dann ist es mir (noch) nicht gelungen zu vermitteln, daß der Wert von Pillen „Briefen“ nicht von deren Umfang abhängt.
Erfahrener Strafverteidiger gesucht
Auf der Mailingliste für Rechtsanwälte suchte ein Anwalt für seinen Mandanten einen „einen Kollegen für Strafrecht“.
Angeklagt war der Mandant wegen einer Körperverletzung. Der Anwalt schilderte knapp, es habe sich um eine relativ harmlose Rangelei gehandelt. So harmlos, daß sie im Ermittlungsverfahren bereits einmal nach § 170 II StPO eingestellt wurde. Also eigentlich aus Sicht des Mandanten ein Spitzen-Ergebnis, das der Anwalt wohl mit leichter Hand erreicht hatte.
Aus nicht weiter mitgeteilten Gründen wurde das Verfahren wieder aufgenommen und die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Mandanten Anklage. Im Rahmen der Hauptverhandlung eskalierte die Sache, und zwar im dritten (!) Fortsetzungstermin. Plötzlich stand nicht mehr eine Körperverletzung im Raume, sondern eine räuberische Erpressung. Also ein Verbrechen, für das nach §§ 255, 249 StGB grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorgesehen ist.
Bevor es nun im vierten Hauptverhandlungstermin an’s Eingemachte geht, zieht der Kollege die Notbremse; er will die Sache an einen erfahrenen Strafverteidiger abgeben:
Bin selbst weit zu unerfahren im Strafrecht.
Das ist ein klassisches Beispiel für die Fälle, die ich häufiger angetragen bekomme. Meist allerdings erst nach der Verurteilung, um dann im Rechtsmittel zu retten, was noch zu retten übrig geblieben ist.
Der vorgetragene Fall soll eine Warnung darstellen – in zwei Richtungen:
Zum ersten an den Beschuldigten:
Wenn es um den Vorwurf einer Straftat geht, sollte sich der Beschuldigte grundsätzlich in jedem Fall an einen Strafverteidiger wenden und nicht an einen Rechtsanwalt, der sich vielleicht früher einmal im Scheidungsverfahren als Spitzenjurist erwiesen hat.
Zum zweiten an den Rechtsanwalt, der kein Strafverteidiger ist:
Wenn ein Mandant ihn mit einer Verteidigung beauftragen möchte, sollte er ihn sofort – und nicht erst, wenn das Kind im Porzellanladen auf die Schnauze gefallen ist – einen Strafrechtler verweisen.
Wie der Fall zeigt: Am Ende einer kleinen Rangelei könnte die Vernichtung der gesamten Existenz stehen. Für die räuberische Erpressung liegt die gesetzliche Obergrenze bei 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Gepflegte Zivilrechtler
Aus einem Schriftsatz in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, die zwei engagierte Kollegen für ihre jeweiligen Mandanten miteinander geführt haben:
Der Kollege Rechtsanwalt Rudolf Ratte ist es nicht wert, daß man über sein Geschreibsel sinniert, er argumentiert auf dem Niveau nationalsozialistischer Propaganda kurz vor dem Zusammenbruch und sucht sich sein Klientel in den Kreisen, die zu Recht als Abschaum qualifiziert werden. Gleich und Gleich gesellt sich halt gern.
Und ich dachte, manche gepflegte Auseinandersetzung, die ich im Zusammenhang mit der Verteidigung eines Mandanten geführt habe, seien schon hart an der Grenze gewesen. Aber das hier ist echt hart.
Womit bewiesen ist: Wir Strafverteidiger sind eben doch nicht die Schmuddelkinder unter den Rechtsanwälten. ;-)
