Rechtsanwälte

Fortbildungsgrüße

Prominente Grüße erreichten mich per SMS:

Der Kollege Tobias Glienke läßt sich heute fortbilden und hatte offenbar auch Zeit, ein Schwätzchen mit dem Dozenten zu halten.

Ich grüße auch auf diesem Wege den Kollegen Burhoff gern zurück.

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Kranker Rechtsanwalt

Das Amtsgericht schickt mir eine Abladung. Am 21.12.2010. Der Termin am 25.01.2011 wurde aufgehoben.

Ich werde gleich mal nachfragen, ob in Eberswalde schon bekannt ist, woran ich erkrankt sein werde. Dann könnte ich ja schon vorsorglich ein paar Medikamente einkaufen …

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Schönen Dank auch …

… liebe Frau Kollegin, für diese wunderschöne Weihnachtskarte,

über die ich mich wirklich sehr gefreut habe.

Liebe Grüße zurück von Deinem Kollegen, Weihnachtsmuffel und Katzenhaar-Allergiker.

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Idiotischer geht’s nicht

Ein Rechtsanwalt wollte in die Untersuchungshaftanstalt (UHA). Neben seinen Akten hatte er auch ein Pfund Kaffee dabei, das er seinem Mandanten mitbringen wolte – so teilte er es dem Justizwachtmeister bei der Eingangskontrolle mit.

Jeder Verteidiger, der auch nur ein einzges Mal in der UHA Moabit war, weiß genau, daß das nicht zugelassen ist. Daß dieser Rechtsanwalt offenbar keine Kenntnis davon hatte, zeigt bereits seine Professionalität.

Dieser Rechtsanwalt hat dem Wachtmeister auf dessen entsprechenden Hinweis das Päckchen Kaffee zur Aufbewahrung gegeben. Dem Wachtmeister fiel allerdings auf, daß das Päckchen etwa 300 bis 400 Gramm schwerer war als ein Pfund. Neugierig, wie so Wachtmeister sind, schaut er mal nach.

Nach der Rückkehr dieses Rechtsanwalts hat man ihm weder die Tüte mit dem Kaffee, noch die drei darin enthaltenen Mobilfunktelefone ausgehändigt. Sondern ein entsprechendes Verfahren gegen ihn eingeleitet.

Welche Konsequenzen das für alle Verteidiger haben kann, wird aus diesem Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer deutlich.

Daß das Verhalten dieses Idioten Rechtsanwalts zusätzlich ganz erhebliche Nachteile für seinen – hoffentlich ehemaligen – Mandanten haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Der Mandant wird an den täglichen Durchsuchungen seiner Zelle, an der Streichung sämtlicher Lockerungen und an der Trennung von allen anderen Gefangenen seine helle Freude haben.

Die unbefristete Sanktion „Hausverbot“ für den Rechtsanwalt halte ich vor diesem Hintergrund für völlig angemessen.

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Zitat zum Wochenende

Ein Anwalt ist beruflich meist stark engagiert. Der Beruf nimmt bei einem Anwalt meist einen sehr hohen Stellenwert im Leben ein. Viele Fähigkeiten, die ein Anwalt braucht, zeigen sich auch im Privatleben als nützlich, etwa Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft und Verlässlichkeit. Überdies ermöglicht dem Anwalt sein meist sehr gutes Einkommen einen angenehmen und luxuriösen Lebensstil.

Aus der Beschreibung eines Partner-Vermittlungs-Instituts.

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Das bisschen Strafrecht …

… ist doch kein Problem, sagt der Mann:

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde bekannt, daß der Kollege tatsächlich über fundierte Kenntnisse im Strafverfahren verfügt.

Danke nach München für den Hinweis.

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Werbung per Google-Street-View

Die Kanzlei Terner & Imhoff aus Hannover macht Werbung mit einem „ausgemusterten Löschfahrzeug der Feuerwehr aus dem Jahr 1974„.

Und dieses Auto war zur rechten Zeit am rechten Ort:


Größere Kartenansicht

Google Street View – kostenfreie Werbung für Rechtsanwälte. Glückwunsch, Kollegen!

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Willkommen in Port Royale, Mister Smith.

Ich bin mir ganz sicher, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben, als ich vor vielen Jahren zusammen mit meinem damaligen Partner eine eigene, kleine Kanzlei gründete. In so einem Laden, den der lawen4cer hier beschreibt, möchte ich nicht tot über dem Beistelltisch der Chefsekretärin hängen.

Einen habbich noch:

„Hier bist du im Niemandsland mein Guter, hier gibt es nur Monster!“

Glück gehabt.

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Neues zum Thema Fremdschämen

Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.

(Video starten durch Klick auf’s Bild.)

Das ist für mich einfach primitiv und keines Kommentares mehr weiter würdig. Dankeschön.

Ja! Genau. Da haben sich aber auch die richtigen getroffen.

Danke an Jacqueline Roßburg für diesen genialen Link!

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Schön formuliert

Zitat aus einer Klageschrift, in der es auch um Reinigungskosten geht:

Der Schädiger hat keinen Anspruch darauf, daß das KFZ, das er beschädigt, sauber ist.

Ich wollte schon sagen: Toll, was die Zivilrechtler sich so alles ausdenken. Aber die Klage stammt von einer Strafverteidigerin. ;-)

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