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Kanzlei Hoenig Info
Real existierender Antisemitismus
Neue Ausstellung über den in der DDR verdrängten Hass auf Juden
Selbstgemachte Armbinden mit einem Hakenkreuz, Fotos junger Männer in nachgeahmten Braunhemden, das hingeschmierte Wort „Judendreck“ auf einer Tür – die Archive der Stasiunterlagenbehörden enthalten manchen Hinweis darauf, dass es in der DDR Hass auf Juden gab. 76 Jugendliche aus acht ostdeutschen Städten haben aus solchen Fundstücken und nach Recherchen eine Ausstellung gemacht. Sie trägt den Titel „Das hat’s bei uns nicht gegeben“ und ist ab Donnerstag im Rathaus Lichtenberg zu sehen. Im Roten Rathaus wurde die von der Amadeu-Antonio-Stiftung geförderte Schau gestern vorgestellt.
berichtete heute der Tagesspiegel
Die Ausstellung ist vom 12. bis zum 24. April im Rathaus Lichtenberg in der Möllendorffstraße 6 zu sehen (montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr). Sie ist als Wanderausstellung konzipiert. Informationen dazu bei der Amadeu-Antonio-Stiftung. Telefon 240 886 10, Internet www.amadeu-antonio-stiftung.de
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Buße oder Strafe? Oder beides?
160.000 Euro Strafe wegen Schwarzarbeit
Der Zoll hat gegen den 42-jährigen Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens ein Bußgeld in Höhe von knapp 160.000 Euro wegen illegaler Beschäftigung verhängt.
Der Strafjurist fragt: Was denn nun? Geldstrafe oder Geldbuße? Das macht schon allein für das Führungszeugnis des Geschäftsführers einen ganz erheblichen Unterschied.
Vielleicht sollten Journalisten recherchieren, bevor sie schreiben … ich finde solche Fehler peinlich für ein seriös sein wollendes Blatt.
Erotikmesse für Blogger

Blogger spielen ja quasi immer an sich rum. Oder befummeln andere. Und alle miteinander. Täglich virtuelle Gangbang!
berichtet das Hauptstadtblog und weist hin auf die re:publika
Der juristische Bezug? Udo Vetter ist auch dort!
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Knut
Wer … wird … in ein paar Monaten in der Lage sein, seinem Pfleger den Kopf abzureißen? Wer futtert am liebsten Robbenfleisch? Robbenbabyfleisch sogar! Stellen Sie sich das einmal vor: Ein schutzloses Robbenbaby, getrennt von seiner Mutter. Zitternd vor Angst liegt es auf einer Eisscholle, seine großen Augen erblicken den brutalen Jäger … Und dann: Zack! Überall Robbenblut! Das ist doch ekelhaft.
Quelle: taz
Auf dem Weg zur Kanzlei?
Eine 55-jährige Frau ist in der vergangenen Nacht in Kreuzberg niedergeschlagen und beraubt worden. Sie war gegen 22 Uhr 50 auf dem Gehweg am Paul-Lincke-Ufer unterwegs, als ein Unbekannter, an dem sie unmittelbar zuvor vorbeigelaufen war, sie von hinten attackierte und ihr die Handtasche von der Schulter riss. Die Überfallene wurde am Kopf und am Kiefer leicht verletzt.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Liebe Besucher, seien Sie beruhigt. Tagsüber ist das hier eine ganz friedliche Gegend. Und nachts ist die Kanzlei in aller Regel ohnehin nicht immer besetzt. Wir servieren unseren Caffè in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr.
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Die Staatsanwaltschaft und der Pudding
Der Angeklagte wurde vom Amtsgerichts Tiergarten verurteilt, zu 10 Monaten Freiheitsstrafe. Aus den Gründen des Urteils:
Noch ein Wort zu den Strafanträgen der Amtsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, da wurde eine Freiheitsstrafe von sage und schreibe zweieinhalb Jahren verlangt. Wie soll man das nennen? Durchgreifen? Konsequente Strafverfolgung? Nein, das nennt man: auf den den Pudding hauen!
Die Urteile des – mittlerweile pensionierten – Richters Rüdiger Warnstedt hatten immer wieder einen hohen Unterhaltungswert – selbst wenn einem Verteidiger bei seiner Prozeßführung manches Mal eine Feder gewachsen ist.
Zitiert aus:
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Marathon in der JVA
Häftlinge und Freizeitsportler sind am Samstag erstmals einen Marathon auf einem Gefängnisgelände gelaufen. Ziel sei es gewesen, Läufer von drinnen und draußen zusammenzubringen, um gegen Aids zu laufen und zudem die Integration zu fördern, sagte eine Sprecherin der Veranstalter im niedersächsischen Wolfenbüttel.
Quelle: taz vom 10.4.2007
Ich weiß ja nicht, ob das so prickelnd war: Eine Marathon-Distanz im Kreis laufen?
Drei Stunden im Kofferraum
Die Fahrer des Mercedes war erst 16 Jahre alt. Der Polizei glaubte ihm nicht, daß er vor wenigen Wochen in seiner früheren Heimat einen Führerschein gemacht und den er nur nicht dabei hätte. Folgerichtig haben die Beamten den Jungen sowie seine 4 Mitfahrer aus dem Auto geholt. Dann wurde der Mercedes geparkt und die Fahrzeugpapiere und Schlüssel sichergestellt.
Etwa drei Stunden später wurden die Polizeibeamten von einem Mitarbeiter eines Automobilclubs zum gleichen Ort gerufen, da er von einer Gruppe Jugendlicher beauftragt wurde, einen hochwertigen „Mercedes“ zu öffnen. Auf die Befragung des 16-Jährigen nach dem Grund gab dieser an, einen weiteren Mitfahrer wegen fehlender Sitze im Kofferraum des Pkw platziert zu haben. Dieser hatte sich zwischenzeitlich bei seinen „Kumpels“ per Handy gemeldet, weil ihn ein menschliches Bedürfnis plagte. Die Beamten befreiten daraufhin den 17-Jährigen mit den sichergestellten Schlüsseln.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Was sind das wohl für „Freunde“, die ihren Kumpel über drei Stunden in einem Kofferraum schmoren lassen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis erscheint mir da wesentlich weniger verwerflich.

Drei Tage Einzelhaft in einem dunklen Kerker bei Wasser und Brot wären darauf eine durchaus akzeptable Reaktion … ;-)
Foto: Pixelio.de
Der Hütchenspielexperte bei der Polizei
Das neue Konzept der Polizei gegen Hütchenspieler scheint zu greifen: Gestern war keiner zu sehen. Die Polizei hat den Hütchenspielern erfolgreich das Osterfest verdorben.
meldet der Tagesspiegel.
Der Hütchenspielexperte der Polizei, Oberkommissar Peter Hirth, sagte gestern, dass gegen die Spieler mit einem neuen Instrument vorgegangen werde, der sogenannten Aufenthaltsverbotsverfügung.
Das hört sich richtig gefährlich an: Die Aufenthaltsverbotsverfügung des Hütchenspielexperten!
Gaskammer für Katzen und Hunde
Das Hauptstadtblog berichtet über ein Tierheim in Ostberlin:
Auf dem Schild ist zu lesen:
“In diesem Gebäude befand sich das Tierheim von Ost-Berlin. Bis Februar 1991 wurden hier unzählige Katzen und Hunde vergast oder durch Stromschlag grausam getötet.”
Das Schild montiert hat die Aktionsgemeinschaft Tierhilfe e.V. . Der Verein berichtet auch über einen Prozeß gegen den Leiter den ehemaligen Leiter des Tierheims:
Im April 1993 wurde nach zwei Prozessterminen das Verfahren gegen den ehemaligen Tierheimleiter wegen Tierquälerei eingestellt. Das Gericht begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass nicht mehr nachzuweisen war, ob die Tiere vor ihrem Tod wirkliche Qualen erlitten.
Kleines Foto: Hauptstadtblog
Großes Foto: flickr.com
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