Kanzlei Hoenig Info

Geschafft!

Die Strafverteidigung vor einer großen Strafkammer ist nicht anstrengender als ein 45-Minuten-Vortrag in der zehnten Klasse einer Schule für Lernbehinderte. Aber jetzt haben die Jungs und Mädels wenigstens einen groben Überblick über die Beteiligten und den Gang einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Und sie sind erst nach dem Vortrag und erst beim Anprobieren der Robe über Tische und Bänke gesprungen.

Echt erfrischend so eine Stipp-Visite in einer Schulklasse, die am kommenden Montag einen Richter am Amtsgericht Tiergarten erfrischen wird. ;-)

1 Kommentar

Scheiß Nazi-Pack!

Gestern hat der Prozeß gegen den Strafverteidiger stattgefunden, der dem Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer deutlich gesagt, was er von ihm hält.

Es war eine Umfangstrafsache. Einer der drei Angeklagten war erkrankt. Probleme mit dem Rücken. Die Mediziner des Justizvollzugskrankenhaus hatten den Angeklagten verhandlungsunfähig geschrieben.

Wenn man weiß, daß ein solches Attest von den Anstalts-Ärzten nur dann ausgestellt werden, wenn Ärzte „draußen“ schon den Block mit den Totenscheinen vor sich liegen haben, ahnt man: Der Angeklagte war tatsächlich krank.

Trotzdem wollte der Vorsitzende Richter den Termin nicht platzen lassen. Deswegen wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaftanstalt auf einer Trage in den Saal 500 getragen.

Bei sperrangelweit geöffneter Tür wurde er in den Eingangsbereich gelegt. Damit die anderen Prozeßbeteiligten, die Zuschauer und die Medienvertreter seine Handfesseln, seine Fußfesseln, den Brustgurt und den Beckengurt gut sehen konnten. Da lag er nun etwa 20 cm über dem Boden im Gerichtssaal, etwa 20 Minuten lang.

Daß man so nicht verhandeln konnte, war klar. Deswegen verlegte man ihn näher zum Richtertisch. Die (gefesselten) Füße nach vorn, den (gefesselten) Oberkörper in Richtung Publikum. Hände und Füße gefesselt. Es wurde zunächst erneut über seine Verhandlungsfähigkeit verhandelt.

Dann mußte der Angeklagte „austreten“. Das war aber kein Problem für den Richter. Er ließ eine Ente besorgen, das Publikum (aber nur das Publikum!) wurde aus dem Saal gebeten und der Angeklagte konnte „sein Geschäft verrichten“. Der Brustgurt wurde ihm abgenommen.

Die Ente wurde dann neben die Trage gestellt und anschließend weiter verhandelt.

Das hat der Strafverteidiger einfach nicht mehr ausgehalten. Ihm kam das Bild des Erwin von Witzleben, wie er von dem Volksgerichtshof stand und von Freisler angeherrscht wurde: „… Sie schmutziger alter Mann!“ Und dann ist er geplatzt …

Ich ziehe den Hut vor dem Kollegen.

15 Tagessätze Geldstrafe hat es dafür in der ersten Instanz gegeben. Dagegen ist nur eine Berufung möglich, wenn sie vom Landgericht zugelassen wird.

21 Kommentare

Angsthase

Anruf beim Mandanten:

C: „Guten Morgen, Wilhelm.“
W: *grummel* „Guten Morgen, Carsten. Gut, daß Du anrufst.“

C: „Hey, wie geht’s Dir?
W: „Echt beschissen, ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen!“

C: „Was ist los? Doch wohl nicht der kleine Termin gleich in der Kirchstraße?“
W: „Doch!“

C: „Ok, ich bin eine halbe Stunde früher da … Alles wird gut!“

Es geht um eine kleine Bußgeldsache, der Mandant ist Strafverteidiger. Das sind die größten Angsthasen, wenn es um einen Gerichtstermin in eigener Sache geht.

5 Kommentare

Der Lutscher des OLG Köln

Wohin das messerscharfe Denken von Zivilrichtern führt, zeigt das Urteil des OLG Köln vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01:

Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.

Rechtsanwalt Michael Gleiten zitiert und kommentiert bei den Rechthabern diese bahnbrechende Erkenntnis hochqualifizierter Zivilisten.

1 Kommentar

Breites Angebot an Gerichten

Hotelrestaurant und Dink-Bar versprechen mit ihrem breiten Angebot an Gerichten, Getränken und Drinks. Verschiende gute Geschmackeindrücke und ein hohes Niveau von der Gästebedienung zu günstigem Preis.

Darauf bin ich gespannt. In der kommenden Saison in Poznan.

3 Kommentare

Fortbildung im öffentlichen Dienst

In der Senatsverwaltung für Justiz findet am 6. November 2008 eine Podiumsdiskussion zum Thema „Haftvermeidung durch frühzeitige Pflichtverteidigerbestellung?“ statt.

Diese Einladung des gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg erreichte mich heute über den Verteiler der Berliner Strafverteidiger. Ein durchaus gut besetztes Podium verspricht eine spannende Veranstaltung von hohem Fortbildungswert:

Prof. Dr. Jörg – Martin Jehle, Universität Göttingen
Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vereinigung Berliner Strafverteidiger
VRiLG Peter Faust, Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin
Oberstaatsanwältin Vera Junker, Vereinigung Berliner Staatsanwälte

An einem Donnerstag. Um 14 Uhr. Na toll.

Ich frage mich nur, warum die Veranstalter Strafverteidiger überhaupt noch benachrichtigen. Hallo! Wir können keinen Antrag auf Freistellung vom Dienst zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung stellen. Wenn man uns teilhaben lassen möchte, dann muß man sich andere Zeiten einfallen lassen. Donnerstags um 14 Uhr habe ich zu arbeiten …

1 Kommentar

Kreuztanbul

„Kreuzkölln“ kannte ich schon, aber diese Wortschöpfung hier war mir neu:

6 Kommentare

Zur Vernehmung erscheinen

Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:

[…]

Nach § 163a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, entlastende Tatsachen vorzutragen und die Aufnahme von Beweisen zu beantragen.

Soweit, so normal. Doch dann geht es weiter im Text(baustein):

Zu diesem Zweck können Sie sich entweder unter Angabe der obigen Vorgangangs-Nr. schriftlich äußern oder hier zur Vernehmung erscheinen. Falls Sie vernommen werden wollen, worden Sie gebeten, sich zur Vereinbarung eines Termins mit der angegebenen Dienststelle fernmündlich in Verbindung zu setzen. Zur Vernehmung sind dieses Schreiben und Ihre Ausweispapiere mitzubringen.

Das Schreiben wurde direkt an den Mandanten gerichtet: Wilhelm Brause, c/o Justizvollzugsanstalt Moabit. Dort sitzt er als Untersuchungshäftling ein.

5 Kommentare

Unbefugtes Bekleben Verboten

Bekleben verboten

Das kommt dabei heraus, wenn man nachmittags den Fernseher anschaltet und beim Frisör in den Illustrierten blättert.

5 Kommentare

Haftkosten, gnadenlos!

Der Mandant war schuldunfähig, als er ein wenig randaliert hat. Deswegen konnte er nicht bestraft werden. Deswegen und weil er in den Augen der Justiz gefährlich war, wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht:

Das Landgericht Berlin ordnete mit Urteil vom 03. Mai 2005 (rechtskräftig seit dem 11. Mai 2005) die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zuvor hatte er sich seit dem 17. August 2004 in der Untersuchungshaft befunden und am 20. Juli 2004 war gemäß § 126a StPO seine einstweilige Unterbringung angeordnet worden.

Dort sitzt er immer noch, allerdings mit der konkreten Perspektive, im kommenden Jahr zur Bewährung entlassen zu werden. Nun hat er Post bekommen. Von der Justizkasse. Die möchte die Haftkosten von ihm haben. 4.524,73 Euro.

Spontan habe ich gedacht: „Das geht doch nicht!“ Man kann doch einen kranken Menschen nicht gegen seinen Willen einsperren und ihm dann mit den Kosten für diese Einsperrung zusätzlich noch den finanziellen Garaus machen.

„Doch!“ sagt die Justizkasse. „Das geht!“ und verweist sogar noch auf die Möglichkeit, die Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Mandant bezieht, zu pfänden. Und außerdem: Zwischenzeitlich seien weitere Kosten angefallen, jetzt will man 6.872,40 Euro haben.

Ich glaub’s immer noch nicht …

4 Kommentare