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Kanzlei Hoenig Info
Haschisch statt Spice statt Space
Durch die Verbotspolitik gegen rauscherzeugende Pflanzen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren verfolgt hat, hat der Staat die Kontrolle über diesen Markt aufgegeben und ein Produkt wie Spice geradezu heraufbeschworen. Wenn Cannabis legal erhältlich wäre, hätte Spice sicherlich keine Chance.
Quelle: Deutscher Hanfverband, via taz
„Spice“ ist ab heute verboten.
Die Kräutermischung ‚Spice‘ enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten.
Quelle: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
Ok, dann wird nun Space entwickelt und verboten. Danach geht es weiter mit Spiess, Speiss …
Aufgeräumt
Ich habe heute zwei Rechner aufgeräumt. Jedenfalls die Verzeichnisse, in denen die Dateien (*.sff) der versendeten PC-Faxe aus dem Jahr 2008 herumlungerten. Rund 1.700 Stück lagern nun in einem ZIP-Archiv.
Das wäre vor ein paar Jahren alles noch per Briefpost verschickt worden, nun geht das per Flatrate durch die ISDN-Leitung.
Ich beschwere mich nicht, wenn zunehmend die Postfilialen schließen und Briefkästen demontiert werden.
Anlasilmanyan bir bilgi, bilgi degildir.
Ethno-Marketing in Kreuzberg.
Wissen, das unverständlich ist, ist kein Wissen. Oder so ähnlich…
Besten Dank für die Hinweise an Ekrem Senol, Jurblog.de
Heißes Menütaxi
Unbekannte setzten heute früh in Kreuzberg das Fahrzeug eines Zustelldienstes in Brand. Anwohner der Manteuffelstraße bemerkten kurz vor 3 Uhr den in Flammen stehenden „Citroen Jumper“ und alarmierten die Feuerwehr. Der Frontbereich wurde durch das Feuer stark beschädigt. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes die Ermittlungen übernommen.
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin
Die Gefährlichkeit des Aktentransports mit dem Menütaxi war bereits Thema hier im Blog und in der taz.
Ermittlungen abgeschlossen
Aus einer Akte einer Betrugssache, in der gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens ermittelt wird:
Es ist erfahrungsgemäß aufwändig, objektiv festzustellen, ob die Geschädigten über einen PC Kontakt mit dem Internet-Account hatten oder ob ihre Daten von Adressbanken entnommen wurden. Die Zahl der Fälle scheint jedenfalls betrügerisches Vorgehen zu indizieren. Da die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird das Ermittlungsverfahren zur weiteren Veranlassung an die Staatsanwaltschaft … abgegeben.
Allein die Anzahl der Anzeigen sind für den Kriminalhauptmeister, der den zitierten Satz in den Schlußbericht seiner Ermittlungen geschrieben hat, der – subjektiv – sichere Beweis, daß der Beschuldigte der Täter ist.
Objektiv betrachtet, liegt dem Ermittler nur die Strafanzeige der angeblich Geschädigten vor. Mehr nicht. Die Akte hat keine 10 Seiten.
Nebenbei: Der Beschuldigte hat mit dem Unternehmen, das hier im Visier des Ermittlers steht, 14 Monate vor der angeblichen Tatzeit schon nichts mehr zu tun gehabt.
Er überlegt, welcher Zeitpunkt wohl der günstigste ist, diese – im übrigen auch im Handelsregister nachlesbare – Information an die Justiz weiterzugeben. Und in welcher Form.
Der Himmel über Kreuzberg
Abendrot. Schönwetter droht.
Wenn man keine Lust hat zum Arbeiten, guckt man eben ein wenig aus dem Fenster. Danach fällt einem das Arbeiten wieder leichter.
Schulbuchmäßiger Polizeibericht
Der junge Polizeibeamte war noch in der Ausbildung. Und gerade „privat“ joggend unterwegs im Park, als zwei Frauen von einem Mann angegriffen wurden. Der Mann versuchte anschließend zu flüchten. Seiner zeugenschaftlichen Vernehmung fügte er einen Lageplan aus Google Earth bei, den er mit Erläuterungen, Hinweisen und Pfeilen dekoriert hatte.
Nun sah ich die männliche Person direkt an und befragte ihn zum Sachverhalt. Die männliche Person äußerte mir gegenüber daraufhin: „Das geht dich einen Dreck an, was willst du? Ich haue hier gleich ab, Ihr könnt mir gar nichts!“.
Aufgrund der Äußerungen der beiden weiblichen Personen lag für mich der Verdacht einer Straftat vor. Verbal gab ich mich den beteiligten Personen als Polizist zu erkennen. Der männlichen Person erklärte ich, dass er wegen dem Verdacht einer Straftat, vorläufig festgenommen ist.
Aufgrund seiner Äußerungen und zur Verhinderung der Flucht entschloss ich mich, die männliche Person mit einem Polizeigriff zu sichern. Dazu forderte ich die Person auf, sich mit der Körperseite einem nahestehenden Baum zuzuwenden und beide Hände gefaltet auf den Hinterkopf zu legen und die Beine schulterbreit zu spreizen.
Ich trat nun von hinten an die Person heran und griff mit meiner linken Hand in die Hände der männlichen Person. Gleichzeitig drückte ich mit meinem linken Knie in seine linke Kniebeuge, damit die Person in ihrer Körperhaltung instabil wird. Somit konnte ich verhindern, dass die Person sich los reißt und mich möglicher weise angreift.
Die männliche Person folgte meinen Anweisungen nur widerwillig, so dass ich immer wieder meine Maßnahmen erläutern musste. Nach ungefähr 10 Minuten trafen die von den beiden Frauen angeforderten Polizeibeamten ein. Dabei handelte es sich um Polizeibeamte in bürgerlicher Kleidung, die sich durch ihren Polizeidienstausweis auswiesen.
Nach kurzer Sachverhaltsschilderung übernahmen die drei Polizeibeamten die männliche Person …
Ganz ohne Ironie: Vorbildlich, wie auf der Polizeischule gelernt. Der Mann hat aufpaßt. Und er hatte eine Menge Geduld.
So muß das!
Ohne Sie vorher konsultiert zu haben, sage ich keinen Ton.
schreibt mir der Mandant als Reaktion auf meinen entsprechenden Rat.
Schadensminderungspflicht
Der Kollege hatte es nicht einfach mit seinem Mandanten. Der war bockig, uneinsichtig und beratungsresistent. Trotzdem gab der Verteidiger sein Bestes, um für „seinen“ Angeklagten zu retten, was noch zu retten war.
Mein Mandant war Nebenkläger. Er ist von dem Angeklagten ziemlich übel zugerichtet worden.
Es war spätabends, als mein Mandant zur Tankstelle ging, um Zigaretten zu kaufen. Aus sicherer Distanz sah er eine Gruppe angetrunkener Jugendlicher, die an der Tankstelle die Niederlage der deutschen Nationalelf „feierten“. Erst nach kurzem Zögern entschied sich mein Mandant gegen seinen Fluchtinstinkt und für seine Nikotinsucht.
Unmittelbar nach dem Kauf der Zigaretten wurde er von dem späteren Angeklagten – ebenfalls nikotinabhängig, angetrunken und vollgepumpt mit Testosteron, aber ohne Geld für eigene Zigaretten – zusammengeschlagen und beraubt.
Der bedauernswerte Verteidiger versuchte nun in seiner Not, auf der Glatze eine Locke zu drehen.
In seinem Schlußvortrag deutete er an, daß mein Mandant eine (geringe) Mitschuld an seinen eigenen Verletzungen trüge; jedenfalls habe er gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, als er sehenden Auges an der Gruppe Jugendlicher vorbeiging, um für sich Zigaretten zu kaufen.
Dieses Argument kam nicht nur bei meinem Mandanten nicht gut an; auch den Schöffen (beide selbst Nikotinabhängige) sah man das blanke Entsetzen ganz deutlich an.
Der Kollege hat mir echt Leid getan. Das war nicht sein Tag …


