Kanzlei Hoenig Info

Fiebermessen im Knast

Beim Betreten der Untersuchungshaftanstalt Moabit wurde mir von dem Wachtmeister ein Stück Altpapier in die Hand gedrückt. Das Grippe-Merkblatt:

Hervorhebungen durch den Verfasser

Da stellen sich für mich doch gleich ein paar Fragen.

Fiebermessen
Unterm Arm? Oder wo?
Ist das Meßgerät geeicht?
Nehmen die Fiebermesser an Ringversuchen teil?
Welche Grenzwerte sind zu beachten?
Wie ist mit Anflutungs- und Abbauphasen umzugehen?

Schutzmaske
Muß der Besucherausweis mit einem neuen Paßbild versehen werden?
Werden die Schutzmasken von der JVA gestell?
Wer übernimmt die Kosten?
Kann sich der Besucher die Farbe der Masken aussuchen?
Gibt’s die Masken in unterschiedlichen Größen (Stups-/Knollennase)?

Da kommt noch ein gehöriger Regelungsbedarf auf unsere Justizverwaltung zu. Die Herren und Damen Juristen mit den Prädikatsexamen sollten sich schon ‚mal warmlaufen.

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Es schneit!

Tirol, 1.800 m über NN

Die Schneefallgrenze in den Tiroler Alpen liegt bei 1.800 Metern. Die Kühe haben mit bis zu 20 Zentimeter Neuschnee zu kämpfen.

Das wird doch noch spannend mit unserem Alpencross per Fahrrad Ende August.

Foto: dpa via MOZ

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Teheran: Polizei verprügelt und verhaftet deutschen Rechtsanwalt

Gleich zweimal erfährt ein deutscher Anwalt die Willkür des iranischen Regimes: Erst wird er bei einer Demo nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl von den Knüppeln der Polizei getroffen – dann verhaftet und der Verschwörung beschuldigt, weil er einen befreundeten Anwalt trifft.

Sven Röbel berichtet auf Spiegel Online, wie Rechtsanwalt Andreas Moser, Fachanwalt für Familienrecht, in Teheran von Polizisten grundlos zusammen geschlagen und anschließend fünf Tage inhaftiert wurde. Beeindruckend.

Mit glücklichem Ausgang:

Zum Abschluss sagt der Richter, dass es ja eine lange Verbindung zwischen dem deutschen und dem iranischen Volk gäbe: Beide seien ja „arisch“.

Willkommen zurück, Andreas Moser.

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Strafsache gegen Emmely

Ich hab’s geahnt, daß aus dem öden arbeitsrechtlichen Thema am Ende doch noch etwas Ordentliches würde:

Emmely, die gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., gerät unter Druck. Nachdem ein Münchner Rechtsprofessor sie als „notorische Lügnerin“ bezeichnet und strafrechtliche Konsequenzen gefordert hatte, erwägt die Berliner Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Sie soll in ihrem – erfolglosen – Kündigungsschutzprozess erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt haben.

Quelle: Tagesspiegel

Auf die Hauptverhandlungen durch die Instanzen der Strafjustiz bin ich gespannt. Vor allem aber auf den Kollegen, der Emmely bereits erfolgreich durch das Arbeitsgericht begleitet hat.

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Zweimal geschenkt

scheidung08

Dieser Herr (ich habe ihn später am Steuer gesehen) hat sein Auto wohl zweimal geschenkt bekommen. Dafür hat er beim zweiten Mal wohl entweder auf die Kinder oder den Wäschetrockner verzichtet.

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Bundesrat befürwortet notwendige Verteidigung

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 2009 entgegen der Empfehlung seines Rechtsausschusses das „Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts“ passieren lassen. Gemäß den Regelungen liegt ein Fall notwendiger Verteidigung auch dann vor, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Hat er noch keinen Verteidiger, so ist ihm unverzüglich nach Inhaftierung ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Ursprünglich wollte eine Mehrheit der Länder im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, da die frühere Pflichtverteidigerbestellung auf rein fiskalische Bedenken gestoßen ist.

Quelle: DAV-Depesche

Fiskalische Bedenken. Aha. Geld wiegt eben mehr als Rechtsstaat. Es ist erfreulich, daß es doch Mehrheiten gibt, die das anders sehen.

Damit haben ab dem 1. Januar des kommenden Jahres diese entwürdigenden Eiertänze der Staatsanwälte ein Ende, die stur und bar jeden Verstands an der Regel festhielten, die Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers erst nach drei Monaten oder mit Anklageerhebung zu stellen.

Daß es aus diesen Reihen Widerstände gegen die neue Regelung gibt, war zu erwarten. Nun scheint es vorbei zu sein mit dem Schonraum, in dem Staatsanwälte vor sich hinwerkeln können, ohne von außen kontrolliert zu werden, weil der Beschuldigte sich einen Verteidiger schlicht nicht leisten konnte.

Die neue Vorschrift ist dann auch ein Beitrag zur Abschaffung der Zweiklassenjustiz. Eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren wird auf diesem Wege nun auch den weniger gut betuchten Untersuchungshäftlingen gewährleistet.

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Kommentarmüll

Richter Ballmann mag Udo Vetter nicht. Das ist bekannt. Was Udo Vetter von Richter Ballmann hält, muß man raten. Das für sich ist eigentlich keinen Blogbeitrag wert

Interessant aber ist, was die Beziehung der beiden Blogger unter den Lesern der Blogs für Blüten treibt. Einige der Kommentatoren scheinen es zu genießen, aus der Anonymität heraus endlich einmal einem Richter bzw. einem Strafverteidiger ans Bein pinkeln zu können. Im wirklichen Leben sind das wohl eher zurückhaltende Menschen, die noch rot anlaufen, wenn man sie auf ihre Pickel im Gesicht anspricht.

Aber ich räume ein: Popcorn und Bier sind auch bei mir stets griffbereit. ;-)

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Betäubungsmittel Exklusiv-Angebot

BTM

Was es soll alles gibt, in den brandenburgischen Kleinstädtchen. Auf die Idee, Betäubungsmittel exklusiv anzubieten, ist am Kottbusser Tor noch niemand gekommen.

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Mutiges Kino

kino

Ich bin mir da nicht so sicher, ob dieses Kino noch eine „Rocky Horror Picture Show“ überleben würde. Das sieht eher danach aus, daß der Laden nach dem ersten „jump to the left“ zusammen bricht.

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Es kann nicht sein, …

was nicht darf:

Im Untreue-Prozess gegen den früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ex-Berlin-Hyp-Chef Klaus Landowsky und elf weitere frühere Bankgesellschaftsmanager hat die 26. große Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Claudia Wolter am Montag Einwände der Verteidiger gegen die für dieses Verfahren benannten Ersatzschöffen als letztlich „unbegründet“ bewertet.

Zurückgewiesen hat das Gericht die Forderung nach Aussetzung des Prozesses bis zur Bestellung ordnungsgemäß ermittelter Hilfsschöffen. Wolter betonte, die Kammer habe diesen Beschluss eigenständig gefasst. Das Schreiben der Landgerichts-Vizepräsidentin Margarete Koppers habe keine Rolle gespielt. Wie berichtet, hatte Koppers den Richtern des Landgerichts am 2. Juli mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht trotz einer Ankündigungspanne eine erneute Auslosung der Hilfsschöffen nicht erforderlich sei.

Damit konnte das Banken-Verfahren am dritten Verhandlungstag mit der Verlesung der Untreue-Anklageschrift fortgesetzt werden.

berichtet der Tagesspiegel.

Ich hatte dieses Thema bereits hier angesprochen. Man hat sich wohl dazu durchgerungen, das Risiko einer erfolgreichen Revision einzugehen. Alles andere hätte zu reichlich Problemen in der gesamten Berliner Strafjustiz geführt. Aber vielleicht hofft die Justizverwaltung auch auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, die eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs überflüssig macht.

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