Kanzlei Hoenig Info

Kritik

Herr Hoenig, Ihre ganze Verteidigung war für den Arsch.

Die Knäste sind voll von unschuldigen Mandanten, die schlechte Verteidiger haben.

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Ladung zum Haftantritt

Die Mandantin hat Glück gehabt, sie hat nicht in Untersuchungshaft gesessen und wurde auch nicht nach der Urteilsverkündung im Saal verhaftet.

Nun hat sie die erwartete Ladung zum Haftantritt bekommen. Zusammen mit einer Bedienungsanleitung:

Haftantritt

Mitgebracht werden dürfen: Kleidung, Bargeld bis 51,13 €, …

Ja, wir hatten mal ne Währungsreform.

Nicht erlaubt ist das Einbringen von Waffen, …

Das ist aber jetzt nicht sonderlich überraschend.

Einen habbich aber noch:

Alkoholische Getränke und andere rauschverursachende Substanzen dürfen ebenfalls nicht mitgebracht werden.

Nein, die bekommt man im Haus auf’s Zimmer geliefert. ;-)

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Bodenstaubsauger

staubsauger-443

Ohne Worte.

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Verjährt

Eine interessante Variante, ein Bußgeldverfahren in die Verjährung zu treiben, ergibt sich aus folgendem Beschluß:

Einstellungsbeschluss

Nein, das war ich nicht!

    Beweis: Ich wohne am Ufer und in meinem Namen gibt es kein „B.“

;-)

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Raus und Rein

Eine Frau ist am Samstag aus der Untersuchungshaft in Berlin-Lichtenberg geflohen. Sie nutzte offenbar bei der Anlieferung des Mittagessens eine Möglichkeit zu entwischen – unter dem Transportwagen.

berichtete am Sonntag der Tagesspiegel.

Nicht gut geplant, denn irgendwann gingen der Frau wohl die Kohlenhydrate aus. Und Geld, um (legal) für den Nachschub zu sorgen, war auch nicht zur Hand. So geschickt die Flucht war, so ungeschickt war die Suche nach Eßbarem:

Nach ihrer Flucht am Samstag aus dem Frauen-Gefängnis in Berlin-Lichtenberg ist eine 28-Jährige Untersuchungsgefangene am Sonntag wieder festgenommen worden. Die Frau, die wegen des Verdachts auf einen Raubüberfall einsaß, ging nach einem Ladendiebstahl in Charlottenburg der Polizei ins Netz.

berichtet heute morgen die Morgenpost.

Das wird nun ein wenig dauern, bis die Frau in den Genuß von Vollzugslockerungen kommen wird.

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Die verhasste Staatsmacht?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn das Volk (und eine Blogkommentatorin) glaubt, Strafverteidiger hassen die Staatsmacht. Das Gegenteil ist der Fall!

Der Gesetzgeber schafft extra für uns eine neue Kronzeugenregelung. Richter treffen freundliche Entscheidungen. Staatsanwälte ermitteln bis zum Geht-Nicht-Mehr. Und auch die Polizei zieht an diesem Strang.

Und warum tun die das alles? Nur um für uns Strafverteidiger neue Jobs zu schaffen. Und dafür lieben wir sie, die Staatsmacht. Wir leben davon!

Und sogar meist besser als die armen Menschen, die im Justizdienst vor sich hin darben. ;-)

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Kommentar-Spam von Rechtsanwalt.com

Wiederholt wurde versucht, über sinnentleerte Kommentare in unseren Weblogs, links auf die Seite www.rechtsanwalt.com zu setzen.

So sieht er aus, der Kommentarspam von Rechtsanwalt.com:

www.rechtsanwalt.com

Ich habe daher die ArenoNet GmbH, die verteten wird von Christian Schebitz, aufgefordert, dieses Spamming zu unterlassen. Ob der Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Christian Schebitz der Verantwortliche dieses Kommentarspams von www.rechtsanwalt.com ist, weiß ich nicht.

Aber: Cui bono? Der Spam nützt allein ArenoNet GmbH, die www.rechtsanwalt.com betreibt. Also liegt der Verdacht nahe, daß Christian Schebitz und die ArenoNet GmbH hinter dem Spam, der für www.rechtsanwalt.com wirbt, stecken.

Wer auf diesem Weg Werbung für sich und sein Angebot machen muß, scheint es nötig zu haben. Wenn die Leistung nicht stimmt, wird eben gespammt. Oder, sehen Sie das anders, Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH?

Meinen Namen jedenfalls findet man auf diesem Spammer-Portal unter www.rechtsanwalt.com nicht.

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1.000.000 neue Straftäter

Rentner werden nicht verschont

titelt der Tagesspiegel

Viele Rentner haben keine Steuererklärung abgegeben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Schätzungen gehen von rund einer Million Betroffener aus.

Gnadenlose Steuergerechtigkeit.

Allgemeine Nichtaufgriffsgrenzen wären aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen“, betonte das Bundesfinanzministerium.

Wo kommen wir denn sonst hin, wenn die alten Säcke machen könnten, was sie wollen. Da könnte ja jeder kommen. Das haben wir ja noch nie so gemacht.

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Kündigung wegen Stromdiebstahls

Einem Arbeiter aus Oberhausen ist fristlos gekündigt worden, weil er in seiner Firma sein Handy aufgeladen hat. Der Arbeitgeber wertete dies als Straftatbestand und erteilte Mohammed S. zudem Hausverbot.

Quelle: RP-Online

Das erinnert mich an ein Gerücht, das in Moabit umgeht. Dort soll ein Staatsanwalt in den Geschäftsstellen nachgesehen haben, ob die dortigen Mitarbeiter ihre (privaten) Telefone aufgeladen haben. Im Erwischensfall soll er dann Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen § 248c StGB („Stromdiebstahl„) eingeleitet haben.

So sind’se, die Arbeitgeber und Staatsanwälte.

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Das Wort zum Sonntag

scheisse

Hinter der Seitenscheibe eines Opel Astra.

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