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Kanzlei Hoenig Info
Freund und Helfer mit Augenmaß
Dem Mandanten wird eine sexuelle Nötigung vorgeworfen. Ich habe für ihn den Vernehmungstermin bei der Polizei abgesagt und um Akteneinsicht gebeten. Wir warten nun auf die Akte.
Die Zwischenzeit nutzte der Mandant für die Verwirklichung seiner eigenen Vorstellungen von einer Verteidigung, eben so, wie er sie für richtig hielt.
Genau darüber informierte mich heute der Polizeibeamte, der die Ermittlungen leitet. Die Geschädigte hätte ihn soeben angerufen und mitgeteilt, dass der Mandant versucht haben soll, mit ihr ins Gespräch zu kommen. Sie solle ihm gegenüber schriftlich bestätigen, dass an der Sache gar nichts daran sei.
Ich habe darauf hin einen Brief an den Mandanten geschrieben. Auf knallrotem Papier erteilte ich ihm eine ausführliche Belehrung über den Haftgrund der Verdunklungsgefahr (§ 112 II 3 b StPO).
Es gibt Polizeibeamte, die verstehen ihr Handwerk und arbeiten mit Augenmaß. Ich hätte noch nicht einmal meckern können, wenn er diese Information – statt an mich – an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben hätte. Die hätte dann sofort den Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls stellen können.
So konnte ich den Mandanten noch einmal warnen. Hoffentlich fruchtet es …
Das Wort zum Sonntag
Die Gründe für eine Wiederaufnahme liegen mit der unversehrten Leiche bereits auf dem Tisch.
Rechtsanwältin Regina Rick, München, zu dem Wiederaufnahmeverfahren „Bauer Rudi“.
Zitat nach SPON
Kommentare deaktiviert für Das Wort zum Sonntag
Spruch der Woche
Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muß eine passende Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal.
Quelle: Britney Spears
Massenhaft Schadensersatz
Der Bremer Karim Popal vertritt mit drei anderen Anwälten die Interessen von 78 afghanischen Familien der zivilen Opfer des Nato-Bombardements bei Kundus. Am Dienstag regten sie in einem Brief an das Bundesverteidigungsministerium Vorgespräche an, um Zivilklagen zu vermeiden. Die Bundeswehr hatte Anfang September Luftunterstützung im Kampf gegen die Taliban angefordert, die zwei Tanklastzüge entführt hatten. Dem Bombardement sind auch Zivilisten zum Opfer gefallen.
Queller: Weserkurier
Gute Idee, die der Bremer Kollege da hatte. Ein mutiger Mann.
Donner-Wetter
Nach Angaben der Bochumer Staatsanwaltschaft stehen 200 Spiele in neun Ländern unter Manipulations-Verdacht. In Deutschland sind rund 30 Begegnungen betroffen, darunter vier der zweiten Bundesliga. Auch Spiele aus der Champions- und der Europa-League sollen verschoben worden sein.
Quelle: Inforadio
Liebe Fußballfans, habt Ihr wirklich noch an den Weihnachtsmann geglaubt? Der Fußballplatz die einzige straftatenfreie Zone im Land? Bei der Menge Kohle, die im Spiel ist?
Oh. Mein. Gott.
Wenn man so einen Ausspruch von einem erfahrenen Strafverteidiger hört, muß etwas ganz Ernsthaftes passiert sein.
Das ist es offenbar auch. Die Entscheidung der Richter am Landgericht Landshut wird in die Geschichte eingehen. So oder so.
Ich bin ehrlich entsetzt.
Die Vollmacht bei der StA Potsdam
Die Staatsanwaltschaft Potsdam stellte sich quer: Akteneinsicht nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmacht.
Der Verteidiger stellte sich auch quer: Akteneinsicht ohne Vollmacht.
Die Argumente waren ausgetauscht, deswegen hat „Mr. Dienstaufsichtsbeschwerde“ wieder zugeschlagen und gleichzeitig auch noch böswillig das Gericht ins Boot holen wollen.
Mit Erfolg, die Amtsleitung schreibt:
Gründe für eine Versagung der Akteneinsicht liegen nicht vor. Der Verteidiger hatte allerdings bereits Akteneinsicht gehabt, die Aktenlage ist unverändert. Zweifel an der Bevollmächtigung des Verteidigers bestehen nicht, soweit hier jedoch der Umfang seiner Bevollmächtigung nicht bekannt ist, können etwa Zustellungen an ihn nicht erfolgen.
Der Mandant hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Wie man unschwer an dem letzten Satz der Amtsleiterin erkennen kann, ging es genau um das, was die Vollmachtsverweigerer eben gerade verhindern wollen: Eine Ersatzzustellung an den Verteidiger.
Übrigens: Mit der begehrten Akteneinsicht übersandte die Staatsanwaltschaft mir auch die Mitteilung, daß das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Job Center – grob fahrlässig
Vom Job Center, aka Arbeitsamt, sind wir ja nun schon einiges gewohnt. Das betriebsinterne Chaos sorgt immer mal wieder für Unterhaltung. Die Leidtragenden aber sind regelmäßig diejenigen „Kunden“, denen die Leute in dem SaftLaden eigentlich helfen sollen. Hier geht es nun um einen besonders perfiden Fall.
Der Mandant wurde ohne jede Vorankündigung verhaftet, also aus dem prallen Leben gepflückt. Mitnehmen durfte er nichts, er hatte auch nur das dabei, was er auf dem Leibe trug. Erst ein paar Tage später wurde er mit dem Notwendigen von Freunden und Verwandten versorgt. Seit dem 20. August sitzt er nun in Haft und wartet auf seinen Prozeß vor der großen Strafkammer beim Landgericht … keine Kleinigkeit also, die ihn da auf ihn zurollt.
Nun aber tritt das Arbeitsamt auf die Bühne:
Der Mandant soll also es grob fahrlässig versäumt haben, bei seiner Verhaftung den Ordner mit den Arbeitslosengeldunterlagen mitzunehmen, damit er sich in der Untersuchungshaft darum kümmern kann. Er soll es grob fahrlässig unterlassen haben, das Arbeitslosenamt von seiner Inhaftierung und dem zu erwartenden Strafmaß unterrichtet zu haben.
Ob sich diese Frau R., die diesen Brief an die Meldeanschrift des Mandanten, also nicht in den Knast, geschickt hat, Gedanken gemacht hat, die weiter gehen als von der Wand bis zur Tapete? Ich glaub’s nicht. Dafür wird dort ja scheinbar niemand bezahlt.
Home Office
Obwohl solch ein Aufkleber

auf dem heimatlichen Rechner fehlte, war es nach reichlich Jahren endlich mal wieder an der Zeit. Das ist nun der neue:

Die verregneten November-Wochenenden können kommen …
Besten Dank an Gisbert für die Beratung und das solide Handwerk!

