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Kanzlei Hoenig Info
Bischöfliches Alkoholproblem
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, ist mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer von der Polizei gestoppt worden.
berichtet der NDR.
Wer mit 1,54 Promille noch imstande ist, ein Auto zu steuern, sollte sich ernsthafte Gedanken über seinen Alkoholkonsum machen.
Die Spitzen der beiden großen Kirchen scheinen derzeit massive Probleme in Bereichen zu haben, die eigentlich nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören. Vielleicht forscht jemand einmal nach den Ursachen?
Im Maserati zur Treberhilfe
Der wegen seines Dienstwagens in die Kritik geratene Chef der sozialen Organisation Treberhilfe, Harald Ehlert, zieht Konsequenzen. Der Sportwagen soll nun als „Transparenz-Mobil eigenes Geld verdienen“, sagte er, und Touristen oder Berliner zu den Sozialprojekten der Treberhilfe befördern – „gegen Entgelt“.
berichtet der Tagesspiegel.
Das nenne ich mal eine ganz hervorragende Reaktion auf berechtigte Kritik.
Vorgeführt
Bekanntlich beginnt nicht jede Gerichtsverhandlung pünktlich. Wenn sie denn aber dann beginnt, soll wenigstens der Angeklagte pünktlich sein. Bei Untersuchungsgefangenen ist das recht einfach zu bewerkstelligen. Man holt sie aus dem Knast und bringt sie in den Gerichtssaal.
Im Altbau des Kriminalgerichts gibt es dafür Gänge, die aus der Untersuchungshaftanstalt quasi direkt in den Gerichtssaal führen. Im Anbau – also zum Beispiel im Gebäudeteil C – werden die Gefangenen über die Gänge gebracht und in einer Vorführzelle „zwischengelagert“.
Daß der Knast kein Fünf-Sterne-Hotel ist, wird auch dem optimistischsten Gefangenen schnell klar sein. Aber daß es im größten deutschen (europäischen?) Kriminalgericht (teilweise) aussieht wie in einer südamerikanischen Bananenrepublik zu Zeiten von General Augusto Pinochet, erwartet man eigentlich nicht:



Zur Ehrenrettung ist zu sagen: Es handelt sich derzeit um eine Baustelle. Das Gebäude – und damit auch die Vorführzellen – werden renoviert.
Günter Werner Freiherr von Gravenreuth
Letzte Nacht ist einer der schillernsten Persönlichkeiten der deutschen Netzgemeinde freiwillig aus dem Leben geschieden. Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich letzte Nacht erschossen.
berichtet Gulli über den Freitod des Kollegen.
Peinlicher Vermerk
In einer recht umfangreichen Strafsache waren neben mir weitere Verteidiger für zwei Mitbeschuldigte „unterwegs“.
Eine Kooperation zwischen jenen Verteidigern und mir war allerdings wegen der Ortsverschiedenheit und des Größenunterschieds der beiden Kanzleien nicht möglich: Hier die kleine Boutique im anrüchigen Kreuzberg, dort die bundesweit renommierte Kanzlei mit säckeweise Doktoren auf dem Briefkopf aus dem feinen Charlottenburg. Man vermittelte mir mit entsprechendem Ausdruck das Gefühl, daß jeder doch in seiner Liga spielen sollte. Und wir seien eben nur die Kreisklasse.
Einmal abgesehen von dem Ergebnis, das für meinen Mandanten die Meisterschaft, für die promoviert und gelangweilt verteidigten Mitangeklagten aber den Abstieg bedeutete, fand ich nun in der Nachschau einen beredten Hinweis in der Gerichtsakte:
Naja, die Anwälte der Großbude werden über einen solchen Vermerk einer öffentlich-rechtlichen Bediensteten sicher hinweg sehen. Die verurteilten Mandanten dieser Anwälte dürften sich aber so ihre Gedanken darüber machen, wen sie da mit der Verteidigung ihrer Existenz beauftragt haben.
Street Art
Unser Kiez soll schöner werden:

Oder schlicht Müll in der Neuköllner Weserstraße?
Wochenend-Lektüre
Der Mandant sitzt seit längerer Zeit schon in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Ein Gutachten aus dem Jahre 2007 diagnostizierte eine unheilbare psychische Erkrankung.
Eine Diagnose, mit der sich weder der Mandant, noch ich als sein Verteidiger und antragsgemäß dann auch die Strafvollstreckungskammer auf Dauer nicht zufrieden geben wollten.
Es gab dann im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung (§ 67e StGB) ein weiteres Gutachten, diesmal von einem anderen Sachverständigen. Das liegt nun vor …
… und wartet auf die Durcharbeitung. 218 Seiten, prall gefüllt mit psychiatrischen Problemen und Diagnosen.
Verteidigungen im Vollstreckungsverfahren sind Mandate, bei denen der Stundensatz des Verteidigers denen eines Mc-Jobs in nichts nachsteht – wobei die Kosten der Kanzlei allerdings in unbeeindruckter Höhe weiterlaufen. Trotzdem werden solche Mandate übernommen. Wer hilft den Menschen dort sonst, wenn nicht ein Verteidiger.
Die Hoffnung, daß dann irgendwann ein anderer Job in die Kanzlei kommt, der den Durchschnittslohn des Verteidigers wieder auf ein akzeptables Niveau anhebt, liefert einen weiteren Teil der Motivation, sich mit solcher Arbeit das Wochenende um die Ohren zu schlagen.
Kein Selbstbewußtsein
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Szentypische Stückelung
Die Partnerin des Mandanten bat mich, ihm ein wenig Geld auf sein Haftkonto in der Untersuchungshaftanstalt zu überweisen. Sie stellte uns dafür 150 Euro zur Verfügung.

Die Sorgen unserer Mitarbeiterin waren nicht berechtigt. Dem Mandanten wird kein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.



