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Presseerklärung: Bewährungsstrafe für Jugendlichen

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

Am 13.1.2011 wurde ein Jugendlicher wegen Drogenhandels zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall erfuhr größere öffentliche Aufmerksamkeit, da die Altersbestimmung des jungen Mannes schwierig war. Dem Gericht lag ein Gutachten vor, dem das Gericht wegen erheblicher qualitativer Mängel nicht folgen wollte. Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit als zu milde kritisiert. Der Innensenator spricht von ?falsch verstandener Humanität?. Der Bund der Kriminalbeamten sieht die Arbeit der Polizei konterkariert. Die verstorbene Richterin Heisig muss postum als Kritikerin herhalten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. bemerkt hierzu Folgendes:

Ein wesentliches Element eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Niemals dürfen die Feststellungen oder Bewertungen der Polizei an die Stelle gerichtlicher Feststellungen treten. Es ziemt sich nicht für eine Polizeigewerkschaft mit Kritik an Urteilen an die Öffentlichkeit zu treten, selbst wenn im Wege eines Lippenbekenntnisses auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen wird.

Aus selben Grunde nehmen wir die Äußerungen des Innensenators mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Ebenso verwundert, dass der Innensenator der ihm nicht untergeordneten Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil nahe legt.

Die Behauptung, der Jugendliche sei als Sieger aus dem Verfahren getreten, da er nur eine Bewährungsstrafe erhalten habe, ist nicht nur ungehörig, sondern auch falsch. Der Jugendliche ist unbestraft. Er befand sich über zwei Monate in Untersuchungshaft. Er erfuhr als Ersttäter mithin eine scharfe Sanktion.

Die Forderung nach generalpräventiver Wirkung einer Jugendstrafe ist dem Gesetz nahezu fremd. Generalprävention hat in dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrecht nur äußerst nachrangige Bedeutung.

Die Altersbestimmung wurde unter Missachtung jeglicher wissenschaftlicher Mindeststandards vorgenommen.

Dies kann nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen.

Rechtsanwalt Peter Zuriel
1. Vorsitzender

Die Reaktion der Berliner Strafverteidiger auf die Einmischung des Innensenators in fremde Angelegenheiten ist sehr moderat ausgefallen. Dr. Ehrhart Körting scheint die Grenzen, die ihm das Recht setzt, entweder nicht zu kennen, oder aber er setzt sich bewußt darüber hinweg. Daß es sich dabei um den im (Vor-)Wahlkampf üblichen Populismus handelt, erscheint mir jedenfalls naheliegend.

Hier gibt es die Quelle der Presseerklärung.

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Mandat beendet, mal wieder

Aus der eMail des (Dauer-) Mandanten, der den Stammkunden unter den Bloglesern hier durchaus schon das eine oder andere Mal begegnet ist:

Sie legen SOFORT das Mandat nieder! Ich will mit IHNEN nichts mehr zu tun haben und akzeptiere SIE nicht als mein was auch immer…

Sie werden noch Gelegenheit bekommen zu bereuen was Sie mir angetan haben. Gott kann Ihnen nicht mehr gnädig sein. Sie Lump. Sie werden ihn ganz bestimmt kennenlernen. Sie sind eine Schande. Doppel-Pfuifui.

Ich übersetze das mal so:

Lieber Herr Verteidiger. Ich bedauere es sehr, daß Sie weder meinen Arzthaftungsfall noch die Abwehr der Gebührenforderung von eBay übernehmen möchten. Obwohl ich Ihnen bereits ganz ausführlich mitgeteilt hatte, warum der Arzt mir Schadensersatz zahlen muß und eBay von mir kein Geld bekommt.

Deswegen möchte ich mich von Ihnen auch nicht mehr in den beiden Strafsachen verteidigen lassen.

Bis bald und mit freundlichen Grüßen.

Es ist eben nicht jedem in die Wiege gelegt, seinen Gefühle mit gewählten Worten Ausdruck zu verleihen.

Ich bin auf den nächsten Brief gespannt. eMails wird er jedenfalls mindestens in den nächsten 15 Monaten eher nicht schreiben können. Aber irgendwie wird er sich hier wieder melden. Außer mir hält den armen Kerl nämlich kein anderer Anwalt auf die Dauer aus.

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Richtigstellung: Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr (nur) für Jobcenter vorgeschlagen

In dem Beitrag „Hartz IV, nur gegen Gebühr“ hatte ich eine Nachricht aus dem Inforadio besprochen. Offenbar handelt es sich bei dieser Nachricht um eine „Ente“, zumindest aber um eine leicht falsch zu verstehende Mitteilung.

Herr Richter Dr. Marcus Howe, Pressesprecher des Sozialgerichts Berlin, wies mich mit der nachfolgend in Auszügen zitierten eMail darauf hin:

Diesem Bericht [gemeint ist der Blog-Beitrag. crh] liegt eine krasse Fehlinformation zugrunde! Die Präsidentin des Sozialgerichts Berlin hat am 11. Januar in ihrer Rede auf der Jahrespressekonferenz mitnichten eine Gerichtsgebühr für Kläger gefordert! Im Gegenteil sagt sie wörtlich: „Völlig unverständlich ist daher (nämlich angesichts einer Erfolgsquote von 50 %) wenn von Teilen der Politik ausgerechnet die hohe Zahl der Hartz IV Verfahren als Argument für die Einführung von Gerichtsgebühren ins Feld geführt wird. Deutlich wird vielmehr: Der freie Zugang zur Justiz ist wichtiger denn je…“ Sie fordert anschließend Gerichtsgebühren für die Jobcenter ! Den Volltext der Rede können Sie auf unserer Internetseite nachlesen. Den das Thema betreffenden Abschnitt finden Sie im IV. Abschnitt der Rede.

Ich zitiere zur Klar- und Richtigstellung die betreffende Passage aus der Rede der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma [Hervorhebungen durch crh]:

Seit Jahren hoch ist die Hartz IV-Erfolgsquote. Im Allgemeinen enden am Sozialgericht rund 2/3 der Klageverfahren ohne Erfolg für die Kläger. Nur 1/3 der Kläger erzielt zumindest einen Teilerfolg. Ganz anders bei Hartz IV: Die Hälfte der Hartz IV-Klagen ist zumindest teilweise berechtigt. Völlig unverständlich ist daher, wenn von Teilen der Politik ausgerechnet die hohe Zahl der Hartz IV-Verfahren als Argument für die Einführung von Gerichtsgebühren ins Feld geführt wird. Deutlich wird vielmehr: Der freie Zugang zur Justiz ist wichtiger denn je. Nicht die Gerichtsgebühr für Kläger, nein, die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für Jobcenter könnte einen wirkungsvollen Anreiz zur außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen! Noch bis zum Juli 2006 mussten die Jobcenter – wie andere beispielsweise Rentenversicherungsträger und Krankenkassen auch – für jedes Sozialgerichtsverfahren, an dem sie beteiligt waren, eine pauschale Gerichtsgebühr entrichten – immerhin 150 Euro. Es verwundert, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss.

Es hat sich gezeigt, daß es auch (und gerade?) für einen Blogger notwendig ist, sich nicht blind auf Nachrichten der konventionellen Medien zu verlassen.

Ich entschuldige mich bei der Präsidentin für meine ungeprüfte Weiterverbreitung dieser Falschmeldung.

Im übrigen weise ich hin auf den Kommentar von lawdwarf zu dem kritisierten Beitrag und meine Erwiderung, jeweils vom 12.01.2011.

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Der Schuß ins blaue Schwarze

In einer Bußgeldsache findet sich auf Blatt 237 (!!) der Gerichtsakte dieses erfreuliche Schriftstück:

Ich hatte nach vielem Hin und Her (Beweisanträge, erfolgreiches Ablehnungsgesuch …) reklamiert, daß eine Zustellungsurkunde nicht im Original vorläge; mit einer Kopie sei die ordnungsgemäße Zustellung des Bußgeldbescheides nicht nachgewiesen. Zumal die Zustellung an den (damaligen) Verteidiger erfolgt sein soll, der aber dazu gar bevollmächtigt sein wollte und außerdem zur Zeit der angeblichen Zustellung nicht in seiner Kanzlei war. Und überhaupt …

Nun steht fest: Eine Original-Urkunde gibt es nicht. Eine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides demnach auch nicht (was nicht nachgewiesen werden kann, gibt es nicht. Basta!). Damit gibt es keine Unterbrechung der Verjährung.

Eine Menge Schüsse ins Blaue, einer hat ins Schwarze getroffen. Das Verfahren war daher wegen Verfolgungsverjährung einzustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Und der Mandant darf seine Fahrerlaubnis behalten.

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Fortschritt in der U-Haft

Die Entwicklung schreitet voran. In einigen Fällen in großen, in anderen Fällen in kleineren Schritten.

Der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. teilte heute seinen Mitgliedern in einer Rundmail mit:

Datenträger

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort dürfen anlässlich der Verteidigerbesuche in der JVA Moabit für die Dauer der Verteidigergespräche Datenträger wie CDs, DVDs und Datensticks eingebracht werden.

Nach wie vor n i c h t gestattet sind Vorrichtungen, die einen Internetzugang ermöglichen.

Na, das ist ja mal was richtig Erfreuliches!

… und auch in Frankfurt geht es voran, wenn auch manchmal erst nach einer Drohung mit der Kostenkeule.

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Hartz IV, nur gegen Gebühr

Im vergangenen Jahr sind 32.000 neue Verfahren beim Berliner Sozialgericht anhängig geworden. Das sind 20 % mehr als 2009. Die Anzahl der Richter hat sich verdoppelt. Trotzdem bekommen die Richter die Arbeit nicht vom Tisch.

Zur Zeit beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 9 Monate. Für einen Hartz IV Empfänger, der um seinen Heizkostenzuschuß oder um eine neue Waschmaschine kämpft, ist das natürlich eine Zumutung. Deswegen machte die Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Sabine Schudoma, nun einen Vorschlag.

Es solle auch von den Hartz IV Empfängern ein Gerichtskostenvorschuß in Höhe von 150 Euro verlangt werden. Damit würde dann die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft bei den Klägern gefördert und die Anzahl der Klagen reduziert werden.

Eine echt tolle Idee: Gute 40 % seiner monatlichen Bezüge soll der Hartzi erst mal auf den Tisch des Richters legen, damit er irgendwann einmal vielleicht unter Umständen ein Urteil bekommen könnte, in dem das Gericht einen Anspruch z.B. auf einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von – sagen wir mal – 20 Euro monatlich feststellt. Richtig super!

In diesem Zusammenhang noch eine spannende Zahl: Etwa die Hälfte der Klagen gegen Hartz IV Bescheide sind ganz oder teilweise erfolgreich. Man könnte da vielleicht auch auf andere Ideen kommen, statt einen Gerichtskostenvorschuß zu verlangen.

(Die Zahlen habe ich einem Beitrag auf Info-Radio entnommen.)

UPDATE / Richtigstellung:
Hier gibt es eine Richtigstellung zu diesem Beitrag: Gerichtsgebühren sollen nicht – wie dem Bericht des Inforadios zu entnehmen war – vom Kläger (dem Hartz IV Empfänger) erhoben werden, sondern nur vom Jobcenter, schlug die Präsidentin des SG Berlin vor.

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Richter K. im roten Bereich

Richter K. wollte wieder einmal seinen Kopf durchsetzten. Er setzt den Termin zur Hauptverhandlung ohne Rücksprache mit dem Verteidiger fest, der war verhindert und beantragte die Verlegung. Mit den bekannten Abenteuern weigerte sich Richter K. den Termin zu verlegen. Es kam zu der in der Abteilung 290 des Amtsgerichts Tiergarten üblichen Diskussion und schließlich entschied Richter K.: Der Einspruch wird gemäß § 74 Abs.2 OWiG verworfen.

In dem nachfolgenden Wiedereinsetzungsverfahren mußte sich dann die 15. Strafkammer des Landgericht Berlin mit Herrn Richter K. und seinen Abenteuern auseinandersetzen. Die Landrichter fanden dann auch ähnlich deutliche Worte, wie am 11. Juni 2010 bereits das Kammergericht:

Die im Urteil lediglich hypothetisch aufgeführten Gründe für die Säumnis würdigen indes keinen konkreten, dem Gericht bekannten Sachverhalt und sollten offensichtlich nur dazu dienen, dem Betroffenen von vornherein die Möglichkeit der Wiedereinsetzung zu nehmen und ihn auf die Rechtsbeschwerde zu verweisen, die im Erfolgsfall zu einer Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper führt und sich so von der Wiedereinsetzung unterscheidet.

Quelle: LG Berlin, 515 Qs 165/10, Beschluß vom 5. Januar 2011

Das heißt eigentlich, Richter K. stellt rechtsfremde Erwägungen an, um seinen Dickkopf durchzusetzen. Mit scheint, Herr K. ist ganz dicht dran an der Grenze zum dunkelroten Bereich.

Besten Dank an Rechtsanwalt Bert Handschumacher für die Übersendung des Beschlusses.

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Heimarbeiter bei der Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwalt ist fleißig:

Er nimmt die Arbeit mit nach Hause.

Mit dem letzten Satz meint er, daß er die Akten weder im Dienstzimmer gelagert werden noch vorher bearbeitet werden können.

Ich frage mich, warum will er erst die Akten erst am 10.12. wieder vorgelegt bekommen, wo doch seine Schachtel schon ab dem 5.12. wieder genutzt werden kann.

Nebenbei: Das Blatt danach trägt das Datum vom 27.01.2009. Die Renovierung scheint sich hingezogen zu haben …

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Freispruch für Klaus-Rüdiger Landwosky?

Freispruch in Sachen Berliner Bankenverfahren
Beweislage mangelhaft

Nach 18 Monaten Verfahrensdauer im Prozess gegen Berliner Bankmanager, darunter Klaus-Rüdiger Landwosky, musste die Staatsanwaltschaft heute Freispruch für die Angeklagten beantragen.

Vorerst kein Vorsatz nachweisbar, berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell über den heutigen Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Kein Herrgott über die Kosten

Wes‘ Geistes Kind manch Folterknecht der Justiz ist, zeigt sich einmal mehr in dem Beschluß des Landgericht Koblenz vom 24.09.2010 (4 Qs 56/10), auf den Detlef Burhoff aufmerksam macht.

Ein Gericht hat darüber entschieden, wer welche Kosten zu tragen hat. Diese sogenannte Kosten-Grundentscheidung war rechtskräftig. Trotzdem wollte sich ein Bezirksrevisors darüber hinwegsetzen, weil ihm diese Entscheidung nicht gefiel. Er wollte im Kosten-Festsetzungsverfahren die Grundentscheidung korrigieren. Dem hat das Landgericht einen Riegel vorgeschoben:

Es ist nicht Inhalt des Kostenfestsetzungsverfahrens, Grundentscheidungen auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Das ist nur mit dem für die Anfechtungsentscheidung zulässigen Rechtsmittel möglich. Sieht das Gesetz eine Anfechtungsmöglichkeit nicht vor oder wird das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt, darf die Grundentscheidung nicht im Festsetzungsverfahren abgeändert werden. Mit der Bindung des Rechtspflegers an den materiellen Inhalt der Kostenentscheidung soll eine nochmalige Überprüfung und – im Extremfall – eine Korrektur der Entscheidung nach dem Ermessen des Rechtspflegers gerade verhindert werden.

Die Arroganz des Kostenbeamten, da hat sie wieder ‚mal eins auf die Mütze bekommen.

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