Kanzlei Hoenig Info

Ein historisch einheitlicher Vorgang

Wenn man sie gewähren läßt, die Richter, und sie dann auch noch Zeit dazu haben, fällt ihnen so etwas hier ein:

Denn das gesamte, dem Angeklagten angelastete Verhalten – Wegwerfen der Mitteilungskarte unter mehrfachem Ausruf des Wortes “Arschloches” gegenüber dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes – stellt sich als historisch einheitlicher Vorgang dar.

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2012 – III-3 RVs 28/12

Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat :-).

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Bodenhaftung

Sie freuen sich, dass Tegel doch noch länger geöffnet hat: Menschen, die den Flughafen zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben. Sie sammeln Flaschen, manchmal übernachten sie auch hier.

Sandra Dassler erinnert im Tagesspiegel an Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln leerer Pfandflaschen verdienen (müssen). 30 bis 40 Flaschen ist der Umsatz eines Tages. 15 bis 25 Cent pro Stück bekommen sie im Discounter dafür.

Wir, die kein Problem damit haben, im Flughafen-Café kurz vor dem Abflug noch mal eben ein belegtes Brötchen zu kaufen und mit dem Gegenwert von 15 Pfandflaschen zu bezahlen, sollten die Bodenhaftung nicht verlieren.

Bild: Daniela B. / pixelio.de

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Landshut in Bayern

Polizeibeamte

sollen betrunken Auto fahren und unbeteiligte Bürger grundlos zu Boden schlagen. Die Folgen? Manchmal gar eine Beförderung.

berichtete Wolfgang Wittl in der Süddeutschen Zeitung am vergangenen Mittwoch.

In Bayern gehen die Uhren aber anders.

schrieb Rechtsanwalt Andreas Jede im Zusammenhang mit der Anklageerhebung durch die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen einen seiner Mandanten.

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Kaum kriminelle Internetnutzer

Im Jahre 2011 haben die statistischen Bundesbeamten knapp 82.000.000 Bundesbürger gezählt. 51.000.000 davon sollen im Internet unterwegs gewesen sein. Wenn man nun den Wiesbadener Statisten Glauben schenken mag, ist es dabei 222.267 Mal zu Überschreitung von strafrechtlichen Grenzen gekommen.

Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen gerechnet 100.000 Kinderpornografen, Raubkopierer und Betrüger durchs Netz. Das sind im Verhältnis zu allen Surfern keine 0,2 %, die Quote für alle Bundesbürger liegt sogar nur bei 0,1 %.

Hey, da können die ganzen Strafverteidiger, die sich mit Cybercrime beschäftigen, aber nicht von leben. So geht das aber nicht, Ihr gesetzestreuen Knechte!

Bildquelle und weitere Zahlen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 (pdf)

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Amerikanische Polizisten im Einsatz

Der Focus berichtet über einen Einsatz amerikanischer Polizisten, die einen psychisch kranken Menschen „beamtshandeln“:

Das Gericht will nun aufgrund der Anhörungsergebnisse entscheiden, ob genügend Beweise für ein Verfahren vorliegen.

Ich bin gespannt auf die weiteren Einzelheiten in diesem Fall.

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Ungeordnete und zerrüttete finanzielle Verhältnisse

Wenn einem Rechtsanwalt nachgesagt wird, daß er mit Geld nicht umgehen kann, könnte das zum Linzenz-Entzug führen. Zu Recht, wie ich meine, denn oft genug ist es nicht eigenes Geld, das durch die Hände eines Anwalt geht, sondern fremdes.

Auf Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger rollte der Zug der Entziehung zu:

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wollte Dr. Welf Haeger die Zulassung entziehen, weil er in „ungeordneten und zerrütteten finanziellen Verhältnissen“ lebe.

berichtete bereits am 12.05.2011 der Westen.

Der Spaßmacher Kollege hatte in der Vergangenheit insbesondere mit Haegers kostenloser Rechtsberatung für Furore gesorgt. Ob der angebliche Vermögensverfall (das ist der juristisch-technische Begriff für eine Pleite) mit der Marktführerschaft bei der „Kostenlosen Anwaltsberatung für Alle“ in einem Zusammenhang steht, wird nicht berichtet. Dr. Haeger bestreitet jedenfalls seinen Verfall. Jedenfalls ist er heute – ein Jahr später – immer noch im Besitz seiner Zulassung.

Ich würde es bedauern, wenn Herr Dr. Haeger vom Markt verschwindet. Sorgte er doch stets für spannende Unterhaltung.

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Aber wenigstens schön formuliert

Die gepflegten Umgangsformen an den Gerichten im Berliner Umland helfen so manches Mal, den unsinnigen Inhalt einer schönen Formulierung zu verarbeiten.

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Nicht mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

Es hat ein wenig gedauert, 31 Monate, bis zwei prügelnde Polizeibeamte – erstinstanzlich – verurteilt wurden:

Die beiden Polizeibeamten, die im Rahmen der „Freiheit statt Angst“-Demonstration am 13. September 2009 durch gewalttätiges Verhalten gegen einen Demonstranten auffielen, wurden am gestrigen Montag vom Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilt. Sie müssen wegen Körperverletzung im Amt je 120 Tagessätze a 50 Euro – also insgesamt 6000 Euro – Geldstrafe bezahlen.

berichtet Gulli.

Bemerkenswert ist der Bericht an folgender Stelle:

Letztendlich sah das Gericht […] keinen Bedarf zu einer Freiheitsstrafe […]. Die Angeklagten könnten schließlich nichts dafür, daß es das Aufsehen erregende You-Tube-Video gegeben hat.

Mir stellt sich nicht(!) die Frage, wie das Verfahren ohne die Video-Dokumentation verlaufen wäre.

Zum Ergebnis: Vor dem Hintergrund, daß das Verhalten der Polizisten auch als gefährliche Körperverletzung im Amt (§§ 340, 224 StGB) gewertet werden könnte, ist die Geldstrafe ein recht moderates Ergebnis. Für die „gef.KV“ gibt es auch im günstigsten aller Fälle mindestens drei Monate Freiheitsstrafe; im ungünstigsten zehn Jahre. Das Amtsgericht ging aber nicht davon aus, daß die beiden Polizeibeamten jeweils „mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich“ geprügelt haben.

Ich gehe davon aus, daß das Verfahren vor dem Amtsgericht eine Durchgangsinstanz war, und wir in weiteren 31(?) Monaten von der Entscheidung der Berufungskammer des Landgerichts lesen werden. Wenn nicht die Staatsanwaltschaft ins Rechtsmittel geht, dann zumindest Jony E., der den Nebenkläger vertritt.

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Der 5. Strafsenat des BGH in Berlin

Nachdem die Querelen um die Besetzung des 2. Senats beim Bundesgerichtshof noch immer nicht beigelegt werden konnten, sprach der Bundesminister für Justiz kürzlich ein Machtwort: Der 5. Senat zieht um nach Berlin.

Ich begrüße die Entscheidung, einen handlungsfähigen Senat in Berlin zu installieren, und lade die Richter auf eine Tasse Caffè nach Kreuzberg ein.

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Gute Mine zum Fußballspiel

Die ukrainische Regierung spricht von „Methoden des kalten Krieges“, und meint damit die (deutschen) Reaktionen auf die Folter der in einem Schauprozess verurteilten Julia Timoschenko und anderer Gefangener. Ein dieser folternden Truppe nahestehender Sympathisant verbreitet die Behauptung, Hitler sei „der politischen Vorgänger“ von Angela Merkel.

Uefa und DFB vertreten die Ansicht, damit haben sie, hat der Sport nichts zu tun.

Ob sich die Gefangenen in den ukrainischen Knästen die Fußballspiele anschauen können? Dann wäre die Welt der Funktionäre doch in Ordnung, oder?

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