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Knast
Rausschmiss nach 21 Jahren
Mit welcher Menschenverachtung die Bayerische Justiz mit Häftlingen umgeht, dokumentiert Hans Holzhaider in einem Artikel für die Süddeutsche Zeitung:
Plötzlich konnte es gar nicht schnell genug gehen. Am 5. März, nachmittags um halb vier, rasselte der Schlüssel in der Tür zur Zelle Nummer 76 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing, der Abteilungsbeamte kam herein und sagte, „Sieber, Sie kommen raus. In zehn Minuten müssen Sie die Anstalt verlassen.“ Helmut Sieber, 63, konnte gerade noch seine beiden Wellensittiche einfangen und hastig ein paar Akten in einen Karton packen, dann ging es schon im Schlepptau des Beamten ab in die Kleiderkammer.
Er bekam seine Zivilsachen und zog sich um. Zeit, sich von seinen Zellennachbarn zu verabschieden, blieb ihm nicht. Es dauerte keine halbe Stunde, da stand er draußen vor dem Gefängnistor auf der Äußeren Passauer Straße. Nach 21 Jahren in der Zelle, ohne Vorwarnung, ohne auch nur einen einzigen Ausgang oder Hafturlaub, um sich auf die Freiheit vorzubereiten.
Quelle und mehr: Süddeutsche Zeitung
Weiter heißt es in dem Artikel:
Der Nürnberger Justizsprecher Andreas Quentin schildert das als einen Ablauf, bei dem die Justiz nicht den geringsten Ermessensspielraum gehabt habe.
Die Würde eines jeden Menschen steht nicht im Ermessen der Justiz.
Zuerst die schlechte Nachricht
Das juristische Halbwissen in den Haftanstalten ist enorm. Und für einen Verteidiger, der nur lockeren Kontakt zu seinen inhaftierten Mandanten hält, manchmal gefährlich. Nämlich z.B. dann, wenn der Häftling von einem anderen – erfahrenen! – Häftling verwundert gefragt wird, warum er denn noch immer nicht draußen sei, und das dann regelmäßig mit der Unfähigkeit des Verteidigers begründet wird.
Der Mandant wurde vor knapp 7 Monaten verhaftet. Und er sitzt seitdem in der Untersuchungshaftanstalt Moabit. Die Hauptverhandlung hat noch immer nicht begonnen.
Ein kluger Mitgefangener hat den Mandanten auf die 6-Monats-Frist des § 121 StPO hingewiesen. Die sei bereits abgelaufen, das Kammergericht habe die Haftfortdauer nicht angeordnet, also müsse der Haftbefehl aufgehoben werden. Wenn der Verteidiger das nicht wisse und er nichts unternimmt, tauge er nichts. Der Mitgefangene hatte auch gleich die Visitenkarte des besten Verteidigers weit und breit parat …
Ich mußte den Mandanten enttäuschen. Das mit der Haftentlassung wegen Fristversäumnis wird nichts. Auch nicht, wenn der beste aller Verteidiger einen entsprechenden Antrag stellt.
Denn der Mandant hat während der 7 Monate eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, weil er eine alte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Dazu wurde die Untersuchungshaft für 90 Tage unterbrochen. Und um diese 3 Monate verlängert sich die 6-Monats-Frist.
Der Mandant gibt sich zerknirscht mit seinem Verteidiger zufrieden, der ihm heute aber persönlich die Nachricht überbringen konnte, daß es in zwei Wochen losgeht mit der Hauptverhandlung. Und daß er mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen darf – wegen der langen, ihn beeindruckenden Haftdauer. Der Deal zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem zweitbesten Verteidiger steht.
Resozialisierung
Drogendealer und Mörder büffeln für ein gemeinsames Ziel: Sich fit zu machen für ihre Existenz nach der Haft.
[…]
Existenzgründungsseminare und Businesskurse für Strafgefangene.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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