In eigener Sache

Respekt per Online Banking

Der Facebook-Eintrag eines Kollegen:

Innerhalb von 2 Wochen Mahnung mit Vollstreckungsandrohung. Sowas leisten sich nur Schornsteinfeger.

Zuerst dachte ich, das sei das klassische Mandat eines Familienmitglieds oder guten Freundes (Du, ich habe da Post bekommen. Kannst Du mal eben …). Nein, das war ein Statement in eigener Sache, was sich ein wenig später aus den Kommentaren zu dem Beitrag ergab. Da schreibt der Kollege nämlich:

… ich mache es altmodisch, sammle Rechnungen und am Ende eines Monats wird dann alles auf einmal überwiesen am SB Terminal. Ziemlich Sixties aber ich habe einen Überblick und sonst auch keinen der sich beschwert.

Das ist durchaus eine Möglichkeit: Die (fremde) Leistung ist eilig und wird sofort in Anspruch genommen. Die (eigene) Gegenleistung hat Zeit und wird irgendwann einmal erbracht. Es ist eine Möglichkeit, ja. Aber keine gute.

Wir machen das anders. Rechnungen werden stets am Tag ihres Eingangs bei uns überwiesen. Mit dem Ziel, daß der Rechnungssteller noch nicht von seinem Gang zum Briefkasten zurück ist, wenn unsere Zahlung bei ihm eintrifft.

Damit möchten wir signalisieren, daß wir ihn und seine Arbeit dankbar respektieren. Für den Überblick über unsere Liquidität nutzen wir geeignete Software.

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Kummer-Nummer

Für den Fall, daß jemand mal ein Problem mit seinem Faß hat, gibt es jetzt hier einen problemlösenden Hinweis:

Fassbierkummer

Ach, da fällt mir ein: Straftat-Kummer? Notruf-Nummer!
(scnr)

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Das wollen wir doch mal sehen!

Eine spontan gewordene Ergänzung unserer Bibliothek:


Verfassungsbeschwerde

Bestellt! Man muß ja nicht alles akzeptieren, was einem ein Gericht vorsetzt.

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Die Familie – intensiv, hart, erfolgreich

Ab und an bekomme ich Post – von Juristen mit meist einiger Berufserfahrung, die alte Bekannten in einem Blogbeitrag wieder getroffen haben. Die Rede ist von Wilhelm Brause, Bulli Bullmann, (Graf) Gottfried von Gluffke, Frollein F. und das High Light: Mütterchen Mü.

Die Namen habe ich mir nicht selbst ausgedacht, sondern erst übernommen (böse Zungen Zivilisten sprechen von „geklaut“), später durch konkludente Genehmigung beibehalten. Daran hat mich nun ein junger Jurist noch einmal erinnert:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

ich habe eine ganz kurze Frage bezüglich Ihrer Pseudonyme in den Blogbeiträgen: Waren Sie zufällig als Student oder Referendar im Repetitorium von Herrn Langels (Abels und Langels)?

Ich bin derzeit in der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen und war erstaunt, als auf einmal Wilhelm Brause und Bullmann in den Fällen auftauchten und erinnerte mich sofort an Ihren Blog :-)

Viele Grüße

Es gab mehrere Gründe für mich, Anfang der 80er Jahre zum Repetitor zu gehen. Die miserablen (pädagogischen) Leistungen der verbeamteten Universitäts-Lehrer waren jedoch entscheidend, weshalb ich seinerzeit lieber „intensiv – hart – erfolgreich“ gelernt habe, statt mir monotone Vorlesungen an der Uni anzuhören.

Der Slogan stammt aus einer Zeit, in der das „Rep“ noch Wegner & Abels hieß; heute sind Dr. Peter Abels und Harald Langels die Köpfe des Nachhilfe-Unternehmens. Und offenbar nutzen die engagierten Lehrer noch immer die Figuren, die mir seinerzeit das Lernen – und nun das Bloggen – leichter gemacht haben:

Familie

Ich denke, wenn eine Methode seit über 30 Jahren noch immer mit den selben Mitteln auskommt, kann man eigentlich zuverlässig davon ausgehen, daß sie erfolgreich ist – für die Unternehmer wie für deren Kunden.

Ich habe den oben zitierten Nachwuchs um seine Zustimmung (ziviljuristisch sauber: Einwilligung – habe ich bei W&A mal gelernt und bis heute nicht vergessen ;-)) zur Veröffentlichung seiner eMail gebeten; er schreibt mir zurück:

… das ist motivierend, dass so ein [censored crh]-Strafrechtler auch bei A&L bzw. damals Wegner Abels war.

Das Rep ist auch sehr gut. Bin mir nur nicht sicher, wie das alles in 6 Monaten zu machen ist …

Ich bin da optimistischer: Wenn der Stundenplan, den ich seinerzeit von Repetitoren bekommen habe, auch nur annähernd so kleinteilig ist, daß er für Mittwochmorgens zwischen 8 und 10 Uhr den Frühsport vorschrieb, klappt das in der kurzen Zeit.

Das Studentenleben ist eben intensiv und hart – meins jedenfalls war es, auch (und ganz besonders) außerhalb von Wegner & Abels. 8-) Der Erfolg kommt dann ganz von anneleine …

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Die sensible Seele eines Nazikaders

Ich habe aus prominenter Ecke Post bekommen, von einem Menschen, mit dem ich noch nicht einmal beruflich zu tun haben möchte. Von dem einem „stadtbekannten Offenburger Nazikader Florian S.„, wie er verschiedentlich von anderer Seite beschrieben wurde.

Der starke Mann (hier gibt’s ein paar Bilder von ihm) nimmt Anstoß an einer Formulierung, die ich im Zusammenhang mit einem (anwalts-)berufsethischen Thema genutzt hatte:

Es ging […] um die Frage, ob es einer links-alternativen Anwältin gestattet ist, eine rechtsradikale Dumpfbacke zu verteidigen.

Aufhänger war ein Artikel vom 25.06.2012 in der LTO, in dem Christian Rath über „Die linke Anwältin und der Neonazi“ schrieb. Die politisch links engagierte Rechtsanwältin Tina Gröbmayr hatte die Verteidigung diese Florians übernommen und ist damit auf massive Kritik aus ihren eigenen Reihen gestoßen.

Florian S. „stolperte zufällig“ über den Freispruch für den Neonazi und reagierte empört:

Ich hätte ihn „zweimal als rechtsradikale Dumpfbacke diffamiert„. Diese „Betitelung seiner Person“ empfand er nicht nur „als in höchstem Maße unverschämt, sondern auch absolut ehrverletzend„. Das könne er „nicht auf sich sitzen lassen„, tönte es in seiner an unserem Schund- und Spamfilter vorbeigeschmuggelten eMail.

Ein großes „Tam-Tam“ möchte er aber „hinblicklich seines bevorstehenden Revisionsprozesses“ nicht machen. Großzügig, wie sensible Neonazis nunmal sind, bekomme ich von ihm im vierten Satz seines Anschreibens „die einmalige Gelegenheit einer außergerichtlichen Einigung„.

Einmalige Gelegenheiten gab es früher im Sommerschlußverkauf. Vielleicht hat Floriano an die dortigen Supersonderangebote gedacht, als er von mir „erwartet

– den Passus der „Dumpfbacke“ aus dem Blog zu nehmen
– eine schriftliche Entschuldigung
– eine Entschädigungszahlung in Höhe von € 1.500,- (eintausendfünfhundert Euro)

Im Umgang mit der Justiz nicht unerfahren vergißt der Schnäppchenjäger auch nicht, mir eine Frist zu setzen: „bis zum 15.11.2013„. Also habe ich noch ein wenig Zeit.

Seine Bankverbindung (allerdings noch nicht SEPA-konform) hat er mir dann auch gleich mitgeteilt, damit die Einhaltung der Frist nicht an überflüssigen Nachfragen scheitert.

Es folgen die semi-professionell verschwurbelten Androhungen empfindlicher Übel wie „Strafanzeige wegen Beleidigung und übler Nachrede“ und die Beauftragung seiner „Anwältin Frau G. über seine Rechtschutz mit der Nebenklage

Anstand beweist der Nazi zum Schluß aber auch:

Mit freundlichen Grüßen

Florian S.

Was ist bloß aus den knallharten Nazis geworden, daß die sich jetzt schon über Blogbeiträge eines kleinen Kreuzberger Strafverteidigers aufregen. Und wegen Ehrverletzungen anfangen zu weinen. Das hat es zu meiner Zeit nicht gegeben.

Lieber Florian S., es tut mir Leid, wenn ich Ihrer sensiblen Seele Unrecht getan haben sollte: Ich entschuldige mich „hiermit“ schriftlich bei Ihnen.

Aber vielleicht waren Sie ja gar auch nicht Thema jenes Blogbeitrages, der Sie so sehr gekränkt haben soll. Oder geht es Ihnen gar nicht um die Ehre? Sondern um die Kohle, damit Sie Ihre erfolgreiche Verteidigerin adäquat honorieren können? Das hätte was, echt!

Einen habbich noch:

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High Tech aus der Holzkiste

Frisch eingetroffen:

Hightech aus der Holzkiste

Na hoffentlich ist da kein Wurm drin.

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Entgeltschneider

Wir haben eine Überweisung aus dem außereuropäischen Ausland erhalten. Die Absenderin hat exakt den vereinbarten Betrag auf den Weg nach Kreuzberg gebracht. Gleichwohl kommen hier 42,50 Euro weniger an als abgeschickt.

Ein paar Tage später trudelte dann eine Abrechnung der Commerzbank hier ein, bei der wir bisher noch unser Kanzleikonto unterhalten:

Kosten der Überweisung

Ich bin gespannt auf die Reaktion der Banker, denen ich mitgeteilt habe, daß ich mit dem Entgelt-Abschnitt an dieser Zahlung weder einverstanden bin, noch dafür Verständnis habe.

Nebenbei: Das hier

Stimmungslage

ist nicht nur der Kurs der Commerzbank-Aktie in den vergangenen drei Jahren. Sondern auch der Verlauf meiner guten Laune, wenn ich an das Verhalten dieser Bank unserer Kanzlei gegenüber in diesem Zeitraum denke.

Der letzte Kurssprung ist zurück zu führen auf die Idee, diesen Blogbeitrag zu schreiben und die „Kundenberaterin“ zur Erörterung des Zustands der Geschäftsbeziehung in unsere Kanzlei einzuladen. Selbst bei diesen Bankstern darf man die Hoffnung nie ganz aufgeben.

to be continued …

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Kein Eigenlob im Focus

Top-AnwälteEs passiert immer mal wieder, daß mich potentielle Mandanten danach fragen, ob ich denn wirklich ein guter Strafverteidiger sei. Eine Frage, die mir stets ein wenig peinlich ist, da eine Antwort oft einen gewissen Geruch mit sich bringen kann.

Ich mogel mich daher gern an einer konkreten Beantwortung vorbei und verweise dann auf die Meinungen anderer Mandanten und Kollegen, um mich nicht selbst loben zu müssen.

Mein Kollege Herbert Posner aus Plauen, Fachanwalt für Strafrecht, unterrichtete mich soeben auf Facebook über ein ganz besonderes Lob:

Lieber Carsten, herzlichen Glückwunsch zum Sprung in die TOP 120 allgemein, TOP 20 im Strafrecht und TOP 5 Strafrecht im Osten im gestrigen Focus!!

Sowas höre und lese ich natürlich gern. Der Focus hat eine Tabelle angefertigt, die die Bundesliga der Strafverteidiger enthält. Da schwillt dem Strafverteidiger durchaus mal die Brust.

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Die DATEV und die Technik

Die DATEV in Nürnberg hätte da gern mal ein Problem:

DATEV

Gestern Abend, kurz vor 20 Uhr, also mehr als 24 Stunden später, hatten es die grünen Techniker wieder im Griff. Die Technik arbeitet wieder, wie sie soll. Jedenfalls, was den DATEV-Server anlangt.

Was geht uns das an? Wir arbeiten mit der Kanzleisoftware „DATEV Anwalt classic pro“. Und diese Software hat nicht nur mit dem Server aus demselben Hause massive Probleme. Dazu später noch mehr …

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Billig sitzen bei der Air Berlin

Ich bin nach Köln und wieder zurück nach Berlin geflogen. Mit der Air Berlin. Das hat 368,01 Euro gekostet. Soweit, so gut. Ein bisschen heftig der Preis, aber das ist eben so, wenn man von jetzt auf gleich durch die Gegend fliegen muß.

Auf der Kreditkarten-Abrechnung tauchte aber eine zweite Position zugunsten der Air Berlin auf, der Betrag in Höhe von 11,99 Euro.

Sitzplatz

Ich habe mir dann doch nochmal die Rechnung dieser Fluggesellschaft vorlegen lassen. Wofür sind diese knappen 12 Euro, wollte ich wissen.

Air Berlin Leistung

Die „Leistung“, die mir Air Berlin mit 11,99 Euro in Rechnung gestellt hat, bestand darin, mir einen Sitzplatz zu organisieren! Zu gütig, daß der Computer dieses Billigfliegers da dran gedacht hat. Sonst hätte ich – grauseliger Gedanke – ja den ganzen Flug dumm im Gang herumstehen müssen.

Das Risiko werde ich künftig ausschließen und wieder mit einem seriösen Anbieter durch die Luft fliegen. Wer weiß, welche Zaubertricks diese Air Berliner sonst noch drauf haben, um an das Geld anderer Leute zu kommen. So’n Gebaren muß ich mir nicht antun, nicht für schlappe 400 Euro; das bekomme ich in jeder Neuköllner Eckkneipe günstiger.

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