Monatsarchive: Juni 2015

Neuköllner StVO

Ein optimistisches Fundstück aus dem tiefen Neukölln:

StPO-Neukölln

Der Verordnungsgeber ist ein ganz Lieber, mit dem wir seit langen Jahren in bestem Kontakt stehen.

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Der Blogger und das Groupie

Den Anwälten wird stets unterstellt, sie denken immer nur an das eine. Nun, das kann man so oder so sehen. Jedenfalls gibt es einen jungen (naja, vom Dienstalter her gesehen) Kollegen, der sich um diese Gedanken einen Kopf gemacht und dazu ein Buch herausgegeben hat.

Burhoff 4.A

Da das Werk in seiner 3. Auflage uns bereits immer mal wieder gedanklich auf die Sprünge geholfen hatte, waren wir uns einig – auch die 4. Auflage wird uns in den nächsten Jahren wieder die Richtung weisen. Nun bin ich ja eigentlich schon ein Freund lokaler Buchläden, aber dieses schwere Teil wollte ich dann doch nicht selbst durch die Stadt tragen. Deswegen habe ich es bestellt – direkt beim Herausgeber.

Da Herr Burhoff zwar ein hervorragender Autor und Blogger ist, aber eben kein professioneller Buchhändler, gibt es auch keinen Webshop und keine Verkaufshotline, bat ich ihn per eMail um Zusendung. Aber nicht ganz ohne Sonderwünsche.

Und wie so Blogger eben sind – immer auf der Jagd nach Stoff für einen neuen Beitrag, da ist auch ein RiOLG a.D. keine Ausnahme – landete meine Bestellung im Burhoff Blog. Diese Vorlage mußte er einfach verwandeln.

Jedenfalls freuen sich unser Kanzleiteam und ich uns nicht nur über das neue Handwerkszeug, sondern ganz besonders auch über die freundliche Bedienungsanleitung:

Groupie

Vielen Dank, lieber Herr Burhoff, für diese nette Widmung, die Ihren Kommentar zu etwas außergewöhnlich Wertvollem gemacht hat. Aber auch ohne diese Geste ist das Werk für die Abrechnung der Straf- und Bußgeldsachen nahezu unverzichtbar.

Dank und Gruß aus Kreuzberg
Ihr Groupie und Kollege :-)

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Verteidiger schlägt Chefreporter krankenhausreif

Matthias BeckerIm Kriminalgericht kam es anläßlich eines Jugendstrafverfahrens zu einem Übergriff (ich lasse mal bewußt offen, wer hier übergegriffen hat). Das war dann Thema Nr. 1 des Gossenblatts aus der Rudi-Dutschke-Straße am vergangenen Dienstag; jedenfalls der Aufmacher auf der Seite Eins eines dieser Fischbeleidigungseinwickelpapiers. Ein Strafverteidiger in Robe und ein selbsternannter Chefreporter (siehe links) sind aneinander geraten.

Was genau passiert ist kann man sich auf dieser Seite nochmal in einem Video genau anschauen. Entscheidend ist Sekunde 12 bis 13: Da geschieht das Unfassbare mit katastrophalen Konsequenzen, das sich nach – im Verhältnis zur BZ Berlin – seriöser Berichterstattung (Spiegelbestsellerautor!) wie folgt anhört:

HeiseThomas

Also wenn jemand von so einem Format, der sich in Rockerkriegen herumtreibt, über einen krank geschriebenen „Kollegen“ berichtet, scheint es eine überaus ernsthafte Angelegenheit zu sein.

Und wirklich – der Schwerverletzte exklusiv:

Es tat weh

Trotz intensiver Recherchen ist es mir jedoch nicht gelungen, den pathologischen Befund für die Krankschreibung des BZ-Chef-Stammlers herauszufinden. Unbestätigten Gerüchten zufolge könnte es sich aber um auch eine Erkrankung aus dem Kapitel V des ICD 10 handeln. Jedenfalls: Gute Besserung, da oben auf Bonnies Ranch, lieber @BeckerMatts!

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Gossenjournalist greift Verteidiger an

Jetzt muß ich doch mal mit einem Prinzip brechen und in den Untergrund des Journalismus verlinken. Also in den Bereich der verbalen Kathederbeutel.

Der sich selbst irrtümlich als Reporter bezeichnende Matthias Becker vertritt (wohl gemeinsam mit seinen Komplizen Anne Pauly und Olaf Wagner) die Ansicht, eine Drehgenehmigung der Gerichtsverwaltung rechtfertige Persönlichkeitsverletzungen. Die gegenteilige Ansicht wird vertreten von einem Rechtsanwalt, der mir persönlich als engagierter Verteidiger und kompetenter Vertreter der Interessen seiner Mandanten bekannt ist.

Aus der irrwitzigen Sicht jenes boulevardesken Meisters der Tiefschlagzeilen haben es Angeklagte und deren Angehörige im Gericht hinzunehmen, wenn die Paparazzi mit ihren Geräten wehrlose Speichermedien mißhandeln. Angehörige …

einer südländischen Großfamilie, die zusammen mit einem mutmaßlichen Komplizen einen Mann (46) auf der Straße schwer verletzt haben sollen

… haben in den Augen dieser Borderline-Publizisten stillzuhalten. Für den Ausschluß der Öffentlichkeit in Jugendstrafsachen haben Boulevardhaubitzen natürlich kein Verständnis. Woher auch? Bei der Erziehung, die diese Menschen genossen haben müssen.

Als die Mutter der Angeklagten um 11.50 Uhr den Saal verlässt, wollen die Reporter ihr eine Frage stellen, die Kamera läuft. Antworten möchte sie nicht, stattdessen fordert sie dazu auf, mit dem Filmen aufzuhören.

Was gibt diesem großmäuligen Journalistoiden eigentlich das Recht, sich über diese Art von Aufforderung hinweg zu setzen? Das weinerliche Gestammele in diesem Beitrag zeigt, daß er entweder das Prinzip nicht verstanden hat, für das er eigentlich einstehen sollte. Oder er setzt sich bewußt darüber hinweg. Dafür gebührt ihm mehr als nur ein Klaps auf den Arm.

Ich gratuliere dem Kollegen Hansgeorg B. zu seinem beherzten Einschreiten für die Rechte seines Mandanten und seiner Angehörigen.

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Süßer Rechtsrat gesucht

Ich habe mich vor langer Zeit mal interessehalber bei einem Dienstleister angemeldet, der damit wirbt, Mandate für seine Kunden – also für so Leute wie mich – akquirieren zu können. Die Mandatsanfragen haben regelmäßig recht hohen Unterhaltungswert. Zur Bestreitung des anwaltlichen Lebensunterhalts sind sie aber eher weniger geeignet. Aber was soll’s, auch kleine Rechtsprobleme wollen gelöst werden. Und manchmal – wenn die Zeit dafür zur Verfügung steht – helfe ich auch dabei.

Eine vom Charakter nicht ganz untypische Anfrage erreichte mich heute, die aber dann doch ein wenig aus dem Rahmen fällt.

Kinderpornographie
Guten Tag,
ich heisse Wilhelmine und bin 15 Jahre alt.
Als ich heute nach der Schule an meinen Computer ging und das Internet aufrief, kam mir sofort eine Pornoseite entgegen und kurz darauf, kam eine Meldung, dass man mich jetzt strafrichtlich verfolgen würde und oben stand auch mein Wohnort und IP-Adresse.
Nun weiss ich garnicht was ich machen soll, weil ich diese Seite garnicht aufgerufen habe!
Ich bitte um Hilfe.
Mfg Wilhelmine

Meine spontane Reaktion: „Meine Güte, wie süß.“ Aber hinter so einer Anfrage steckt doch mehr als ein naives, unerfahrenes Mädchen, das sich erschreckt hat.

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TrueCrypt geknackt? Vor 5 Jahren?

Muß ich mir da jetzt Sorgen machen oder ist das „nur“ ein Bluff:

Ein Anbieter von Verfahren zur Passwort-Wiedererlangung, Entschlüsselungen und Beweissicherungssoftware für Computer-Forensik, gab heute bekannt, dass die neueste Version seines Flagschiff-Produktes […] die erste käuflich erwerbliche Software zur Entschlüsselung von TrueCrypt-Festplatten-Kodierungen ist.

truecrypt… lese ich gerade in einem Beitrag von 31. März 2010 auf Cop2Cop.

Da bin ich aber mal auf die Ergebnisse gespannt, wenn das Programm erstmals in der Berliner Kriminaltechnik (KT) angekommen ist. Die brauchen ja immer etwas länger, aber mehr als 5 Jahre? Das kann’s ja eigentlich auch nicht sein.

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Die gute alte Zeit

Im heutigen (gedrucktem) Mobilteil des Berliner Tagesspiegel schreibt Markus Mechnich über ein Kultfahrzeug. DAS Kultfahrzeug – die Wanne:

TS 20.06.2015 - Die Wanne ist toll

Das Besondere an diesem zeitgeschichtlichen Artikel ist die Zusammenstellung der unterschiedlichen Ausführungen der Wanne, die bei der Berliner Polizei zum Einsatz kamen. Gerhard Seyfried hat die Varianten gesammelt und aufgezeichnet:

TS 20.06.2015 - Zeitgeschichte auf 4 Rädern

Selbstverständlich hat Seyfried das wertvollste und wichtigste Stück – die Wanne der Anwalzkanzlei – ins Zentrum des Archivs gestellt:

Wanneallein

So ist das, wenn alte Männer über die gute alte Zeit reden … ob und wie gut die Zeit wirklich war, kann man sich in diesen beiden Videos mal anschauen, die von jungen Männern gedreht wurden.

Auch darüber berichtet Markus Mechnich in seinem Artikel (Link folgt, sobald in der Online-Ausgabe verfügbar. ).

Die Wanne steht für Kreuzberg, Demos, besetzte Häuser und härteste Polizeieinsätze -für beide Seiten …

… und nun für die Kanzlei eines Kreuzberger Strafverteidigers. ;-)

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Oberlandesgerichtsexpress

Um 10:30 Uhr haben wir per Fax eine Sachstandsanfrage an das OLG Köln gerichtet. Ich wollte wissen, wann mit einer Entscheidung in einer Beschwerdesache zu rechnen ist. Bereis um 15:04 Uhr trudelte hier ein Fax des Vorsitzenden Richters des 2. Strafsenats hier ein:

OLG-Express

Wenn man schon nicht die Beschwerden zeitnah bearbeiten kann: Wenigstens bei den Sachstandsanfragen läßt der VRiOLG nichts anbrennen.

Besten Dank für die Expressantwort; damit können wir umgehen.

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Das Versagen der Justiz in Sachen NS-Verbrechen

Der Prozeß vor dem Landgericht Lüneburg wirft grundsätzliche Fragen auf. Zum Beispiel diese:

Trägt die Justiz ihr Versagen auf dem Rücken eines einzigen Greises aus?

In seinem sehr ausführlichen Artikel stellt Daniel Müller auf Zeit Online die Probleme vor, die hinter diesem Verfahren stehen. Uneingeschränkt lesenswert!

Wer sich den Umgang der deutschen Justiz mit NS-Verbreche(r)n vor Augen führt, dem öffnen sich in vielerlei Hinsicht andere Perspektiven bei der Betrachtung aktueller Prozesse.

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Laptopverschlüsselung in Chosebuz

Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnte es der Mandant nicht verhindern: Die Kriminalbeamten haben den mobilen Rechner einfach mitgenommen. Und jetzt will die Ermittlungsbehörde das gute Stück nicht als Jagdtrophäe an die Dienstzimmerwand hängen. Sondern der Staatsanwalt möchte gern wissen, ob und was auf diesem Gerät gespeichert wurde. Es geht schließlich um Cybercrime, da muß was aufgeklärt werden.

Die Kriminaltechnik hat erfolgreich das Betriebssystem „geknackt“ und einen ersten Blick auf die Festplatte geworfen. Das sieht auszugsweise so aus:

Laptopverschlüsselung01

Damit kann der Staatsanwalt aber nichts anfangen. Deswegen hat er den Mandanten nach den Zugangsdaten gefragt. Da ist er zu spät gekommen. Weil: Der Mandant ist schon etwas älter und mit zunehmendem Alter …

Kurzum – Die Kriminaltechnik muß ran. Das hört sich dann so an:

Laptopverschlüsselung

Ich bin mir ziemlich sicher, daß der zerknirschte Ermittler irgendwann zu meinem Herausgabeantrag einen – aus seiner Sicht – häßlichen Vermerk schreiben und das gute Stück an meinen Mandanten wieder herausgeben muß. Ohne zu wissen, was dort auf der Platte gespeichert ist. Denn mit den Mitteln, die den Behörden zur Verfügung stehen, knackt man keine TrueCrypt-System-Partion. Neverever.

Aber da ist ja sowieso nichts Strafbares drauf; das habe ich dem Staatsanwalt auch schon mitgeteilt. Aber der glaubt einem Kreuzberg Strafverteidiger ja nicht.

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