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Jahresarchive: 2013
Gute Laune bei der Staatsanwaltschaft
Offenbar hat da bei der Staatsanwaltschaft jemand gute Laune:

Die Auswahl des Paßwortes für die Verschlüsselung der DVD gibt mir jedenfalls Anlaß, dies zugunsten der armen Menschen zu glauben, die bei dieser Behörde arbeiten müssen.
Der Mandant weiß jedoch, daß er aller Voraussicht nach eine etwas längere Zeit von einem (ungesiebten) Sommer nur träumen können wird.
Optimistisches Legalitätsprinzip
Wenn die Ermittlungsbehörde den Verdacht hat, es könnte eine Straftat begangen worden sein, hat sie keine Chance: Sie muß ermitteln. Das sagt das Legalitätsprinzip, das seine Basis im Rechtsstaat (Art. 20 II GG) und im Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) hat.
Welch seltsame Blüten dieser an sich sinnvolle Grundatz in der Brandenburgischen Landeshauptstadt treibt, zeigt dieses nette Schreiben einer Oberamtsanwältin:
Also, wenn ich in Seoul leben würde und bekäme von der Staatsanwaltschaft Potsdam einen solchen Brief, würde ich meinen Hut ziehen vor so einem amtbeflissenen Optimismus.
Als Steuerzahler packe ich mir allerdings an den Kopf.
(Sorry für die schlechte Qualität, aber auf dem Seeweg von Korea nach Kreuzberg haben die Bits ein wenig gelitten. 8-))
Ein ganz peinlicher Antrag
Es hat einen Freispruch für den Deutsch-Libanesen Khaled el Masri gegeben. Jedenfalls soweit es um den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Körperverletzung an einem Vollzugsbeamten ging. Nur wegen der damit im Zusammenhang stehenden Beleidigung und Bedrohung wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. So wird es berichtet, zum Beispiel in der Süddeutschen.
Die Körperverletzung war keine Körperverletzung, sondern eine Berührung mit zwei Fingern.
wird der Richter am Amtsgericht im bayrischen Kempten auch von anderen Medien zitiert.
Das soll aber nicht Thema dieses Beitrags sein. Interessant ist vielmehr, was die Blätter aus dem Hause Springer zusätzlich berichten.
Freispruch statt beantragter Haftstrafe – das kann einem Verteidiger passieren, wenn er das Gespür für den Verlauf der Verhandlung und den beim Gericht entstandenen Eindruck vom Ergebnis der Beweisaufnahme verloren hat. Ich würde jedenfalls vor Scham in den Boden versinken und könnte dem Mandanten wohl kaum noch in die Augen schauen.
Einen Vorschlag, dem auch ich mit zunehmender Erfahrung gefolgt bin, machte hier Franz Xaver Dimbeck, ein Strafrichter im Ruhestand:
Ich hab es immer als unklug empfunden, wenn der Verteidiger eine ganz konkret bestimmte Strafe beantragt hat. Wenn man da als Richter etwas milder gesinnt ist, kostet es doch ein ganz klein wenig Überwindung, dem Verteidigerantrag nicht zu entsprechen.
Nicht nur um Fehler oder den von Herrn Dimbeck beschriebenen Effekt zu vermeiden, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, stelle ich nur im Ausnahmefall einmal einen konkreten Antrag, meinen Mandanten zu einer Freiheits- oder Geldstrafe zu verurteilen. Anträge der Verteidigung sind ohnehin meist nur etwas für die Galerie und fürs Protokoll. Meine Mandanten wissen das in der Regel und freuen sich, wenn ich darauf verzichte, sie in den Knast zu wünschen.
Besten Dank an Herrn Dimbeck, der zwischenzeitlich einer sehr schönen Nebenbeschäftigung nachgeht, für die Anregung zu diesem Blogbeitrag.
Atemberaubend
Hier nochmal ein Abschieds-Blick von der Plose auf die Geisler-Gruppe.
Es ist hier oben notwendig, zweimal zu atmen, um einmal Luft zu bekommen. Jedenfalls beim Bergrauffahren. Runterzu hält man eher die Luft an.
Auf dem Berg morgens um halb neun
So sah es gestern aus, als es im Urlaub mal gelungen ist, morgens um 6 Uhr aus dem Bette aufs Fahrrad zu kommen:
Die Berge im Hintergrund wurden nach dem ehemaligen (1977 bis 1989) Generalsekretär einer großen deutschen Volkspartei benannt.
Nicht der Kreuzberg
Für solche Ausblicke lohnt es sich schon mal, ein paar Körner zu verbrennen:
Blick von der Seiser Alm auf irgendeinen Kofel. Sieht anders aus als der Kreuzberg, nicht? ;-)
Die ARAG – Fragen nach der Kündigung
Obwohl Bußgeldsachen in der Regel nicht gerade spektakulär sind, können sie im Einzelfall einmal eine existenzielle Bedeutung haben. Meist dann, wenn es um die Fahrerlaubnis geht.
So einen Fall hatten wir hier. Wir konnten dem Mandanten aber gut helfen, auch wenn es ein zäher „Kampf um’s Recht“ war. Am Ende hat der Mandant nicht nur seine Fahrerlaubnis behalten, sondern auch seinen Arbeitsplatz in der KFZ-Werkstatt.
Die Freude wäre noch größer geworden, wenn ihn derjenige unterstützt hätte, für dessen Unterstützung er jahrelang gezahlt hat: Der Rechtsschutzversicherer, die ARAG.
Mit den sattsam bekannten Scheinargumenten hat die sattsam bekannte Sachbearbeiterin der ARAG es am Ende geschafft, den „Kampf um’s Geld“ für den Versicherer zu gewinnen.
Verloren hat der Versicherungsnehmer, der neben seinen Versicherungsprämien nun auch noch die Versicherungsleistung – das Verteidigerhonorar – zu einem nicht unerheblichen Teil bezahlt hat.
Die Regulierung dieses Versicherungsfalls, der nahezu mehr Aufwand verursachte, als die Verteidigung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, führte dann aber zu der einzig richtigen Reaktion des Versicherungsnehmers, unseres Mandanten. Er machte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Denn eine Versicherung, die, wenn es einmal in sechs Jahren notwendig wird, nur unter Androhung empfindlicher Klagen regulieren möchte, ist ihr Geld nicht wert.
Die Kündigung rief die Marketing-Abteilung dieses Unternehmens auf den Plan. Sie schrieb den Mandanten an, der sich dann doch nochmal die Mühe gemacht hat, dem Laden mitzuteilen, was von ihm zu halten ist.
(Klick auf’s Bild führt zum ausgefüllten Fragebogen)
Die Versicherungsnehmer, die mit diesem Versicherer auch unzufrieden sind, sollten es unserem Mandanten gleichtun: Sie haben ein Sonder-Kündigungsrecht bei Verweigerung oder Kürzung der Versicherungsleistung.
Wer sich das ganze Theater aber sparen möchte, sollte nicht auf die hohlen Versprechungen der ARAG vertrauen.
Drogenhändler

Hier bekommt der Abhängige sein Rauchgift. Und der Tourist seine Briefmarken.
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Anarchie im Wald
Es gibt Momente, da rufen solche Schilder noch nicht einmal ein müdes Stirnrunzeln hervor:

Das glaubt doch jetzt keiner ernsthaft, daß wir nach 1.000 Höhenmetern an diesem Schild kehrt machen. Oder?!
Da gehts lang
Für den Fall, daß noch jemand mit seinem Bergfahrrad hinterher kommen möchte:
Da irgendwo wird es langgehen in den kommenden zwei Wochen.





