Jahresarchive: 2013

Unwürdigen-Waggons

Fahrverbot für Ladendiebe?

GuteIdee

Da hatte Herr Küppersbusch doch mal eine richtig gute Idee.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 58

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Damit ging’s los

Blatt 1 der Ermittlungsakte:

Wie alles begann

Bei der Auswertung der vom Zollkriminalamt zur Verfügung gestellten Datensätze fiel dem Zollfahnungsamt auf, daß die Firma W.B. IM-EX-PORT SARL, Aix en Provence, Frankreich, im Zeitraum 13.10.2011 – 12.12.2011 Waren aus dem außereuropäischen Ausland mit einem Einfuhrumsatzsteuerwert von 2.625.516,71 € zum freien Verkehr abgefertigt hat, diese Firma aber über keine Internetseite verfügt.

Eine Anfrage bei den französischen Zollbehörden zu dieser Firma ergab, daß die Firma W.B. IM-EX-PORT SARL am 03.06.2010 unter der oben genannten Anschrift mit einem Kapital von 6.500,– € gegründet wurde und seit dem 21.05.2011 in Liquidation ist. Geschäftsführer war ein Wilhelmion Brausion, geb. Sept. 1956.

Das Zollfahndungsamt zuppelte ein wenig an diesem Faden, den es da gefunden hatte. Und marschierte los. Am vorläufigen Ende des Fadens finden die Zöllner keine knapp 9 Millionen Einfuhrumsatzsteuer, die sie dort vermutet hatten. Das führte dann zu der Überschrift „Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel“ (§ 373 AO), zum Erlaß des einen oder anderen Haftbefehls und schließlich zu rund 60 Leitzordnern, vollgestopft mit beschriebenem und bedrucktem Papier.

Und das alles nur, weil ein „Abfertigungsverfahren 42 betrugsanfällig“ ist, eine Internetpräsentation nicht gefunden wurde und eine französische Fiskalvollmacht aus einer Zeit stammte, zu der die Vollmachtgeberin bereits liquidiert war.

So kann’s kommen, wenn man (nicht) aufpaßt.

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Abendrot in Neukölln

Abendrot in Neukölln

Der Hintergrund der Grenzallee sieht ja auch ganz gut aus.

Foto: HU

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 57

Strafverteidiger,Berlin,,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Freddie

Zur Erinnerung an den 24. November 1991

Wenn das heute jemand so singen würde, hätte er Kohorten von Fundamentalisten am Hals.

Quelle: Musikwissenschaftler Hartmut Fladt via SPON

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Emergency Exit verboten

Nun stellen Sie sich mal vor, das wäre ein Emergency oder sogar ein Notfall. Sie sind auf dem Weg zum Notausstieg, der nur noch 125 Meter weit entfernt liegt. Und kommen dann an diese Schilderwand:

Exit verboten

Dann brauchen Sie doch erst einmal anwaltlichen Rat, ob Sie da überhaupt durch dürfen. Denn das Zeichen 267 der StVO heißt schließlich „Verbot der Einfahrt“. Und wenn etwas verboten ist, dann ist es eben verboten.

Ich bin gespannt auf die nächste Katastrophe in dem U-Bahnhof, und wieviel Menschen vor dem Klapptürchen mit diesem Schild stehen bleiben, um ihren Strafverteidiger anzurufen.

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Beschleunigung auf Potsdamer Art

665961_web_R_K_by_Andreas Hermsdorf_pixelio.deManchmal kann und sollte es schnell gehen. Deswegen hat sich der Strafgesetzgeber das beschleunigte Verfahren ausgedacht. Immer dann, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist (§ 417 ff StPO), kann auf die Durchführung eines Zwischenverfahrens und auf eine schriftliche Anklageschrift verzichtet werden, die Ladungsfrist verkürzt sich auf 24 Stunden (§ 418 Abs. 2 S. 3 StPO) und die Beweisaufnahme wird vereinfacht.

Soweit die Theorie. Nun ein Fall aus der Praxis:
Der Mandant wird mit Alkohol am Steuer erwischt. Keine außergewöhnlichen Vorkommnisse, der Mandant ist einsichtig und geständig, die Sache also klar. Es geht „nur“ noch um die rechtlichen Konsequenzen.

Der Normalfall:
Der Verteidiger versucht mit der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl (§ 407 StPO) abzusprechen. Die Höhe der Geldstrafe und die Dauer der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind Themen der Absprache. Meist wird man sich schnell einig, der Staatsanwalt stellt den Strafbefehlsantrag, der Richter erläßt den Strafbefehl, der Mandant zahlt die Geldstrafe und wartet auf den Ablauf der Sperrfrist. Fertig.

Der Fall in Potsdam:
Anruf beim Staatsanwalt. Der kennt den Normalfall, aber darf nicht. Die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde nämlich von „ganz oben“ angehalten, das beschleunigte Verfahren verstärkt zu nutzen und nicht das Strafbefehlsverfahren. Es soll ja schnell gehen. Der Anruf endet daher fruchtlos.

Das Amtsgericht setzt nun zwei Monate nach diesem Anruf – selbstredend ohne Rücksprache mit dem Verteidiger (es muß ja schnell gehen) – einen Hauptverhandlungstermin fest. Der Verteidiger ist verhindert, der Mandant im Ausland. Daraufhin lehnt das Amtsgericht das beschleunigte Verfahren ab, da es ja jetzt so lange dauert …

Nun beginnt genau das Verfahren, was durch die Einführung des beschleunigten Verfahrens – oder durch den Anruf des Verteidigers beim Staatsanwalt – vermieden werden sollte. Vielleicht sollte man da „ganz oben“ mal weiter denken als von der Wand bis zur Tapete.

Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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Unbürokratische Freiwillige vor!

Frisch von einer Windschutzscheibe gepflückt:

Verwarnung

Ich frage mich, was daran unbürokratisch sein soll, wenn ein derart Verwarnter auf ersten Zuruf mal eben 20 Euro zur Sanierung eines durch die Bürokratie marodierten Staatshaushalts abdrückt.

Aber so ist das nun mal in unseren Breiten: Wenn eine Behörde ruft, springt das Lamm. Oft jedenfalls. Hofft die Bürokratie jedenfalls.

In diesem Fall allerdings vergeblich. Denn so eine schriftliche Anhörung kostet auch nicht mehr und der Halter des VW bekommt einen ausgefüllten Überweisungsauftrag gleich unbürokratisch mit ins Haus geliefert.

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Schweizer Banker schwärzen Schwarzgeldanleger an

Löwenmaul 513px-Venedig_BW_1Wie sich die ehrenwerte Gesellschaft Schweizer Bankiers gegenüber Kapitalanlegern insbesondere aus Deutschland aufspielt, berichten Silke Bigalke und Klaus Ott heute in der Süddeutschen Zeitung.

Diese Bangster aus der Oase sind sich diesem Bericht zufolge nicht zu schade, ihren eigenen Hintern dadurch ins Trockene zu schaffen, indem sie denjenigen, an denen sie sich Jahrzehnte lang eine goldene Küste verdient haben, mit den Methoden eben dieser ehrenwerten Gesellschaft gegenüber treten.

Sicher, man muß nicht unbedingt Mitleid haben mit Steuerhinterziehern. Aber erst kollusiv mit ihnen zusammenwirken, um sie dann, wenn’s anzubrennen droht, von hinten durch die Brust ins Auge zu schießen, das zeichnet die Moral dieser scheinheiligen Weißgeldstrategen aus.

Ich kenne zahlreiche Kriminelle, die sich wesentlich ehrenhafter verhalten als diese Seidenanzugsträger. Die ehemaligen Bankgeheimnisträger offenbaren sich statt dessen als solche, für die Der wahre Jakob seine (und meine) Verachtung in Reimen formuliert:

Verpestet ist ein ganzes Land,
Wo schleicht herum der Denunziant.
[…]
Der Menschheit Schandfleck wird genannt
Der niederträcht’ge Denunziant.

Es ist nun zu wünschen, daß sich die von den Bankgeheimnisverrätern derart Erpressten nicht in die Arme solcher Berater flüchten, die einer bekannten bayerischen Heulsuse zur Seite standen. Strafbefreiende Selbstanzeigen – auch abgenötigte – gehören in die Hände von erfahrenen Spezialisten.

Schade um den schönen Ruf, den die Schweiz einst hatte.

Bildquelle m.w.N.: Wikimedia

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